Wie weist man nach, dass eine schwere Behinderung ursächlich für eine erhebliche Studienverzögerung war?

  • ich hoffe das kam nicht anders in meinem beitrag rüber.

    Nöö, alles im grünen Bereich, ich wollte es nochmal klar machen,sonst nix weiter.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Nur weil das Grundgesetz Bevorzugung Behinderter nicht ausschließt, heißt das nicht, dass es diese Bevorzugung fordert. Im besten falle ist das Ermessensspielraum. Und das klingt doch schlüssig, Behinderte sollen nicht benachteiligt werden, daher muss man nachweisen, dass man durch die Behinderung das nicht schaffen konnte. Wenn nicht liegt es nicht an der behinderung. Und dann würde man auch nicht Behinderte wegen ihrer Behidnerung bevorteilen sondern einfach so, wenn die verzögerung nicht durch die behinderung entstanden ist.

    Wenn dir das bei einigen Anwälten passiert, gerade wenn sie spezialisiert sind, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass dies auch der Fall ist. Recht haben und recht bekommen sind ja auch zwei unterschiedliche Dinge und du bist eben auch keine Juristin, die da insgesamt durchblickt. Die Frage ist was du damit anfängst. Also worum geht es dir, geht es dir alleine darum, dass da sbei dir anerkannt wird? Und wenn, lohnt es sich dann es zu versuchen, wenn es aussichtslos ist? Oder geht es dir auch um den Weg, es zumindest versucht zu haben und wenigstens ind er zeit dich besser zu fühlen, weil die Hoffnung am leben bleibt und du was zu tun hast?

    Sorry, ich wollte meine Erklärung nur nicht noch einmal ausschreiben, weils in diesem Thread schon enthalten ist, was Leute nerven könnte. Ich erwarte nicht, aufgrund des Behindertendiskriminierungsverbots als Behinderte alle möglichen Freifahrtscheine zu erhalten und überall privilegiert zu werden. Wenn jedoch eine Benachteiligung droht, weil ich als sich selbstfinanzierende psychisch Schwerbehinderte nicht die finanziellen Mittel für ein drei- bis vierstellige Beträge kostendes Gutachten bzgl. der Ursächlichkeit meiner Behinderung aufzubringen vermag, ist meinem Verständnis zufolge eine potenzielle Bevorzugung inkaufzunehmen, indem einfacher zu beschaffende Nachweise ausreichen.

    Dass die Behinderung ab einem GdB von 50 als ursächlich für längeres Studieren anzunehmen sei, ergab sich ja auch bei den Langzeitstudiengebühren. Als essenziell erachte ich hier jedoch, dass beim Bafög ja bereits eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgte, während bei den Studiengebühren pauschal jeder noch so wohlhabende oder reiche Student befreit werden kann.

    Ehrlich gesagt schätze ich meine Erfolgschancen gar nicht als so gering ein, immerhin las ich schon von vielen ähnlichen Fällen. Auch ein Jurist des VdK bestätigte mir, dass meine Chancen seines Erachtens gut stünden, weil er bereits einige ähnliche Fälle "durchgeboxt" habe.
    Da muss ich zugeben, dass besagte Anwältin, die mein Klagebegehren für aussichtslos hielt, mich auch nur ganz grob beraten hatte, es war immerhin keine offizielle Beratung, sie tat das unentgeltlich am Telefon - und sie dachte wohl, dass ich in der Zeit, da ich kein Bafög bezog, in Vollzeit gearbeitet hätte. Das ist schon ein wesentliches Missverständnis.
    Mein Anwalt wiederum schien da nicht wirklich pessimistisch eingestellt zu sein, und auch die Sachbearbeiterin meinte, dass sie noch einige Unterlagen benötige [die sie nun erhielt], ehe sie den Antrag bewilligen könne. Habe in einem anderen Forum auch eine andere Betroffene getroffen, die - aber mithilfe von mehreren Klagen - erwirken konnte, dass sie die Bachelor-Förderungsdauer um fünf, die Master-Förderungsdauer um elf Semester verlängern konnte.
    Also durchaus möglich, dass ich in meiner Paranoia wieder nur etwas übertreibe.

