Schwerbehinderung + Studium = Kindergeld über 25?

  • Mist. Vorab würde ich klären, ob es vielleicht nur darum geht, dass er bis März noch einmal einen Nachweis über die Fortführung der Ausbildung beibringen soll. Theoretisch könnte ja jederzeit ein Abbruch erfolgen (auch wenn die Annahme, dass er das tun könnte, unsinnig sein mag).
    Sollte das nicht der Grund sein und der FK das geplante Ausbildungsende bekannt sein, würde ich mich nun auch bei übergeordneten Personen beschweren.

    Frage mich auch noch, wie ich mein Kindergeld für die restlichen 16 Monate erhalten können soll, in denen ich "nicht (offiziell) schwerbehindert" war.
    Dachte an die von Waspie erwähnte Mehrfachanrechnung bei psychisch Schwerbehinderten - das Problem ist ja eben, dass die Mehrfachanrechnung nur bei psychisch Schwerbehinderten möglich ist (meines Wissens), weshalb sie für Zeiten, da ich nicht schwerbehindert war, sicherlich auch die Möglichkeit der Mehrfachanrechnung nicht berücksichtigen. Verstehe auch nicht, dass die Nachweise darüber, dass ich sieben Jahre in der Oberstufe war, in 2017 fast zehn Jobs ausübte, die ich binnen kürzester Zeit wieder verlor, am ersten Arbeitstag einen Arbeitsunfall erlitt, wegen Geldmangels und Unfähigkeit zum Arbeiten Privatinsolvenz anmelden musste, mein Psychiater von einer Behinderung sprach, die seit vor dem 25. Geburtstag vorlag und sowohl der Hauptgrund dafür, dass ich länger studiere, als auch der alleinige Grund dafür ist, dass ich unfähig zum Selbstunterhalt bin, sowie der Umstand, dass ich im Studium heute erheblich mehr Leistungen erbringe als vor drei Jahren, da die Ursächlichkeit als nicht nachgewiesen galt, während die Behinderung für den derzeitigen Zeitraum ja als ursächlich gilt, keinerlei Beachtung finden.
    Es wundert mich, dass die keinen Ärger dafür kriegen sollen, über die wegen der Nichtanerkennung all dieser Punkte notwendige Klage in nicht unerheblichem Maße staatliche Ressourcen (PKH, Aufwand seitens des Gerichts etc.) zu verschwenden. Mein Vater und ich sind beide bedürftig und PKH-berechtigt. Das ist bekannt.

  • ....er bis März noch einmal einen Nachweis über die Fortführung der Ausbildung beibringen soll. Theoretisch könnte ja jederzeit ein Abbruch erfolgen....

    Ja. Theoretisch. Allerdings bin ich doch verpflichtet, jede wichtige Änderung sofort bekannt zu geben! Was soll's also...?

    Also ob das "Kind" verstirbt oder einen Millionengewinn gemacht hat und sich selbst unterhalten kann oder die Ausbildung abbricht und zur See fährt, das gäbe ich doch ohnehin an....

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • ....wie ich mein Kindergeld für die restlichen 16 Monate erhalten können soll, in denen ich "nicht (offiziell) schwerbehindert" war.

    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass es keine Möglichkeit eines Nachweises gibt.

    Ohne zuviel zu verraten: Deine Art der Behinderung ist doch nicht vom Baum gefallen, sondern hat schon vor der offiziellen amtlichen Bestätigung in Art und Umfang wie jetzt auch vorgelegen.


    Es wundert mich, dass die keinen Ärger dafür kriegen sollen, über die wegen der Nichtanerkennung all dieser Punkte notwendige Klage in nicht unerheblichem Maße staatliche Ressourcen (PKH, Aufwand seitens des Gerichts etc.) zu verschwenden.

    Ja, das mag sehr verwunderlich erscheinen. Wichtiger sind aber meines Erachtens die anderen Punkte, die du davor aufgelistet hast.
    Das ist doch alles irgendwie nachweisbar.
    Es will offensichtlich nur niemand lesen. Und schon gar nicht verstehen.

    Vielleicht klappt es nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Immer wieder die gleichen Eingaben mit den gleichen Argumenten machen. Manchmal gibt das ganze System nach, weil man den "Querulanten" loswerden will :twisted:

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ja. Theoretisch. Allerdings bin ich doch verpflichtet, jede wichtige Änderung sofort bekannt zu geben! Was soll's also...?
    Also ob das "Kind" verstirbt oder einen Millionengewinn gemacht hat und sich selbst unterhalten kann oder die Ausbildung abbricht und zur See fährt, das gäbe ich doch ohnehin an....

