Schwerbehinderung + Studium = Kindergeld über 25?

  • Ich bin über deren Inkompetenz und insbesondere Inkonsequenz - "die Ursächlichkeit der Behinderung muss nachgewiesen werden!" (zwei Jahre vergehen) "Hier, Schwerbehinderung wurde anerkannt, damit ist die Ursächlichkeit anzunehmen." "Moment, die Behinderung lag ja gar nicht nachweislich vor dem 25. Geburtstag vor!" - gerade sehr aufgebracht.

    War bei uns genauso:
    erst Hüh, dann Hott.

    Und Hüh ist vollkommen uninteressant, weshalb haben Sie soviel Zeit mit Hüh verbraten :sarcasm: ?!?!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • So sehr ich mich gegen Pauschalierungen und Pessimismus auch wehren möchte - ich bin mir mittlerweile sicher, dass es nur noch darum geht, mich zum Aufgeben zu bewegen.

    Dass ich vermutlich klagen müssen werde, ist der "Hammer" an der Sache! Aber nicht des Klagens wegen, denn das macht mir nicht nur wenig aus, sondern tatsächlich sogar schon etwas Spaß.

    Nein, es geht um die weitergehende Verzögerung, die die Familienkasse damit erwirkt (ich hatte das in irgendeinem Thread schon mal ausformuliert):
    Mein Anwalt teilte mir mit, dass die nichtvorhandene Unterhaltsfähigkeit meines Vaters generell ein Eilverfahren ermöglichen könne, weil ja erkennbar sei, dass ich das Kindergeld dringend benötige, um meinen Bedarf zu decken.
    Das Problem sei jedoch, dass dafür erst die beantragte Abzweigung bewilligt werden müsse, weil erst dann für das Gericht erkennbar sei, dass mein Vater keinen Unterhalt zahlt.
    Die Abzweigung hingegen könne aber, so die Familienkasse, erst bewilligt werden, wenn der Anspruch bejaht wurde!
    Ergo - obwohl ich das Geld dringend benötige, was man im Nachhinein auch - absehbarerweise! - anerkennen wird, muss ich mich auf ein langwieriges Klageverfahren einstellen.
    Wenn die Familienkasse meint, ich würde meinen Anspruch nicht weiterverfolgen, weil sie meinem Vater droht, ihm die Verfahrenskosten aufzuerlegen, irrt sie.

    Darf ich fragen, wie es dazu gekommen ist, dass euer Verfahren relativ "schnell" abgewickelt wurde? Vielleicht habe ich was überlesen, sorry :|

    Einmal editiert, zuletzt von Lissy (30. Juni 2020 um 18:03)

  • Darf ich fragen, wie es dazu gekommen ist, dass euer Verfahren relativ "schnell" abgewickelt wurde? Vielleicht habe ich was überlesen, sorry

    Welches der Verfahren meinst du?

    Das der Familienkasse oder das vor dem Finanzgericht?

    Mir kam es insgesamt auch alles sehr langgezogen vor, umso schlimmer, wenn es jemanden trifft, für den das fehlende Kindergeld essentiell wichtig ist. (Für meinen Sohn war es das aktuell auch, weil er das Geld dringend wegen eines nicht selbst verschuldeten Auto-Unfalls benötigte. Ich betreibe das Verfahren stellvertretend deswegen, weil er als Aspie nicht so richtig über den Durchsetzungs-Wumms verfügt. )

    In diesem Zusammenhang will es auch mir so scheinen, als nähme man das "Aufgeben" bei der anderen, der "Kundenseite" gerne in Kauf, um so Verfahrenskosten zu sparen.

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  • Klage vor dem Finanzgericht:

    Ich habe erst mal angegeben, dass ich nicht klagewütig sei, aber das Verfahren mir ja keine andere Wahl lasse (stimmt ja auch, siehe @Lissys Fall) und ich auch leider keine geübte Juristin sei. Man möge daher gewisse Begriffsungenauigkeiten in meinen Schreiben nachsehen.
    Dann habe ich moniert, dass die Familienkasse gleich so drohend die Kostenfrage mit ins Feld führt und ich mich frage, ob sie mir so Bedenken einflößen wolle :twisted: - ob das rechtens sei?
    Außerdem habe ich mich darüber beschwert, dass die Fam.-kasse erst dies wollte, dann was anderes und zu Schluss sei sowieso alles Quatsch gewesen.