    Für den Fall, dass nicht, sehe ich die Logik allerdings auf meiner Seite:
    Ich...
    - bin der Höhe nach höchstsatzberechtigt, es geht hier also nicht um einen Bruchteil des mir zustehenden Elternunterhalts, sondern um den vollen "Unterhalt"
    - erhalte mutmaßlich bis dahin Kindergeld, und zwar auf der Basis, dass meine Behinderung laut Einkommensteuergesetz ursächlich für längeres Studieren ist
    - habe in keinem Semester, da ich Bafög erhielt, Medikamente erhalten, das erfolgte erst später, d.h. ich war erst nach Ende der Bafög-Förderung erheblich studierfähiger
    - habe auch erst ab dem 3.-4. Semester von meiner Psychotherapie profitieren können
    - habe bisher nur für zwei Drittel der Regelstudienzeit Bafög erhalten, obwohl ich schwerbehindert bin und mir infolge der Behinderung eine erhebliche Verlängerung der Förderung zugestanden hätte
    - war im 3. Semester häuslich verwahrlost, weshalb mir/uns vom Vermieter gekündigt wurde, auch dieses Problem ist mittlerweile erstmalig behoben
    - sollte aufgrund des Umstands, dass ich jeden möglichen Nebenjob annahm, kontinuierlich unter dem Existenzminimum lebe und zur Umgehung eines Studienabbruches Insolvenz anmeldete, hinreichend nachgewiesen haben, dass die Beendigung meines Studiums mein unabdingbares Ziel ist
    - soll, während ich mein behinderungsbedingt ohnehin erschwert wahrnehmbares Grundrecht auf freie Ausbildungswahl wahrnehme, ohne das vermeintlich unverfügbare menschenwürdige Existenzminimum auskommen müssen, obwohl ich dem Arbeitsmarkt in größerem Umfang zur Verfügung stehe als viele Langzeitarbeitslose (nein, nichts gegen ALG II-Bezieher...)
    - muss gleich zur Arbeit, könnte mir aber sicher noch zwangzig weitere Argumente zusammenstellen.

    Und dass ich mit keinem der Wege, die ich zu gehen bereit bin, etwas erwirken könnte, glaube tatsächlich nicht einmal ich. Habe mich entschieden, keine der Möglichkeiten auszulassen, auch wenn ich durch ihre Nutzung nicht zwangsläufig etwas erreichen könnte.

    Sollte mein Widerspruch abgelehnt werden, ist die Reihenfolge wie folgt:
    - Teamleiter meiner Sachbearbeiterin (kann ihre Entscheidung revidieren)
    - Verwaltungsgericht Münster
    - Öffentlichkeit*
    - Oberverwaltungsgericht
    - Öffentlichkeit*
    - Bundesverwaltungsgericht
    - Öffentlichkeit*
    - Bundesverfassungsgericht
    - Öffentlichkeit*
    - UN/Verletzung der Behindertenrechtskonvention und ggf. EuGH
    - ggf. erneut Öffentlichkeit*
    - das Vorhandensein weiterer Möglichkeiten werde ich noch recherchieren

    *Schilderung meiner Situation als schwerbehinderte hochbegabte Halbwaise und ehemalige Hauptschülerin aus suchtbelasteten/ALG II-/prekären Verhältnissen, die von Kindheit an studieren wollte, nur 2/3 der Regelstudienzeit gefördert wurde und aufgrund ihrer Unfähigkeit zum Selbstunterhalt in Insolvenz gedrängt wurde, ggf. mit psychologisch fundierter und damit für den "Normalbürger" verständlicher Schilderung meines Unterforderungstraumas

