Mist. Vorab würde ich klären, ob es vielleicht nur darum geht, dass er bis März noch einmal einen Nachweis über die Fortführung der Ausbildung beibringen soll. Theoretisch könnte ja jederzeit ein Abbruch erfolgen (auch wenn die Annahme, dass er das tun könnte, unsinnig sein mag).
Sollte das nicht der Grund sein und der FK das geplante Ausbildungsende bekannt sein, würde ich mich nun auch bei übergeordneten Personen beschweren.
Frage mich auch noch, wie ich mein Kindergeld für die restlichen 16 Monate erhalten können soll, in denen ich "nicht (offiziell) schwerbehindert" war.
Dachte an die von Waspie erwähnte Mehrfachanrechnung bei psychisch Schwerbehinderten - das Problem ist ja eben, dass die Mehrfachanrechnung nur bei psychisch Schwerbehinderten möglich ist (meines Wissens), weshalb sie für Zeiten, da ich nicht schwerbehindert war, sicherlich auch die Möglichkeit der Mehrfachanrechnung nicht berücksichtigen. Verstehe auch nicht, dass die Nachweise darüber, dass ich sieben Jahre in der Oberstufe war, in 2017 fast zehn Jobs ausübte, die ich binnen kürzester Zeit wieder verlor, am ersten Arbeitstag einen Arbeitsunfall erlitt, wegen Geldmangels und Unfähigkeit zum Arbeiten Privatinsolvenz anmelden musste, mein Psychiater von einer Behinderung sprach, die seit vor dem 25. Geburtstag vorlag und sowohl der Hauptgrund dafür, dass ich länger studiere, als auch der alleinige Grund dafür ist, dass ich unfähig zum Selbstunterhalt bin, sowie der Umstand, dass ich im Studium heute erheblich mehr Leistungen erbringe als vor drei Jahren, da die Ursächlichkeit als nicht nachgewiesen galt, während die Behinderung für den derzeitigen Zeitraum ja als ursächlich gilt, keinerlei Beachtung finden.
Es wundert mich, dass die keinen Ärger dafür kriegen sollen, über die wegen der Nichtanerkennung all dieser Punkte notwendige Klage in nicht unerheblichem Maße staatliche Ressourcen (PKH, Aufwand seitens des Gerichts etc.) zu verschwenden. Mein Vater und ich sind beide bedürftig und PKH-berechtigt. Das ist bekannt.