    Vielleicht täusche ich mich auch, aber die zuständige Richterin hat es vermutlich ähnlich gesehen. Sie hat sich jedenfalls ziemlich ins Zeug gelegt und bei einem Telefonat mit mir sagte sie wörtlich "Sie haben nichts falsch gemacht!".
    Prima war, dass ich nicht extra vor Gericht erscheinen musste.
    Noch besser war der Gerichtsbescheid (Sieg! Sieg! Jubel! :] :thumbup: :thumbup: )

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  • Vorgestern habe ich ne Doku über die Methoden der Stasi in der späteren Phase der DDR gesehen. Da wurden Regimekritiker nicht mehr verhaftet und erschossen (wie zu Beginn üblich), sondern "zersetzt": Man hat staatlich gemobbt, Lügen gestreut, eingebrochen, Angehörige bedrängt, etc.
    Iwie musste ich da an so manche Behörde im Umgang mit Behinderten denken...

    Ja, Aussitzen und Zermürben hat System. Die Gerichte gehören übrigens dazu, die decken das meist.

    Dass sich keine der üblichen als Ansprechstellen genannten Personen rührt ist ernüchternd. Bleibt ja kaum mehr was als durchzudrehen. Und dann sind die armen Mobber wiedermal die Opfer...

  • Das Hinhalten und Zermürben (Shakespeare, Hamlet:"Ist es auch Wahnsinn, hat es doch Methode!") der Familienkasse geht auch bei uns weiter.

    Nach dem Bescheid über Fortzahlung des Kindergelds musste ich erneut einen Antrag stellen.

    Habe alles angegeben, was sie wissen wollten, auch erklärt, dass sich nichts an den wesentlichen Dingen geändert habe.

    Dann meldeten sie sich nach einer gewissen Zeit, sie wollten nun doch noch einen weiteren Nachweis haben (okay, war etwas schwierig wegen organisatorischer Probleme zu Zeiten der Pandemie) und setzten dafür eine Frist. Die konnte ich letztlich nur mittels Expresszustellung (13 €) einhalten.

    Jetzt fällt ihnen ein, dass sie noch einen weiteren Nachweis haben möchten und setzen wieder eine Frist bis Monatsende. Das zögert nicht nur die Leistung (Zahlung des Kindergelds) hinaus, es wiederholt auch das Verhalten vom vergangenen Jahr; da war es genau so, denn als ich endlich alle Nachweise etc. zusammen hatte, waren die gar nicht mehr interessant und ich bekam einen ablehnenden Bescheid, gegen den ich nur noch klagen konnte. So wird man zum "Prozesshansel" gemacht.

    Mittlerweile bin ich überzeugt, dass ich eigentlich auch GrOszen qUatsch schreieben kann, da niemand mehr inhaltliche Bewertungen vornimmt oder irgendwas richtig liest :x

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  • @Capricorn
    Gäbe es nicht die Möglichkeit, auf Basis eines rechtskräftigen Urteils gegen die FamKa deine Forderung
    1. Titulieren zu lassen und
    2. umgehend ein Mahnverfahren einzuleiten zur Beitreibung der offenen Zahlungen?

    Zuzüglich
    ggfls. einer Strafanzeige wegen Betruges/Unterschlagung sowie Nötigung und Körperverletzung (entsprechende Formulierungen durch den Hausarzt) gegen den dem Sachbearbeiter als Entscheider vorgeordneten Teamleiter/Bereichsleiter
    sowie
    einer Dienstaufsichtsbescherde gegen die Sachbearbeitende Person wegen unbotmässiger Verschleppung deiner Auszahlung, welche zu einer unbilligen Härte (Ausformulierung der mittlerweile eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch diese Verzögerungstaktik etc.) in deiner Angelegenheit führt.

    (mein völliger Ernst)

    Dadurch würdest du m.E. so richtig Bewegung in die Truppe bringen.

