Schwerbehinderung + Studium = Kindergeld über 25?

  • In den letzten Wochen hat meine Schwerbehinderungsangelegenheit sich in eine deutlich positive Richtung entwickelt. Es sieht danach aus, dass die Schwerbehinderung anerkannt wird.

    Nun las ich aber z.B. noch, dass für Kindergeld dennoch, zusätzlich zur Schwerbehinderung der behandelnde Facharzt genaue Zeiträume angeben müsse, um die sich das Studium behinderungsbedingt verzögert.
    Ich werde bald 29!
    Auch war ich zu meinem 25. Geburtstag noch in der Regelstudienzeit.

    Kann ich wohl damit rechnen, gar kein Kindergeld zu erhalten?

    Danke :)

  • Hei Lissy,

    zuerst mal das Gute: Prima, dass es endlich klappt mit der Schwebi-Sache!

    Bei uns hat die Fachärztin sich genau erkundigt, wie es bei meinem Sohn mit dem verzögerten Ausbildungsbeginn war. Dann hat sie das vorgegebene Formular so ausgefüllt, wie es für uns (beide Laien) sinnvoll erschien.

    Ich habe zwar eine Ablehnung bekommen und befinde mich jetzt ohne Anwalt in der Klage gegen die Familienkasse vor dem Finanzgericht, aber mehr als noch mal verlieren kann ich ja nicht. Das ärztliche Attest mussten wir aus vorlegen. Bzw. nicht ein Attest, sondern eine Erklärung innerhalb des Antrags auf Weiterzahlung des KiGelds.

    ....zusätzlich zur Schwerbehinderung der behandelnde Facharzt genaue Zeiträume angeben müsse, um die sich das Studium behinderungsbedingt verzögert.

    Also erstmal sollte deine Schwerbehinderung ja rückwirkend anerkannt werden.
    Das müsste bei der Art der Einschränkungen aufgrund der Diagnosen ja möglich sein.

    Zweitens geht es doch um die Verzögerung der Ausbildung bzw. des Studiums. Ich würde da deinen Ärzten erklären, wie sie das Formular oder einen freien Text schreiben müssten. Ganz freundlich, aber mit Nachdruck. Sonst fängt das Herumgeeiere (tolles Wort!) der Familienkasse wieder an.

    Viel Erfolg....mal sehen, wer es zuerst schafft....

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Danke für deine Antwort...

    Aber dieser Irrsinn schon wieder. Mein Psychiater ist also unfähig, die Ursächlichkeit der Behinderung für das Fortdauern der Ausbildung festzustellen, deswegen klage ich seit nem Dreivierteljahr auf Schwerbehinderung, aber er ist fähig, das Ausmaß des Fortdauerns festzustellen? Wie die sich wieder alles passenddrehen :m(:

    Außerdem - wer bezahlt die Erstellung dieser unzähligen ärztlichen Nachweise eigentlich? Die Krankenkasse nicht, das implizierte mein Psychiater, als er mir den ersten Familienkassennachweis erstellt hatte und betonte, dass er das unter Rücksichtnahme auf meine finanzielle Situation unentgeltlich tue. Soll ich das also noch übernehmen, so unterm Existenzminimum? Oder vielleicht die toten/unterhaltsunfähigen Eltern?
    Ich bin psychisch krank... und schaffe es nicht, schon wieder Nachweise zu erbetteln.

    Sorry, ich möchte hier nicht wieder frech rüberkommen, aber das Thema macht mich langsam wahnsinnig, und ich entwickle argen Hass auf die Familienkasse und das Studierendenwerk. :x

    Ich schlug meinem Anwalt schon mehrfach vor, die Familienkasse direkt zu verklagen, dieses Affentheater geht jetzt immerhin schon über zwei Jahre, obwohl die Ursächlichkeit offensichtlich ist, aber er scheint das nicht gutzuheißen.

    Einmal editiert, zuletzt von Lissy (1. März 2020 um 23:21)

  • Ich kenne das Theater mit der Familienkasse. Den ersten Antrag, als ich noch arbeitslos war und mir ein fachärztliches Attest für meine Schwerbehinderung geholt und denen vorgelegt habe, haben die auch abgelehnt... Obwohl die mir versprochen haben, dass mir Kindergeld zustünde...

  • So, sorry, dass ich erst jetzt antworte.