    Zugegeben, ich bin mit meiner Haltung, derzufolge ich lieber hungernd und frierend unter der Brücke säße, um mein Studium fortzuführen, als dass ich mein Studium abbräche, wohl auch der krasseste denkbare Fall. Dass ich dermaßen "dicke Nerven" habe, erschwert oft, dass Menschen mir die Dramatik meiner Situation abkaufen. Wie meinte mein Therapeut noch? Meine Studienambitionen sprächen ja deutlich gegen Depressionen - das sagte er aber lachend, weil ihm schon klar ist, dass ich einfach etwas "speziell" bin.
    Andererseits sorgt es aber auch dafür, dass ich nicht ruhen werde, ehe mir der Anspruch zuerkannt wurde oder der Weg bis zum Ende gegangen ist, dann aber nur mit maximalem Aufwand der Gegenseite.

    Und dass ich Jura studieren wolle, meinte ich ernst. Ich lerne derzeit jeden Tag mehrere Stunden und möchte mich in ein paar Jahren immatrikulieren und dann innerhalb von ein bis zwei Semestern die Zwischenprüfung ablegen.
    Sollte mein Bafög-Anliegen wirklich bis zum Bundesverwaltungs- oder Bundesverfassungsgericht gehen, bin ich mit meinem Rechtswissenschaftenstudium bis dahin vermutlich schon weitestgehend durch.
    Tatsächlich erwog ich sogar schon die zeitweise Exmatrikulation aus meinem derzeitigen Studiengang, um dann erst mal Rechtswissenschaften zu studieren und darüber eine gute Studienfinanzierungsbasis für mein initiales Studium zu haben! Aber dann verspielte ich meinen Bafög-Anspruch für den Master, was mir gewaltig gegen den Strich ginge. Da bin ich dann doch irrational...

  • Theoretisch soll es die Möglichkeit geben mit Sozialhilfe zu studieren (google Studierendenwerk & Sozialhilfe) und auch das neue Teilhabegesetz sieht Möglichkeiten der finanziellen Studienunterstützung vor.

    Bei Punkt 1 hänge ich gerade fest obwohl ich länger als 6 Monate als voll erwerbsunfähig gelte. Aber mein Jobcenter macht sich eigene Gesetze und ich bin weiter im Hartz4 Bezug mit ruhendem Studium obwohl mir eigentlich jetzt Sozialhilfe zustehen müsste.

    Bin gerade auf dem Weg Punkt 2 zu versuchen (geht vermutlich einfacher und schneller). Mir fehlt zur Autismus und bald auch ADHS-Diagnose noch die Schwerbehinderung..

    Mal sehen, was die Zukunft bereit hält.
    Drücke dir die Daumen und lass dich nicht unter kriegen.

    Ist es wirklich so, dass EU-Recht Bundesrecht schlägt, aber dann keine Sanktionsmöglichkeiten bestehen bezüglich der Falschbehandlung Behinderter und damit schlechter Umsetzung von EU-Normen?

  • Da muss ich aber jetzt mal das Bundesverfassungsgericht verteidigen. Das ist nämlich falsch. Das Verfassungsgericht ist von der Definition her der Schützer der Verfassung. Und das gericht hat schon einige progressive und wegweisende Urteile gefällt und der Regierung und der Legislative dazwischen gegrätscht. Das Gericht so darzustellen als ginge es ihm darum einfach alles so zu belassen wie es ist, ist einfach nicht richtig. Aber sie können nun mal auch nicht einfach irgendwas erfinden. und ja es sind auch menschen die Fehler machen und nicht immer die besten urteile fällen.

