Attest des behandelnden (oder diagnostizierenden) Psychiaters.
Psychotherapeutenatteste sind da relativ wertlos.
Nun, es geht. Die Familienkasse muss psychotherapeutische Nachweise nicht akzeptieren, das Bafög-Amt wohl schon. Mein Anwalt meinte, der psychotherapeutische Nachweis reiche wohl, mein Psychotherapeut (der einige Jahrzehnte im Beruf ist) hat mir damals erzählt, dass er es noch nie erlebt habe, dass seine Nachweise für Bafög-Verlängerungen o.ä. nicht ausreichten. Ich bin nur aufgrund besagter Erfahrungen mit der Familienkasse skeptisch, und wenn es einen Ermessensspielraum gibt, ist vielleicht doch ausschlaggebend, wer den Wisch geschrieben hat.
Ja, fachärztliche Nachweise sowie Schwerbehindertenausweis. Ohne läuft leider nichts in D. Ich habe beim Studium auch keine BAFÖG Verlängerung bekommen, weil ich nicht nachweisen konnte, dass meine gesundheitlichen Probleme von Anfang an bestanden und weil ich den Antrag auf BAFÖG Verlängerung nicht bis zum 3. Semester gestellt hatte(ich kam erst im 5. Semester). Im Nachhinein geht da nichts. Ist blöd, und ich konnte deswegen mein Studium nicht abschließen. Aber wohl nicht zu ändern.
Ich weiß nicht, ob es klug ist, an diese Sache noch so viel Energie zu verwenden. Vielleicht lieber in der Zukunft vorher besser schauen, worauf man achten muss.
Ich kann über meine vermeintlich ausgeprägt vorhandene Energie nicht frei verfügen, d.h. ich habe nicht mehr Ressourcen für Erwerbsarbeit oder Studieren übrig, wenn ich mir das Klagen spare o.ä., ich verstehe gar nicht, wie man auf diese Annahme kommt. (s. anderer Thread)
Derzeit habe ich einen Job, den ich passabel ausüben kann und der das Existenzminimum annähernd sicherstellt. Es ist aber nicht sicher, dass ich den für die restliche Dauer des Bachelors behalten werde. Infolge eines Verlustes wäre wiederum nicht einfach nicht absolut, sondern so überhaupt nicht sicher, dass ich zeitnah einen neuen dauerhaft ausübbaren finde, das zeigt meine Erfahrung hinreichend. Eine Überschuldung 2.0 kann ich weder in Anbetracht der Insolvenz noch in Anbetracht der psychischen Schwerbehinderung leisten, und ein Abbruch kommt und käme nach wie vor nicht infrage. Ergo werde ich die Klage weiterverfolgen müssen.
Aber was man dir da erzählt hat, klingt mir ziemlich zusammengereimt. Bist du dir sicher, dass die dich korrekt beraten haben? Ich nehme an, du hast eine Asperger-Diagnose? Das gestaltet sich doch ähnlich wie ADHS. Das ploppt nicht einfach mit Mitte 20 auf, sondern muss von Kindheit an bestanden haben. Dass die "Behinderung" da nicht schon im ersten Semester vorlag, wäre demnach Schwachsinn (...wenn du nicht im Kindergartenalter im ersten Semester warst, so der Definition nach, wenn ich das richtig "aufm Schirm" habe...).
Ich würde dir, falls du das Studium weiterhin ausüben wollen solltest, dringend dazu raten, (ggf. mit Beratungshilfe?) einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren und zu einer Überprüfung der damaligen Absage zu veranlassen. Ggf. könntest du Bafög nachgezahlt kriegen und das Studium wiederaufnehmen können. Mein Anwalt hat mir mitgeteilt (wobei ich mein Studium ja durchgehend verfolgt habe), dass ich über einen widerrechtlichen Ablehnungsbescheid u.U. sogar Bafög für die letzten 36 Monate hätte einfordern können.
Leider habe ich keinen direkten Ablehnungsbescheid, sonst wäre ich diesen Weg gegangen.