    Kenne ich, mir wurde am Telefon zugesichert, dass kein Anspruch bestünde, da ich aufgrund des laufenden Studiums nicht voll erwerbsgemindert sein könne. Schwachsinn, und zwar sowohl das Verneinen der pauschalen vollen Erwerbsminderung aufgrund eines laufenden Studiums als auch die Notwendigkeit fürs Vorliegen selbiger - ich frage mich, ob da am anderen Ende vielleicht auch nur billige Werkstudenten sitzen, die ´ne einwöchige Schulung erhalten haben, in der Sonderfälle keine Berücksichtigung fanden...
    Aber mittlerweile klappt es, oder?

    Die Sache mit den ärztlichen Bescheinigungen interessiert mich übrigens stark - weiß jemand dazu mehr? Bisher stellte mein Psychiater mir alles unentgeltlich aus. Diesmal, für meinen Nachweis bzgl. des Nachteilsausgleiches, hat er mir faire 10€ in Rechnung gestellt.
    Dabei meine ich ja nicht, dass meinen Therapeuten und Ärzten dafür kein Geld zustünde, dass sie mir die Nachweise erstellen, das definitiv nicht.

    Allerdings kann ich absolut nicht verstehen, dass in solchen Fällen - Einkommen unter ALG II, Behinderung und Notwendigkeit zum Erhalt ärztlicher Nachweise - nicht Sozialhilfe o.ä. greifen soll. Selbst in dem nicht wenig optimistischen Fall, dass ich rückwirkend bis Anfang 2016 als schwerbehindert anerkannt werden sollte, benötige ich einmal mehr einen fachärztlichen Nachweis (den vierten alleine für die Familienkasse!). Meiner Recherche zufolge dürfen Ärzte aber für ein Nachweis dieses Umfangs 75€ bis 100€ berechnen. Und sobald ich wieder nur "minijobbe" (denn alles in mehr als geringfügigem Umfang kann mich als behinderte und damit eingeschränkt studierfähige Studentin den Bafög-Anspruch kosten! Es ist so vorgesehen, dass ich mein Studium pausiere, wenn ich es ohne Bafög nicht finanzieren kann :nerved: ), sind selbst 10€ kaum erübrigbar. Dann möchte auch das Bafög-Amt noch einen weiteren Nachweis sehen. Nachweis, Nachweis, Nachweis, langsam kann ichs kaum noch lesen...
    D.h. jedenfalls - ich müsste mindestens zwei weitere Nachweise selber finanzieren, und das mit ggf. erheblich mehr als 10€, die mir sehr wehtun. Und bei meinem Arzt "betteln" kann ich in meiner Konstitution ebenfalls nicht, ich schäme mich alleine für jede einzelne Anfrage, und mit "stell dich nicht so an" ist pathologische Angst nicht zu beseitigen.

    Besteht also bei Bedürftigkeit irgendein Erstattungs-/Übernahmeanspruch? Via ALG II, Grundsicherung oder Krankenkasse oder gar über Eingliederungshilfe oder "Persönliches Budget"? Studenten sind ja nicht von allen für Grundsicherungs- und ALG II-Empfänger gedachten Leistungen ausgeschlossen, nur von den existenzsicehrnden. :nerved:

    (...aber wie das Leben so läuft: durch die ganze Geschichte mit der Studienfinanzierung habe ich Interesse an Rechtswissenschaften gewonnen und erwäge daher, neben meinem Master in Philosophie noch Jura im Bachelor zu studieren und in Richtung Rechtsphilosophie zu promovieren... :d )

  • (...aber wie das Leben so läuft: durch die ganze Geschichte mit der Studienfinanzierung habe ich Interesse an Rechtswissenschaften gewonnen und erwäge daher, neben meinem Master in Philosophie noch Jura im Bachelor zu studieren und in Richtung Rechtsphilosophie zu promovieren... :d )

    Mach mal

    Kann nur nützen!


    Übrigens wusste bei mir auch keiner, was genau Sache ist: Erst hieß es, neuen Nachweis der Schwerbehinderungen einreichen - dann plötzlich: Nee, der Nettoverdienst sei zu hoch (als Azubi!!). Ja, klar. Heute hü, morgen hott

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Aber jetzt bekomme ich Kindergeld...weil ich jetzt wieder zur Schule gehe.

    Bafög bekomme ich glatte 36 Euro pro Monat,weil es bis August noch elternabhängig ist. Danach ist es elternunabhängig.

    Naja...ich werde aber von allen unterstützt. Von meinem Vater , Mutter und Großeltern...