    Das täuscht. Das BVerfG gibt nur wenigen Beschwerden statt, so zwischen 1-3% pro Jahr. Das sind ca. 50-150 Fälle, bei 6000 Fällen im Jahr. Dazu gehören aber auch die von Organistationen (z.B. Parteien, Lobbygruppen) durchgeplanten z.B. gegen Gesetze, die haben 1 Jahr Zeit zu klagen. Gegen ein Urteil musst du aber innerhalb von 1 Monat klagen. Und die Beschwerde ist ziemlich aufwendig und kompliziert. Im Grunde musst du die Verfassungsbeschwerde schon vor dem Urteil gegen das du zum BVerfG gehst vorbereiten. Und das BVerfG behandelt dich wie einen Rechtsprofi, du musst also wirklich alles perfekt machen. Dann ist es aber noch offen ob deine Sache überhaupt angenommen wird, das passiert nämlich nur wenn das BVerfG Lust hat. Will es deine Sache nicht behandeln, dann tut es das auch nicht. Ist sogar die Regel. Selbst dann dauern die Verfahren aber immer auch Jahre, man kriegt also nie schnell Hilfe. Währenddessen gilt das bisherige Urteil weiter. Würdest du z.B. dagegen klagen, dass du keinen Schwerbehindertenstatus bekommen hast, dann würde dich dein Arbeitgeber z.B. kündigen können. Und wenn das BVerfG dann nach 5 Jahren dir Recht gibt, dann hast du den Schaden des Unrechts trotzdem.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass da ein Grad von 50 (oder mehr) alleine nicht ausreicht.
    Man muss sich Probleme immer von zwei Seiten anschauen: Ein Studium kostet den Staat schon ohne BaföG viel Geld, mit noch mehr. Der Sinn eines Studiums soll es ja sein, dass die Person nachher (viel) Geld erwirtschaftet. Wenn jemand extrem lange für ein eigentlich 6-semestriges Studium benötigt, könnte Zweifel aufkommen, ob sich das lohnt. Das soll jetzt überhaupt nicht fies klingen. Ich wollte nur darlegen, dass fast alles zwei Seiten hat.

    Man kann übrigens auch einen Studienkredit aufnehmen, wenn was anderes nicht funktioniert. (So als Plan B, bevor man es nicht beendet)

  • Das täuscht. Das BVerfG gibt nur wenigen Beschwerden statt, so zwischen 1-3% pro Jahr. Das sind ca. 50-150 Fälle, bei 6000 Fällen im Jahr. Dazu gehören aber auch die von Organistationen (z.B. Parteien, Lobbygruppen) durchgeplanten z.B. gegen Gesetze, die haben 1 Jahr Zeit zu klagen. Gegen ein Urteil musst du aber innerhalb von 1 Monat klagen. Und die Beschwerde ist ziemlich aufwendig und kompliziert. Im Grunde musst du die Verfassungsbeschwerde schon vor dem Urteil gegen das du zum BVerfG gehst vorbereiten. Und das BVerfG behandelt dich wie einen Rechtsprofi, du musst also wirklich alles perfekt machen. Dann ist es aber noch offen ob deine Sache überhaupt angenommen wird, das passiert nämlich nur wenn das BVerfG Lust hat. Will es deine Sache nicht behandeln, dann tut es das auch nicht. Ist sogar die Regel. Selbst dann dauern die Verfahren aber immer auch Jahre, man kriegt also nie schnell Hilfe. Währenddessen gilt das bisherige Urteil weiter. Würdest du z.B. dagegen klagen, dass du keinen Schwerbehindertenstatus bekommen hast, dann würde dich dein Arbeitgeber z.B. kündigen können. Und wenn das BVerfG dann nach 5 Jahren dir Recht gibt, dann hast du den Schaden des Unrechts trotzdem.