    Jedes isolierte Bewusstsein macht sich auf den Weg - wie die Kraft des Wassers V_V

  • verfahren vor Gericht, ich war einmal als Zeuge vor Gericht, ich hab mal einen wegen Körperverletzung angezeigt. Hat lang gedauert bekam irgendwann Post für ne Aussage, da stand dann verstoss gegen das Tierschutzgesetz drin, hab mich gefragt bin ich ein Tier... hab vor Gericht mitgekommen das der auch seine Katze getötet hat... als der Richter meine Ausage wollte, hat der zu mir gesagt sind sie mit den Angeklakten verschwägert oder Verwand.. wuste nicht kam mein standart, eigentlich nicht.. dann frägt der was heisst eigentlich, dann hab ich gesagt.. ja wenn man von Adam und Eva ausgeht ist ja jeder miteinander verwand.. ich hab Gelächter geerntet, aber warum fragen die ob man da Verwand ist, da ist man verunsichert, kann ja sein das auf einmal nen neuer Verwandter auftaucht von dem man nix weiss, weil ich mich auch nicht für meine entferte Verwandschaft interressiere.

  • Dadurch würdest du m.E. so richtig Bewegung in die Truppe bringen.

    :d

    Nett, dass du auch schreibst, es sei dein völliger Ernst!
    Ich finde deine Vorschläge aber ohnehin völlig vernünftig und kann sie nur an Lissy weiterreichen.

    Erst mal habe ich einen gestrengen Brief geschrieben ;) und , ach Mist, leider keine Frist gesetzt, fällt mir gerade ein....egal...ich weiß, dass die auch zum Teil Homeoffice machen und dass dort viele Frauen in Teilzeit arbeiten.Deswegen bin ich geneigt, nicht gleich mit der Keule zu kommen.
    Aber trotzdem sollte jeder/jede ihre Arbeit so gut wie möglich machen.

    Und mit mir bzw. Lissy und mit meinem Sohn hat ja auch keine Mitleid.

    Bei meinem Fall zieht es auch weitere Kreise. Ich bin Beamtin und bekomme Beihilfe zu 70 % der entstandenen Kosten.
    Aber nur bei 2 "berücksichtigungsfähigen" Kindern!

    Zuerst hat mir meine Beihilfestelle also im letzten Jahr ohne Benachrichtigung den Beihilfeanteil gekürzt. Hätte ich eine Information dazu bekommen, hätte ich mich rechtzeitig privat höher krankenversichern können. Das kostet natürlich auch mehr - jeden Monat.
    Ich habe das mit dem Beihilfeanteil aber erst bei meinem 2. Antrag auf Kostenerstattung gemerkt.
    Dann habe ich protestiert; es kam das Finanzgerichtsurteil und die Beihilfestelle hat die Kosten nachberechnet.Und erstattet.
    Aber nur bis Januar 2020. Sie wollen (nachvollziehbar) den erneuten Nachweis über die Kindergeldfortzahlung. Das Urteil kam erst - endgültig - im Mai 2020, erstreckte sich aber nur über den Zeitraum bis Januar 2020. Ich habe also gleich den nächsten Antrag gestellt, aber das Familiengericht zögert es nun heraus und heraus und heraus.....

    Sowohl die Beihilfestelle als auch die private Krankenversicherung wollen wissen, woran sie sind.
    Die Auszahlung des Kindergelds ist das, was den Nachweis erbringen würde.
    Mittlerweile war ich ziemlich oft krank und habe reichlich Rechnungen zu begleichen, aber zu welchem Anteil wird es erstattet? Und wann muss ich mich nachversichern (da gibt es auch Fristen! Wenn die FamKasse nicht spurt, kann es für mich finanziell auch ein Desaster geben...)

    Abgesehen davon verbraucht so ein Kokolores ziemlich viel Energie (durch das Agieren und Reagieren). Die habe ich aber gerade anderswo nötig.

    Ganz herzlichen Dank für deine Ratschläge, @Coocy!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • @Capricorn
    Ah, jetzt verstehe ich - das eine bedingt das andere - blöde Situation.

    Aus Erfahrung weiß ich, dass der kreative Umgang mit der Beitreibung von berechtigten und begründeten Forderungen mittels Strafanzeigen gegen "Schuldner" manchmal Wunder wirken kann.