  • @Lissy
    oft kann man die attest auch "wiederverwenden". also wenn du z.B. deine behinderung bescheinigen sollst und darauf steht "zur vorlage beim Bafög-amt" reicht es anderen stellen oft auch aus, auch wenn sie nicht eyplizit genannt sind (ist so meine erfahrung). ggf nachfragen und auf den kostenfaktor hinweisen (meines wissens ersetzt dir für solche sachen niemand was, da hilft auch kein befreiiungsausweis von der Krankenkasse)

  • Bei der Beantragung eines NTAs an der Hochschule wurde genau das bemängelt: Das Ausstellungsdatum des vorgelegten Attests lag 4 Monate zurück.

    (in diesem Zeitraum ändert sich ja eine Diagnose wie Aspergersyndrom bekanntlich dramatisch..... :sarcasm: )


    Ich sehe es zwar wie @kastenfrosch, kenne aber kein durchschlagendes Argument, wenn irgendwer solche mehrfach vorgelegten Atteste zurückweist. Letzten Endes beiße ich dann auch in den "saueren Apfel" und bezahle zähneknirschend das nächste und das nächste und das nächste Attest.....


    Diesmal, für meinen Nachweis bzgl. des Nachteilsausgleiches, hat er mir faire 10€ in Rechnung gestellt.

    Das ist wirklich ein fairer Preis.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • kastenfrosch:

    Danke für den Hinweis, ich werde das beim nächsten Anlass einfach mal versuchen. Vielleicht sollte ich den Nachweis meines Therapeuten, dass meine Behinderung ursächlich für die Studienverzögerung sei, auch der Familienkasse einreichen... aber da tut sich ja eh nix. Erst rückwirkend bis Anfang 2016 schwerbehindert und nach zusätzlichem Erbringen eines fachärztlichen Nachweises über die Ursächlichkeit fließt dann in fünf bis zehn Jahren vielleicht irgendwann noch mal das mir zustehende Kindergeld. :nerved:


    Capricorn:

    Schlimm, vermutlich wollen die sich einfach nur Arbeit sparen, vielleicht lässt mans dann im Sande verlaufen... und/oder die Allgemeinheit hat einfach null Ahnung von Asperger, wovon ich wohl so oder ausgehen würde. Jedenfalls viel Glück bei der Klage.
    Ich hoffe mal, dass wir ohne Familienkassenklage auskommen werden.

    Ja, dass 10€ fair sind, dachte ich mir, nachdem ich mir die üblichen Gebühren angeschaut hatte, die locker auch mal in den dreistelligen Bereich gehen. Aber wenn man weniger hat als ALG II, schon beim Wocheneinkauf ein schlechtes Gewissen bekommt und sich überlegen muss, ob man sich die Medikamentenzuzahlung für die eigentlich notwendige Medikation derzeit leisten kann, ist natürlich auch das sehr viel Geld. Da mein neuer Wohngeldantrag noch nicht bewilligt wurde, da mein Freund ein notwendiges Dokument noch nicht einreichen konnte, steht derzeit sogar eine Mietzahlung aus.


    Habe nun noch mal einige Leute von arbeiterkind.de angeschrieben - bin gespannt, ob die doch noch brauchbare Tipps haben, wie man in einer Situation wie meiner sein Studium finanzieren/die Familienkasse bzw. das Studierendenwerk zur Bewilligung bringen kann.

  • @Lissy

    Sollte es irgendwann mal mit der Kindergeldzahlung klappen....müsstest du sogar Zinsen bekommen, zum Beispiel, weil du gezwungen warst, einen Kredit aufzunehmen.

    Vielleicht gibt dir ein Verwandter den Kredit ;) Du verstehen?!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • ...sogar das ist hier problematisch, weil ich nur zu dem bedürftigen Verwandten noch Kontakt habe :lol:
    Aber gut, sowohl meinem Vater als auch meinem Halbbruder schulde ich trotzdem noch Geld...

    Jedenfalls danke für den Hinweis, wegen der Zinsen war ich mir nämlich nicht sicher, ich behalte es im Hinterkopf! ;)

  • So - das Gericht schlug dem Versorgungsamt nun vor, dass der GdB ab 12/2018 mit 50 festgestellt wird.

    Mein Anwalt machte nun den Vorschlag, dass ich mich damit zufriedengebe, da eine Feststellung der Schwerbehinderung vor dem 25. Geburtstag gar nicht notwendig sei. Allerdings erhielte ich Kindergeld nun erst ab 12/2018 :evil:

    Ehrlich gesagt sehe ich nicht ein, auf weitere vierzehn Anspruchsmonate zu verzichten. Weitere 14 Monate Anspruch verlor ich ja bereits mangels Kenntnis der Möglichkeit des Bezugs über 25.

    Wird dann eine Klage gegen die Familienkasse notwendig werden?
    Oder kann der GdB irgendwie doch rückwirkend festgestellt werden?