    Wahrscheinlich verstehen wir die Aufgabend es verfassungsgerichts anders. Du siehst es als Superrevisionsinstanz, die dem einzelnen recht geben soll, wenn die anderen gerichte schon durch sind, aber man noch eine Chance will. Das ist aber gar nicht die Aufgabe des Gerichts. Für mich ist es in erster Linie dafür zuständig gesetze auf ihre verfassungskonformität zu überprüfen. Und ja dann hat es noch die aufgabe bei Einzelfällen zu schauen, ob gesetze verfassungskonform angewendet wurden. Aber da wundert es mich nicht, das es nur so wenigen beschwerden stattgibt. Wieso sollten in viel mehr Fällen der bisherige rechtsweg nicht ausreichen? Wie gesagt das verfassungsgericht ist nicht einfach die nächsthöhere Instanz. Da müssen entsprechend hohe Hürden genommen werden.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass da ein Grad von 50 (oder mehr) alleine nicht ausreicht.
    Man muss sich Probleme immer von zwei Seiten anschauen: Ein Studium kostet den Staat schon ohne BaföG viel Geld, mit noch mehr. Der Sinn eines Studiums soll es ja sein, dass die Person nachher (viel) Geld erwirtschaftet. Wenn jemand extrem lange für ein eigentlich 6-semestriges Studium benötigt, könnte Zweifel aufkommen, ob sich das lohnt. Das soll jetzt überhaupt nicht fies klingen. Ich wollte nur darlegen, dass fast alles zwei Seiten hat.

    Man kann übrigens auch einen Studienkredit aufnehmen, wenn was anderes nicht funktioniert. (So als Plan B, bevor man es nicht beendet)

    In meinem Fall wäre ein Studienkredit nicht möglich. Ich bin im 12. Semester und befinde mich aufgrund der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits in Privatinsolvenz. Hohe Verschuldung muss bei meiner Konstitution auch nicht sein.

    Dass ich, weil ich zu Beginn eines Studiums behinderungsbedingt stark eingeschränkt studierfähig war, man mir infolgedessen ab dem 5. Semester das Existenzminimum vorenthielt und ich darüber in absolute Existenznot gedrängt wurde, nun nie wieder studieren dürfen soll, akzeptiere ich nicht klaglos (würde ich abbrechen, wäre ich teurer, das kann ich zusichern).

    Im Gegenteil: ich bin wahnsinnig genug, eine zweite Verfassungsbeschwerde vorzubereiten.
    Thema? Trauma aufgrund Beschulungszwanges/Schulpflicht bei Nichtgegebensein und strikter Verweigerung begabungsgerechter Beschulung.

    Kann gerade leider nicht viel schreiben, antworte späteren ausführlicher.

  • Thema? Trauma aufgrund Beschulungszwanges/Schulpflicht bei Nichtgegebensein und strikter Verweigerung begabungsgerechter Beschulung.

    Damit machst du dann ein riesiges fass auf, ich sehe schon die Schlange an Gutachtern. Also das nachzuweisne bzw. erstmal festzulegen was begabungsgerecht ist im fall der Fälle. Und vor allem wären die Konsequenzen sollte dem stattgegeben werden unabsehbar. Und das Argument wäre dann, dass dir Schmerzensgeld und Schadensersatz zusteht wegen dem Trauma und du deswegen studieren darfst?

  • Das erwünschte Resultat ist, dass ich irgendwelche finanzielle Hilfe erhalte, um studieren zu können. Völlig egal, was genau ich erhielte - Schmerzensgeld, Schadensersatz, Bafög, Hartz, Grundsicherung, Eingliederungshilfe, ein Stipendium...
    Glaub mir, mein Kampf war lang und elend, und die Folgen spüre ich täglich, ich wollte mich deswegen schon umbringen.

    Ich las gestern eine gutachterliche Stellungnahme eines Bochumer Rechtsprofessors, der zufolge die Schulpflicht nur insoweit verfassungskonform ist, als für eine begabungsgerechte Beschulung gesorgt ist - ein erster guter Ansatz.

    Ich habe mir nicht vor umsonst ein Karpaltunnelsyndrom "gebissen". Das Allermindeste, um den Schaden ausgleichen zu lassen zu versuchen, besteht m.E. darin, das Land zu verklagen.