    Ja, das macht schon den Eindruck, als diente es zum "Mürbemachen", aber ich vermute, die dürfen das so handhaben und mehrfach absichern, oder? :| Aber ist auch nur eine Vermutung meinerseits, eine Beschwerde schadet sicher nicht. Wie gesagt, ich kann die Direktion der FK in Nürnberg empfehlen. (Vermutlich) Deren Einbezug hat zumindest die Reaktionszeit gezwanzigstelt 8o


    Ja, das mag sehr verwunderlich erscheinen. Wichtiger sind aber meines Erachtens die anderen Punkte, die du davor aufgelistet hast.
    Das ist doch alles irgendwie nachweisbar.
    Es will offensichtlich nur niemand lesen. Und schon gar nicht verstehen.

    Vielleicht klappt es nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Immer wieder die gleichen Eingaben mit den gleichen Argumenten machen. Manchmal gibt das ganze System nach, weil man den "Querulanten" loswerden will :twisted:


    Liebend gerne würde ich meine Schilderung meiner Situation in 2017 an zig Stellen schicken und Druck machen... habe aber Angst, dass ich meinem Anwalt in die Quere kommen könnte.

    Besonders lustig finde ich, dass als Alternative zur Ursächlichkeit der Behinderung - neben der Ursächlichkeit der schlechten Situation auf dem Arbeitsmarkt, die man bei 300 Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen wohl auch ausschließen kann - die Ursächlichkeit der Arbeitsverweigerung und Stellenablehnung angenommen wird. Ich kerngesunder Arbeitsmuffel habe mir bestimmt nur einen Spaß draus gemacht, ein Jahr über quasi ohne Einkommen zu leben. :d Aber gut, meine übliche Rede - Hartz IV wäre einfacher gewesen.

  • Wie das?

    ...ich bin mir leider nicht sicher, inwieweit ich aus seiner Sicht mit der Familienkasse korrespondieren darf. Eigentlich ist er da der Bevollmächtigte, also der, der das Anliegen für mich klärt.


    im Hinblick auf rentenbezugsmäßige Anrechnungen vielleicht...?

    Na ja, ich hatte ja nahezu kein Einkommen. Ich sage nicht, dass Hartz IV angenehm sei, aber es hätte mir Miete, Krankenversicherung und Essen (und sogar etwas darüber hinaus) gesichert. Und das insbesondere ohne folgende Insolvenz, die ja eher ein noch größeres Stigma darstellt, weil sich niemand vorstellen kann, dass man da aus Existenznot reingeschlittert ist. ... Aber ich möchte nicht wieder unnötig abdriften! :d

  • Update: Kindergeld ist bewilligt.
    Nur für den Zeitraum vor Feststellung der Schwerbehinderungseigenschaft werde ich noch vors Finanzgericht müssen.

    Gibt es was Neues?


    Bei mir hat sich die Familienkasse nämlich wieder einmal gemeldet. Sie möchte mal wieder den Nachweis der Schwerbehinderung haben und den Nachweis, dass dadurch die Ausbildung erst so spät begonnen wurde (liegt alles schon mehrfach vor). Außerdem wollen sie noch mal die Einkünfte detailliert sehen.

    Jetzt kommt's: Nachprüfung ab Januar 2019
    Für 2020 "prognostisch"!

    Ob die die Unterlagen und Nachweise, die ich zuschicke, nach einigen Wochen schreddern?!
    Im Januar 2020 erst hat das Finanzgericht den Kindergeldanspruch per Urteil bestätigt.
    Irgendwie verlässt mich jetzt langsam doch der Humor.
    Nebenbei, im Frühjahr wird mein Sohn hoffentlich die Ausbildung beenden und kann dann theoretisch selbst Geld verdienen. Dann würde automatisch der Kindergeldanspruch erlöschen. Habe ich der Familienkasse auch schon mal mitgeteilt.
    Aber das ham se wohl auch geschreddert.....

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  • mich fragen sie auch immer wieder das gleiche und immer in mehrfacher ausführung. ich schicke die gleichen kopien des immer gleichen ausweises/ bescheinigung. bisschen schreddern scheint das tatsächlich zu sein. nervt nur... habe mir vorgenommen, ich mache es stumpf ohne mich zu ärgern auch wenn es völlig hirnrissig ist und mich unnötig energie, zeit und geld kostet... hauptsache das geld fließt am ende ;) (so schont es meine nerven eher als wenn ich mich aufrege)

  • @kastenfrosch

    Das scheint mir ein sehr sinniges Vorgehen deinerseits zu sein!
    Mal sehen, ob ich es auch hinbekomme.
    :twisted:

    Jetzt kommt's: Nachprüfung ab Januar 2019
    Für 2020 "prognostisch"!

    Ob die die Unterlagen und Nachweise, die ich zuschicke, nach einigen Wochen schreddern?!
    Im Januar 2020 erst hat das Finanzgericht den Kindergeldanspruch per Urteil bestätigt.
    Irgendwie verlässt mich jetzt langsam doch der Humor.

    Ich kann nur noch mein weises Haupt schütteln und so tun, als ob ich das mache, was die wollen. Auch wenn's Quatsch ist.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Die Nachzahlung kam tatsächlich vor einer Woche an, und bis hierhin war Ruhe, Kindergeld soll nun monatlich gezahlt werden - aber ich vermute mal, spätestens im Januar wird man spontan die Zahlung einstellen, Einkommensnachweise für 2020 und vielleicht noch andere lustige Dokumente verlangen und dann wieder Monate zum Bearbeiten brauchen...