    Bzw. riskiere ich den Erhalt des GdB von 50, wenn ich nun Nein sage und auf die rückwirkende Feststellung bestehe?

    Kindergeld ist der einzige Grund für die Klage :evil:

    2 Mal editiert, zuletzt von Lissy (12. März 2020 um 12:39)

  • .....dass ich mich damit zufriedengebe, da eine Feststellung der Schwerbehinderung vor dem 25. Geburtstag gar nicht notwendig sei. Allerdings erhielte ich Kindergeld nun erst ab 12/2018

    Soweit ich weiß, muss aber für die Fortzahlung des Kindergelds die Schwerbehinderung vor dem 25 . Lj festgestellt worden sein. Nicht nach...!

    Außerdem:

    Das Gericht schlug dem Versorgungsamt nun vor, dass der GdB ab 12/2018 mit 50 festgestellt wird.

    Zuerst mal heißt das nur, dass es ein Vorschlag ist.
    Das Amt muss ja noch seinerseits zustimmen, d.h., es ist nicht gesichert, dass es so ausgeht...!

    Aber der GdB scheint weniger fraglich zu sein als die rückwirkende Feststellung des GdB.


    Bzw. riskiere ich den Erhalt des GdB von 50, wenn ich nun Nein sage und auf die rückwirkende Feststellung bestehe?

    Ich würde es versuchen: GdB 50 ja, Feststellung rückwirkend wie du es brauchst.
    Anhand deiner "Behinderungen" bzw. anhand deren "Natur" ist es doch erklärlich, dass deine Einschränkungen als 50er Wert schon zuvor so bestanden haben.
    Und so würde ich es auch begründen.

    [ wenn jemand ein Krebsleiden hat, kann man oft nicht genau sagen, ab wann es vorgelegen hat. Aber da wollen die Leute auch oft erst den "Zähler" der Heilungsbewährung ( 3 oder 5 Jahre) laufen lassen ab Diagnosesicherung oder ab entfernender OP/Behandlung ] [ was ja klar ist, weil die rel. hohen GdB dann länger "laufen" bzw die Nachprüfung später erfolgt]

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  • riskiere ich den Erhalt des GdB von 50, wenn ich nun Nein sage und auf die rückwirkende Feststellung bestehe?

    Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
    Denn auch der GdB 50 scheint noch nicht 100% in trockenen Tüchern (RW) zu stecken.

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  • Der Anwalt meinte, dass lediglich die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr vorgelegen haben müsse, nicht jedoch die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt, so dass auch die Schwere der Symptomatik variieren dürfe.

    Vermutlich läuft es dann darauf hinaus, dass wir den Vergleich akzeptieren, ich aber im Anschluss für die restlichen vierzehn Monate gegen die Familienkasse klage.

    Ich denke/hoffe, dass dem Versorgungsamt klar ist, dass deren Chancen spätestens vor dem LSG mau aussehen... Immerhin sind nun mein Psychiater, mein Psychotherapeut, der beauftragte Sachverständige und die für die abschließende Stellungnahme zuständige Sozialmedizinerin der Auffassung, dass ein GdB von mindestens 50 vorliegt.

    Das Argument, dass bei meinen Einschränkungen von einem längeren Vorliegen auszugehen ist, werde ich aber auch noch einmal explizieren, danke :)

  • Ich bin doof :shake:

    Das Vergleichsangebot kam natürlich nicht vom Gericht, sondern vom Versorgungsamt. Dieses schlug mir den GdB 50 vor. Damit wäre die Schwerbehinderung wohl sicher...

    Noch mal danke für eure vielen Tipps! :)

  • Das Vergleichsangebot kam natürlich nicht vom Gericht, sondern vom Versorgungsamt.

    Das las sich zwar anders, aber eigentlich war klar, wer was vorgeschlagen hatte. Ist ja auch letzten Endes wurscht....aber gerade wenn der Vorschlag von "der Beklagten" kam, sollte die Rückwirkung keine große Sache sein.

    Ist jetzt fast 4 Wo her...gibt es was Neues?


    Ich hatte inzwischen Erfolg mit der Kindergeldklage vor'm Finanzgericht :nod: .

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Der Anwalt meinte, dass lediglich die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr vorgelegen haben müsse, nicht jedoch die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt, so dass auch die Schwere der Symptomatik variieren dürfe.

    Also kann man nach dem 25 Lebensjahr noch mit einem GdB 50 Kindergeld weiter beantragen? Auch wenn ich in der Schule bin und Bafög bekomme?

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