  • ich wollte mich deswegen schon umbringen.

    Naja das ist ja schön blöd.

    Ich habe mir nicht vor umsonst ein Karpaltunnelsyndrom "gebissen". Das Allermindeste, um den Schaden ausgleichen zu lassen zu versuchen, besteht m.E. darin, das Land zu verklagen.

    Das Land zu verklagen?
    Bringt das was?

  • Lizzy, ich bewundere deine Energie und Kraft, die du dafür aufbringst. Und drücke dir ganz arg die Daumen.
    beitragen kann ich sonst nichts.

    Liebe Grüße von Celsiana * Ich bin die ich bin

  • Das erwünschte Resultat ist, dass ich irgendwelche finanzielle Hilfe erhalte, um studieren zu können. Völlig egal, was genau ich erhielte - Schmerzensgeld, Schadensersatz, Bafög, Hartz, Grundsicherung, Eingliederungshilfe, ein Stipendium...
    Glaub mir, mein Kampf war lang und elend, und die Folgen spüre ich täglich, ich wollte mich deswegen schon umbringen.

    Ich las gestern eine gutachterliche Stellungnahme eines Bochumer Rechtsprofessors, der zufolge die Schulpflicht nur insoweit verfassungskonform ist, als für eine begabungsgerechte Beschulung gesorgt ist - ein erster guter Ansatz.

    Ich habe mir nicht vor umsonst ein Karpaltunnelsyndrom "gebissen". Das Allermindeste, um den Schaden ausgleichen zu lassen zu versuchen, besteht m.E. darin, das Land zu verklagen.

    https://www.spiegel.de/lebenundlernen…-a-1218841.html

  • Thema? Trauma aufgrund Beschulungszwanges/Schulpflicht bei Nichtgegebensein und strikter Verweigerung begabungsgerechter Beschulung.

    Was genau meinst du damit? Das trifft ja auf viele zu, würde ich sagen. Auf mich zum Beispiel auch. Ich will dich nicht entmutigen. Aber realistische Chancen sehe ich nicht. Du wärst ja dann ein Präzedenzfall und andere würden vielleicht auch klagen.

    Aber die Threadstellerin wurde bestimmt nicht auf eine Sonderschule geschickt, sonst könnte sie ja nicht studieren.

  • Stimmt, ich wurde "nur" auf eine Hauptschule geschickt. Das war aber nicht alles. In der siebten und achten Klasse teilte ich meinen Lehrern mit, dass es mir dort sehr schlecht ergehe, ich unterfordert sei, aufs Gymnasium wechseln wolle und ich vermutete, hochbegabt zu sein, explizierte, dass ich später unbedingt studieren und dafür Latein und Altgriechisch lernen sowie bilingualen Englischunterricht erhalten wolle. Man hat mich nur ignoriert oder ausgelacht (kein Scherz! "Pädagogen"!).
    Als ich einmal mehr sagte, dass ich studieren wolle, hat mein Klassenlehrer noch gefragt; "warum eigentlich?". Ernsthaft, hat er das auch seine Tochter gefragt, ehe die auf Lehramt zu studieren begann?
    Es ist noch mehr passiert, will das hier nicht noch mal reproduzieren, steht in einigen Threads.
    Insgesamt hätte ich lieber gar keine Schule besucht - gelernt habe ich da ohnehin nix, was ich mir nicht selbst hätte aneignen können -, als zum Besuch dieses - sorry! - Misthaufens genötigt zu werden. Hätte die Polizei mich zur Schule bringen wollen, wäre ich komplett ausgerastet, hätte sicher Dinge zerstört, im Affekt womöglich auch Menschen verletzt.

