Wie weist man nach, dass eine schwere Behinderung ursächlich für eine erhebliche Studienverzögerung war?

  • Attest des behandelnden (oder diagnostizierenden) Psychiaters.
    Psychotherapeutenatteste sind da relativ wertlos.

    Nun, es geht. Die Familienkasse muss psychotherapeutische Nachweise nicht akzeptieren, das Bafög-Amt wohl schon. Mein Anwalt meinte, der psychotherapeutische Nachweis reiche wohl, mein Psychotherapeut (der einige Jahrzehnte im Beruf ist) hat mir damals erzählt, dass er es noch nie erlebt habe, dass seine Nachweise für Bafög-Verlängerungen o.ä. nicht ausreichten. Ich bin nur aufgrund besagter Erfahrungen mit der Familienkasse skeptisch, und wenn es einen Ermessensspielraum gibt, ist vielleicht doch ausschlaggebend, wer den Wisch geschrieben hat.


    Ja, fachärztliche Nachweise sowie Schwerbehindertenausweis. Ohne läuft leider nichts in D. Ich habe beim Studium auch keine BAFÖG Verlängerung bekommen, weil ich nicht nachweisen konnte, dass meine gesundheitlichen Probleme von Anfang an bestanden und weil ich den Antrag auf BAFÖG Verlängerung nicht bis zum 3. Semester gestellt hatte(ich kam erst im 5. Semester). Im Nachhinein geht da nichts. Ist blöd, und ich konnte deswegen mein Studium nicht abschließen. Aber wohl nicht zu ändern.

    Ich weiß nicht, ob es klug ist, an diese Sache noch so viel Energie zu verwenden. Vielleicht lieber in der Zukunft vorher besser schauen, worauf man achten muss.


    Ich kann über meine vermeintlich ausgeprägt vorhandene Energie nicht frei verfügen, d.h. ich habe nicht mehr Ressourcen für Erwerbsarbeit oder Studieren übrig, wenn ich mir das Klagen spare o.ä., ich verstehe gar nicht, wie man auf diese Annahme kommt. :| (s. anderer Thread)
    Derzeit habe ich einen Job, den ich passabel ausüben kann und der das Existenzminimum annähernd sicherstellt. Es ist aber nicht sicher, dass ich den für die restliche Dauer des Bachelors behalten werde. Infolge eines Verlustes wäre wiederum nicht einfach nicht absolut, sondern so überhaupt nicht sicher, dass ich zeitnah einen neuen dauerhaft ausübbaren finde, das zeigt meine Erfahrung hinreichend. Eine Überschuldung 2.0 kann ich weder in Anbetracht der Insolvenz noch in Anbetracht der psychischen Schwerbehinderung leisten, und ein Abbruch kommt und käme nach wie vor nicht infrage. Ergo werde ich die Klage weiterverfolgen müssen.


    Aber was man dir da erzählt hat, klingt mir ziemlich zusammengereimt. Bist du dir sicher, dass die dich korrekt beraten haben? Ich nehme an, du hast eine Asperger-Diagnose? Das gestaltet sich doch ähnlich wie ADHS. Das ploppt nicht einfach mit Mitte 20 auf, sondern muss von Kindheit an bestanden haben. Dass die "Behinderung" da nicht schon im ersten Semester vorlag, wäre demnach Schwachsinn (...wenn du nicht im Kindergartenalter im ersten Semester warst, so der Definition nach, wenn ich das richtig "aufm Schirm" habe...).
    Ich würde dir, falls du das Studium weiterhin ausüben wollen solltest, dringend dazu raten, (ggf. mit Beratungshilfe?) einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren und zu einer Überprüfung der damaligen Absage zu veranlassen. Ggf. könntest du Bafög nachgezahlt kriegen und das Studium wiederaufnehmen können. Mein Anwalt hat mir mitgeteilt (wobei ich mein Studium ja durchgehend verfolgt habe), dass ich über einen widerrechtlichen Ablehnungsbescheid u.U. sogar Bafög für die letzten 36 Monate hätte einfordern können.
    Leider habe ich keinen direkten Ablehnungsbescheid, sonst wäre ich diesen Weg gegangen.

  • Nein, ich habe keine autistische Diagnose. Damals war bei mir nur Depression und Migräne diagnostiziert. Ich war damals auch beim Studentenrat und der Rechtsberatung( Beratungshilfe), also man hat mir da beim BAFÖG Amt keinen Quatsch erzählt, sondern geltendes Recht erläutert. Ich hatte nicht diese Energie, die du an den Tag legst, aber Tenor war, wenn ich bisher so Einiges geschafft habe, sei ich ja praktisch in der Lage, zu studieren und es gabe ja auch andere Abbrechet. Prozesskostenhilfe bekam man auch nur, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hatte, und dies war nicht gegeben.