    Ich wünsche dir ganz viel Kraft und gutes Gelingen :)

    Jedes isolierte Bewusstsein macht sich auf den Weg - wie die Kraft des Wassers V_V

  • Es ist erstaunlich, wie viele Menschen Probleme mit der Familienkasse haben, selbst bei offensichtlichem Vorliegen des Anspruchs. Liegt das eigentlich an deren Arbeitsanweisung? Oder sind das womöglich immer die gleichen biestigen Sachbearbeiter?

    Ich fürchte, da ich keinen Nachweis über das Bestehen des Anspruches habe, d.h. dieses bestenfalls rückwirkend festgestellt wird, wäre eine Anzeige in meinem Fall nicht möglich oder zumindest unsinnig. Damit würde ich ja auch meinen Anwalt übergehen, der diese Vorgehensweise sicher nicht legitimieren würde. Andernfalls wäre ich dabei!
    Man sagt ihnen, dass man unterm Existenzminimum lebt, weil man selbst unfähig zum Selbstunterhalt und der vermeintlich unterhaltspflichtige Vater mangels Einkommen unfähig zum Zahlen von Unterhalt ist, aber es dauert noch über zwei Jahre, bis das Bestehen des Anspruches überhaupt einmal für möglich gehalten wird, und dann wird er noch ob fraglichen Erfülltseins längst als erfüllt nachgewiesener Kriterien angezweifelt.

  • Es kam das Finanzgerichtsurteil und die Beihilfestelle hat die Kosten nachberechnet.Und erstattet.
    Aber nur bis Januar 2020. Sie wollen (nachvollziehbar) den erneuten Nachweis über die Kindergeldfortzahlung. Das Urteil kam erst - endgültig - im Mai 2020, erstreckte sich aber nur über den Zeitraum bis Januar 2020. Ich habe also gleich den nächsten Antrag gestellt, aber das Familiengericht zögert es nun heraus und heraus und heraus.....

    Familienkasse wollte zuerst nur die Bestätigung, dass mein Sohn noch in der Ausbildung ist. - Laaaanger Zeitraum bis ich den Nachweis einreichen durfte.
    Habe ich gemacht!

    Dann: Familienkasse möchte den Nachweis, dass er noch schwerbehindert ist. Termin bis 31.7. 2020!
    Habe ihnen geschrieben, dass es ein Klageverfahren wegen des GdB und noch nicht abgeschlossen ist. Und warum sie das jetzt so plötzlich noch haben möchten!? Mit neuer Fristsetzung, ob das System habe?

    Heute bekomme ich eine Art Antwort: Nein, sie möchten alles so schnell wie möglich erledigen.
    Und ich solle bitte bis zum 6.8. 2020 eine ärztliche Bescheinigung über die Behinderung hinschicken und den beiliegenden Fragebogen zum Einkommen meines Sohns ausfüllen.

    :m(: 8o x( :evil: :thumbdown:

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  • Familienkasse wollte zuerst nur die Bestätigung, dass mein Sohn noch in der Ausbildung ist. - Laaaanger Zeitraum bis ich den Nachweis einreichen durfte.Habe ich gemacht!

    Dann: Familienkasse möchte den Nachweis, dass er noch schwerbehindert ist. Termin bis 31.7. 2020!
    Habe ihnen geschrieben, dass es ein Klageverfahren wegen des GdB und noch nicht abgeschlossen ist. Und warum sie das jetzt so plötzlich noch haben möchten!? Mit neuer Fristsetzung, ob das System habe?

    Heute bekomme ich eine Art Antwort: Nein, sie möchten alles so schnell wie möglich erledigen.
    Und ich solle bitte bis zum 6.8. 2020 eine ärztliche Bescheinigung über die Behinderung hinschicken und den beiliegenden Fragebogen zum Einkommen meines Sohns ausfüllen.

    :m(: 8o x( :evil: :thumbdown:

    Über das Bestehen der Behinderung? x( Oder nur die Nachweise über Ursächlichkeit etc.?