    Ich vermute, es wird nicht allzu viele Menschen geben, die so stark unterfordert waren, dass sie sich noch fünfzehn Jahre später die Arme grün- und blauschlagen und die Finger bis zu Nervenschäden kaputtbeißen, wenn sie daran zurückdenken. Das ist eine andere Hausnummer als "hat die Hauptschule besucht, war aber nur faul und hätte mit mehr Mühe aber auch das Gymnasium schaffen können" (oder "hat trotz nur leicht unterdurchschnittlicher Intelligenz eine Förderschule besucht"... In jedem Fall nicht weniger schlimm.).
    Zumal ich mich als Kind und junge Jugendliche selbst informiert und von mir aus auf die Situation hingewiesen habe! Es war nicht einfach passives[/i] Unterfordertsein, sondern auch verdammt viel Ignoranz seitens Autoritätspersonen!

    Aber ja, Nenad (s.o.) hat den Vorteil, dass man ihn als Kind trotz Beurteilung falsch einschätzte. Mich hat man gar nicht beurteilt, kann also schnell meinen unterhaltsunfähigen Eltern die Schuld zuschieben, weil sie keine Beurteilung bzw. Begabungsdiagnostik einleiteten.

    Bei ihm geht es um einen bestehenden Schaden und einen monetären Ausgleich verlorener Zeit. Bei mir sind aber auch zukünftige Schäden zu verhindern - wie die Versagung jeder Hilfe zum Abschließen einer begabungsgerechten Ausbildung, eine Retraumatisierung und die Fortführung der Fehlbehandlung.

    Wenn Leute heute meinen, ich sei faul, muss ich mich arg zusammenreißen, nicht zu explodieren. Meine als Faulheit verkannten Depressionen resultieren zu signifikanten Teilen aus der damaligen extern erzwungenen Lethargie bzw. dem dazugehörigen Ausgebremstwerden!

    Interessieren würde mich zudem, wie Nenad zur Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung kam. Eigentlich reicht die schulische Situation dafür nicht aus.

    Und ja, ehe ich eine duale Berufsausbildung absolviere, dauerhaft Hartz beziehe oder mich 30 auf dem Friedhof liege, gehe ich jeden auch nur mit Mühe begehbaren Rechtsweg. Ich verlange nicht vom armen Steuerzahler Millionen, sondern lediglich von einer Gesellschaft, die mich falsch zwangsbeschult hat, die mir eigentlich bereits laut Bundesausbildungsförderungsgesetz zustehende Hilfe bei der Beendigung einer begabungsgerechten Ausbildung unter Rücksichtnahme behinderungsbedingter Erschwernisse.

    Kann heute keine Medikamente nehmen, mag also sein, dass ich etwas impulsiver und chaotischer schreibe als sonst.

  • Ich würde dir auf jeden Fall wünschen, dass du erfolgreich bist! Nicht zuletzt, da ich mich freuen würde, wenn endlich mal klar werden würde, wie die Schule für zahlreiche Hochbegabte verläuft. Ich weiß nicht, wie du das siehst, aber der Lernstoff der Grundschule ist ja schon ein Witz. Da wird man ausgebremst und verunsichert. Und wenn man dann auch noch autistisch ist ... wenn ich heute wieder in Schulen bin, wundere ich mich, dass ich die Zeit als hochbegabte, hochsensible Autisten ohne Selbstmord zu begehen, überlebt habe, da ich in diesen Rahmen echt so überhaupt nicht gepasst habe. (Und ich war nach der Vierten auf einem Gymnasium, aber da sinkt das Niveau ja auch immer mehr).
    Und das Pädagogen sich dir gegenüber so benommen habe, glaube ich leider aufs Wort. Einigen Leuten bringen Pädagogikseminare nichts, da sie Null geeignet für den Beruf sind und ein Einfühlungsvermögen wie eine Zwiebel haben.

    Aber trotzdem würde ich mir an deiner Stelle auch eine Alternative überlegen.

  • Vielen Dank - die Aussicht darauf, in ähnlichen Situationen Befindlichen ohne Klagebereitschaft zu helfen, ist ein zusätzlicher Motivator, das bis zum Ende durchzuziehen.