    Hast du eine autistische Diagnose? Ich dachte, du wärst VA.

    Liebe Grüße von Celsiana * Ich bin die ich bin

  • Nein, aber eine ADHS-Diagnose. Einige Verhaltensweisen ließen sich besser über Autismus erklären, aber die Kombination aus ADHS+Depressionen+sozialen Ängsten+Hochbegabung+Zwängen+partieller Dyskalkulie kann alle vermeintlich autistischen Symptome erklären. Der Aspie-Test ergab bei mir, dass ich sehr wahrscheinlich Autistin sei, aber die gängigen Diagnosekriterien gem. ICD bzw. DSM erfülle ich nicht.

    Bin mir recht sicher, dass sich in dem von dir geschilderten Fall noch was machen ließe. Der dargelegte "Tenor" erscheint mir deutlich angreifbar. Aber man sollte sich natürlich schon auf eine längere Konfrontation einstellen, und darauf - ja - hat leider nicht jeder "den Nerv".

  • Ich habe das längst abgeschlossen. Nein, es ging damals nichts mehr. Schon rein kräftemäßig nicht.

    Ich habe das Studium nicht geschafft, weil ich eingeschränkt bin, eine gerichtliche Auseinandersetzung mit praktisch keinen Chancen und keinem finanziellen Himtergrund habe ich ganz gewiss nicht geschafft. Wenn ich sowas geschafft hätte , dann hätte ich auch das Studium geschafft.

    Ich habe Juristen in der Familie, die sahen da auch 0,0 % Chance.
    Man braucht schon zu Anfang des Studiums entsprechende Diagnosen bzw.Belege dafür. So ist das in D. Man muss sich informieren, auch wenn man das eigentlich nicht kann. Deswegen ist zeitige Unterstutzung so wichtig.

    Ich bin ja jetzt schon älter und habe gelernt, wo es noch Sinn hat, Kraft rein zu stecken, und wo nicht.

    Liebe Grüße von Celsiana * Ich bin die ich bin

  • Du meinst, mit Grundsicherung, falls man als definitiv nicht mehr arbeitsfähig gilt, aber keine Rente bekommt? Bei ALG II ist ein Studium definitiv ausgeschlossen, soweit ich weiß. Ich halte das auch für nicht mehr zeitgemäß. Sicher bin ich auch nicht, was mit einem Studium in Teilzeit ist, eigentlich müsste das doch prinzipiell damit vereinbar sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Ich drücke Dir übrigens auch die Daumen und bin gespannt, was weiter daraus wird. :)

    Ja, genau. Das soll dann möglich sein, weil die finanzielle Unterstützung des Staates aufgrund eines anderen Kapitels erfolgt..

    Ich habe mal einen (den?) Link der - wenn ich mich richtig erinnere - 3 Seiten des Studentenwerkes zu dem Thema rausgesucht..
    https://www.studentenwerke.de/de/content/unt…voraussetzungen

    ...und ja, bei ALG2 definitiv ist Studium, außer Härtefall, kurz vor Abschluss mit dann unterstütztendem Kredit nicht vorgesehen..

  • @Lissy

    Ich mache ja grad meine ADHS-Diagnostik und sehe sonst auch ziemliche Lebenslaufparralellen, nur dass ich schon einiges Älter bin.. Asperger-Diagnostik war positiv und der Schwerbehindertenausweis steht an..
    Ich bin bestimmt hochbegabt und hatte auch eine traumatische Kindheit und würde nicht sagen, dass es danach weniger traumatisierend weiterging. Um auf körperlicher Ebene klar zu kommen mache ich viel Sport, befinde mich aber sehr oft/ ständig in komischen psychischen Zuständen von denen ich halt bisher nicht wusste, dass andere Menschen anders fühlen und wahrnehmen.
    Aktuell mache ich eine sehr gute Traumatherapie und sie hilft mir sehr weiter um auch mehr Energie im Fight mit den Behörden und im Bewältigen meines Nebenjobs (für einen Zusatzverdienst) zu haben.
    Manchmal habe ich das Gefühl, ich muss jetzt wo sich das alles bei mir so herausstellt und ich das auch emotional angehe nicht mehr so stark leiden.
    Grüße

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