    Bei mir gibts nun auch Neues: Familienkasse will nun Studienbescheinigungen, Einkommensnachweise und eine Einkommensprognose. Auch wenn ich generell skeptisch bin, für mich klingt das erst mal gut. :d

    Fraglich bleibt natürlich weiterhin der Anspruch für die 3000€ zwischen Anspruch gem. Antragstellung und Anspruch gem. Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Lässt sich ein Klageverfahren ggf. über die Erwähnung der potenziellen Mehrfachanrechenbarkeit umgehen?
    Mehrfachanrechenbar bin ich ja nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Und einen Antrag kann ich nicht stellen, weil mein Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nicht erfahren darf.
    Erführe er davon, könnte er sich dazu entschließen, meinen Vertrag nicht zu verlängern, falls er bereits genug Schwerbehinderte beschäftigen sollte, ergo wäre ich wieder in meiner Existenz bedroht.
    Oder habe ich da vielleicht etwas missverstanden?

  • Und einen Antrag kann ich nicht stellen, weil mein Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nicht erfahren darf.

    Das ist wieder eine andere Frage, denn du bist ja schon in Arbeit ohne Kenntnis des Arbeitsgebers von deiner Schwerbehinderung.
    Wenn du die Vorteile der Schwerbehinderten (zusätzliche Urlaubstage, erschwerte Kündugingsbedingungen, auch dürfen Schwerbehinderten Mehrarbeit verweigern) den Arbeitgebern gegenüber nicht einfordern möchtest, bist du -soweit ich weiß- nicht verpflichtet, den GdB dem AG zu melden.

    Über das Bestehen der Behinderung?

    In meinem Fall Ja.
    Ist soweit ich weiß auch seltsam. Also einen Nachweis über das Fortbestehen der Behinderung.


    für mich klingt das erst mal gut.

    In deinem Fall geht es auf jeden Fall weiter, und das ist auch gut, da hast du recht.
    Selbst wenn die Fam.kasse eine Ableh nung verschickt, kannst du dann dagegen klagen. So wie bei uns. Und die fangen bei uns jetzt wieder ganz von vorne an mit ihren Nachweisforderungen. Aber sollten sie das bei dir auch machen, kannst ja stoisch dagegenhalten.

    Das alles erscheint mir total sinnvoll, wenn ich gleichzeitig lese, dass das Land NRW 21,7 Millionen Euro ausgibt für ausgefallene Klassenfahrten...... :sarcasm:

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • ....sowie
    einer Dienstaufsichtsbescherde gegen die Sachbearbeitende Person wegen unbotmässiger Verschleppung deiner Auszahlung, welche zu einer unbilligen Härte (Ausformulierung der mittlerweile eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch diese Verzögerungstaktik etc.) in deiner Angelegenheit führt.

    (mein völliger Ernst)

    Dadurch würdest du m.E. so richtig Bewegung in die Truppe bringen.

    Ja, was soll ich sagen? Es hat geklappt!
    Kindergeld bis Ende der Ausbildung!
    Habe dafür schlaflose Nächte, Geld, Briefe mit Schmeicheleien und Drohungen aufbringen müssen, aber heute hatte ich den Bescheid im Kasten. :thumbup: :d

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Happy Dingsbums :!: Mensch man - das wurde Zeit - freut mich für dich! Glückwunsch :!:
    :) :thumbup:

    Jedes isolierte Bewusstsein macht sich auf den Weg - wie die Kraft des Wassers V_V

  • Na endlich - dann haben sich die Mühe und der viele (unnötige...) Stress wenigstens gelohnt :nod: :thumbup:

    Bei mir kommen die Dinge nun ja auch "ins Rollen". Ich kann nur empfehlen, sich bei überlanger Bearbeitungsdauer - von der ich nach 2,5 Jahren seit Antragstellung schon sprechen würde - an die Direktion der Familienkasse in Nürnberg zu wenden.
    Binnen zwei Tagen war die Antwort da (28.07. verfasst, am 30.07. da? 8o ), in der um Studienbescheinigungen und Einkommenserklärungen/-nachweise gebeten wird. Hoffe nun auf guten Willen der Familienkasse, damits endlich läuft.

