Das ist erstmal ne einstweilige Anordnung, also vorläufiger Rechtsschutz. Das Ende kann ganz anders aussehen.
Es geht um darum, dass ein Teilzeitstudium die Arbeitskraft nicht voll erschöpft. Was bei ohnehin nur Teilzeitfähigen dann eigentlich doch wieder voll wäre.
Was auch gesagt wird ist, dass das je Semester schwanken kann. Also jedes Semester muss einzeln betrachtet werden ob es Voll- oder Teilzeit ist. Man würde also jedes Semester zwichen Bafög und Alg2 wechseln.