    Weiß leider auch nicht, wie man sich dagegen sinnvoll wehren könnte :|

  • Die Nachzahlung kam tatsächlich vor einer Woche an

    Hurra!


    ...und vielleicht noch andere lustige Dokumente verlangen und dann wieder Monate zum Bearbeiten brauchen...

    Shakespeare sagt im "Hamlet" dazu:
    Ist es auch Wahnsinn, hat es doch Methode!!

    - ich empfehle kastenfroschs Vorgehensweise-

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Heute ( ist Niklausabend da...) bekam ich die Bestätigung, dass ich "alle nötigen Unterlagen eingereicht" hätte (was nicht so ganz stimmt, ich habe ja auch gegen einen Teil der Forderungen protestiert)und dass folglich der Kindergeldanspruch bestätigt worden sei. Hurra :yawn:

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Es gibt einen aktuellen Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 15.12.2020 (Aktenzeichen L 9 AS 535/20 B ER) das behinderte Studenten, die ein Teilzeitstudium absolvieren und kein Bafög bekommen, weil das Teilzeitstudium ja nicht förderungsfähig ist, Anspruch auf Hartz IV haben.

    Ich habe den Beschluss heute nur in einem meiner Urteilsnewsletter in einer Zusammenfassung gelesen. Ob dies auch für nichtbehinderte Studenten greifen würde und wie übertragbar der entschiedene Fall auf andere Fälle ist, kann ich daher nicht beurteilen.

    Ich habe mir aber gedacht, dass das hier unter Umständen dennoch hilfreich sein kann.

  • Es gibt einen aktuellen Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 15.12.2020 (Aktenzeichen L 9 AS 535/20 B ER) das behinderte Studenten, die ein Teilzeitstudium absolvieren und kein Bafög bekommen, weil das Teilzeitstudium ja nicht förderungsfähig ist, Anspruch auf Hartz IV haben.

    Kann ich bestätigen, war aber ein langer bürokratischer Alptraum das durchzusetzen wenn der Sachbearbeiter selbst die Gesetze nicht kennt und kaum zu erreichen ist. Wundert mich inzwischen kein Stück mehr wie Menschen durchs Netz fallen und auf der Straße landen wenn sie niemanden haben der ihnen privat Geld leihen kann.

  • Es gibt einen aktuellen Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 15.12.2020 (Aktenzeichen L 9 AS 535/20 B ER) das behinderte Studenten, die ein Teilzeitstudium absolvieren und kein Bafög bekommen, weil das Teilzeitstudium ja nicht förderungsfähig ist, Anspruch auf Hartz IV haben.

    Erscheint mir doch ganz gut nachvollziehbar, das mit dem Anspruch.

    Hoffentlich spricht es sich schnell herum!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ja, das ist generell gut, wobei ich mich frage - hängt dieses Urteil tatsächlich mit der Behinderung des Klägers zusammen, oder basiert es - wie es bisher schon üblich war - auf der Annahme, dass ein Teilzeitstudium der Arbeitsmarktverfügbarkeit unschädlich sei, da Teilzeit = Hobby? Dies würde bedeuten, dass der Kläger zwar in Teilzeit studieren kann, jedoch weiterhin jede (auch noch so schwachsinnige) Arbeitsgelegenheit annehmen muss und auch auf Prüfungstermine keine Rücksicht genommen wird.

    Außerdem wird diese Regelung noch immer nicht der Situation jener gerecht, die schwankend leistungsfähig sind. Wenn ich in einem Semester mal nur ein Drittel des Teilzeitleistungspensums geschafft habe - 5/15 CP z.B. -, wäre es schon unsagbar nützlich, im folgenden Semester, so die Leistungsfähigkeit verbessert ist, 25/15 CP erbringen zu dürfen. Aber nein, 15 sind das Maximum/die "magische Grenze"... Unter Berücksichtigung solcher Zeiten überschreitet man die Regelstudienzeit für Vollzeit locker um mehr als 100%, obwohl die doppelte Studiendauer bei Teilzeit der umgerechneten Regelstudienzeit entsprechen dürfte. Und eine solche Studiendauer (z.B. 20 Semester?) verpacke man mal berufsunschädlich im Lebenslauf - als Mensch mit ohnehin (fort-)bestehenden Einschränkungen.

    Habe gerade leider nicht genug Zeit, mich in das Urteil einzulesen, hole das aber nach.

  • Und was ich ganz vergaß: Wenn man an einer behindertenunfreundlichen Uni wie der WWU Münster studiert, kann man Teilzeit ohnehin vergessen. Man antwortete mir, dass die Umstellung auf Teilzeit selbst in den krassesten Ausnahmefällen nicht möglich sei. ;) Ergo bleiben die abstrakte BAföG-Förderungsfähigkeit und mit dieser der SGB-II-Ausschluss bestehen.

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