    Alternativen habe ich... die sind einerseits Wohngeld und Kindergeld, das ich vermutlich ohnehin bald erhalten werde, andererseits ein Nebenjob, derzeit mit Nachtschichten.

    Natürlich will ich finanziell abgesichert sein, aber notfalls lebe ich bis zum Studienende unterm Existenzminimum. Nur nicht ohne maximalen Terror - überspitzt ausgedrückt.

  • Theoretisch soll es die Möglichkeit geben mit Sozialhilfe zu studieren (google Studierendenwerk & Sozialhilfe)

    Du meinst, mit Grundsicherung, falls man als definitiv nicht mehr arbeitsfähig gilt, aber keine Rente bekommt? Bei ALG II ist ein Studium definitiv ausgeschlossen, soweit ich weiß. Ich halte das auch für nicht mehr zeitgemäß. Sicher bin ich auch nicht, was mit einem Studium in Teilzeit ist, eigentlich müsste das doch prinzipiell damit vereinbar sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Ich drücke Dir übrigens auch die Daumen und bin gespannt, was weiter daraus wird. :)

    From my youth upwards my spirit walk'd not with the souls of men. (...)
    My joys, my griefs, my passions, and my powers, made me a stranger.

  • Danke für euer Daumendrücken.

    Auch das Bafög-Amt hat sich noch nicht wieder gemeldet. 2,5 Monate sind seit dem letzten Brief rum, dabei haben die bisher nicht mal Einkommensnachweise meines Vaters angefordert. :? Frage mich, was da los ist.

  • Habt ihr Tipps, wie man dem Bafög-Amt nachweisen kann, dass eine Schwerbehinderung eine Verzögerung von acht Semestern im Bachelor bedingt, also dafür ursächlich ist? Ich kann nun wohl nachweisen, dass ich in meinem einen Fach noch 2-4, in meinem anderen Fach noch 1-2 Semester benötigen werde, um den Leistungsnachweis zu erbringen - wobei ich derzeit im 11. Semester bin und die Bachelorarbeit vermutlich schon abgegeben werde, ehe ich den Leistungsnachweis in meinem "schlechteren" Fach erbringe. Wegen erheblicher Therapieerfolge ist nun ein deutlich schnelleres Studieren möglich. Ich schätze die restliche Dauer auf 4-5 Semester. D.h. kurz nach Erbringung des zweiten Leistungsnachweises wäre das Studium beendet. Mal wieder sehr atypisch, aber tatsächlich sehr wahrscheinlich. :lol: :-p

    Zwar hat mein Psychotherapeut mir die Ursächlichkeit attestiert, allerdings weiß ich nicht, ob das ausreicht. Nachteilsausgleiche etc. erhielt ich bis hierhin nicht...

    Danke :)

    Attest des behandelnden (oder diagnostizierenden) Psychiaters.

    Psychotherapeutenatteste sind da relativ wertlos.

    LG Heavyload

    Es gibt zwei Arten von Menschen:
    Die einen kennen mich...
    Die anderen können mich...

  • Ja, fachärztliche Nachweise sowie Schwerbehindertenausweis. Ohne läuft leider nichts in D. Ich habe beim Studium auch keine BAFÖG Verlängerung bekommen, weil ich nicht nachweisen konnte, dass meine gesundheitlichen Probleme von Anfang an bestanden und weil ich den Antrag auf BAFÖG Verlängerung nicht bis zum 3. Semester gestellt hatte(ich kam erst im 5. Semester). Im Nachhinein geht da nichts. Ist blöd, und ich konnte deswegen mein Studium nicht abschließen. Aber wohl nicht zu ändern.

    Ich weiß nicht, ob es klug ist, an diese Sache noch so viel Energie zu verwenden. Vielleicht lieber in der Zukunft vorher besser schauen, worauf man achten muss.

    Liebe Grüße von Celsiana * Ich bin die ich bin

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