    Habe zudem nun erfahren, dass mein Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches, den ich hauptsächlich aufgrund mehrfachen ärztlichen Anratens gestellt hatte, nun abgelehnt wurde. Arztseitig konkret vorgeschlagen worden waren eine 30%ige Schreibzeitverlängerung und die Möglichkeit, in einem eigenen Raum zu schreiben.
    ADHS und auch meine dubiose Diagnose einer ängstlich-depressiven Störung rechtfertige keinen Nachteilsausgleich, da Konzentrationsschwierigkeiten nicht anders gehandhabt werden dürften als mangelndes kognitives Vermögen. Also im Grunde genau der Absagegrund, den ich von Anfang an erwartet hatte.
    Meine psychosomatischen Beschwerden und auch die Folgen im Anschluss an die Klausur (Schuldgefühle, Schlafstörungen) werden gänzlich ignoriert. Süß finde ich auch die Formulierung, dass es sich "um nicht ausgleichsfähige Erkrankungen handeln dürfte". Bzgl. der Gewährung von Nachteilsausgleichen bei ängstlich-vermeidender PS, ängstlich-depressiver Störung und verminderter psychophysischer Belastbarkeit bestehen keine Referenzen in Urteilsform, daher formuliert man wohl lieber etwas vorsichtig. :d
    Bezüglich des Alleinschreibendürfens antwortete die Uni, dass es sich dabei nicht um einen Nachteilsausgleich handele, weshalb man dieser Bitte grundsätzlich nicht nachkommen könne. "Nach Möglichkeit" darf ich in Klausuren nun hinten sitzen.

    Wäge noch ab, ob ich klagen möchte, Widerspruchsverfahren gibt es wohl nicht. Dass ich mich bis ins 11. Semester nicht ganz unberechtigt als "Uniloserin" wahrgenommen habe und das rückwirkend für diese Zeit auch heute zumindest teilweise täte, lässt mich am Sinn einer Klage zweifeln. Die Gefahr, dass ein Richter meine bisherigen (Nicht-)Leistungen überbewertet und die Klage abweist und ich dann über vier Jahre die Rückzahlung der PKH "im Nacken habe" und dem Gericht über diesen langen Zeitraum jede Einkommensänderung mitteilen muss, erscheint mir zu groß. Dann konzentriere ich mich lieber sinnvollerweise auf die anderen Rechtsstreitigkeiten. Es sei denn, mein Arzt überzeugt mich, doch zu klagen...

    Wollte für den Nachteilsausgleich nun keinen eigenen Thread eröffnen und auch keinen archaischen ausgraben, denn - und möchte wirklich nicht frech wirken, aber das ist mir wichtig: Ich habe mittlerweile erfasst, dass einige meine Studienambitionen als müßig ansehen. Das "Fass" der Sinnhaftigkeit meines Studiums kann daher gerne geschlossen bleiben.

  • Ich habe mittlerweile erfasst, dass einige meine Studienambitionen als müßig ansehen. Das "Fass" der Sinnhaftigkeit meines Studiums kann daher gerne geschlossen bleiben.

    Ich denke, du wirst damit leben müssen, mit dem Ausdruck der Meinungsvielfalt behelligt zu werden, solange du wiederum deinerseits deine subjektive Meinung irgendwo ausbreitest.

  • Kindergeld bis Ende der Ausbildung!
    Habe dafür schlaflose Nächte, Geld, Briefe mit Schmeicheleien und Drohungen aufbringen müssen, aber heute hatte ich den Bescheid im Kasten.

    Vor Wonne war ich wohl etwas blind auf beiden Augen......Kindergeld wird bis Januar 2021 gewährt.
    Die Ausbildung geht bis mindestens März 2021.
    Soll ich für die 2 fehlenden Monate noch mal alles beantragen?!? Sind die doll geworden vor Hitze?!?
    Ich glaube, die Damen und Herren dort können es nicht besser......

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • @Capricorn
    Spätestens jetzt - nach dem ganzen Kampf - würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die abteilungsleitende (linkszeichnende) Person stellen wegen Willkür und Schikane, denn es ist offensichtlich, dass die Ausbildung ja länger geht.
    Wie haben die Bearbeiter den verkürzten Bewilligungszeitraum denn begründet?

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