Schwerbehinderung + Studium = Kindergeld über 25?

  • Mein Studium gilt als Vollzeitstudium und ich habe den SBA noch nicht. Also kann ich noch nicht versuchen, das langsamer in Teilzeit durchzuführen, was dann auch meine gesamte Arbeitskraft beanspruchen würde. Danke für deine Ausführungen zu den Risiken diesbezüglich.

    Wegen fehlendem SBA geht also noch nichts über Teilhabe.

    Der Plan ist bei mir, in die Sozialhilfe zu rutschen, wozu ich aber eine volle Erwerbsminderung vom Rententräger brauche. Zu krank zum arbeiten, aber studieren geht (natürlich auch eingeschränkt). Da ich nur vom Gesundheitsamt für das Jobcenter voll erwerbsunfähig geschrieben bin, warte ich darauf, dass ich endlich wieder begutachtet werde.

    Hier der Link https://www.studentenwerke.de/de/content/unt…voraussetzungen

    Die Krux der späten Diagnose und dem nicht verstehen und wissen, woran man da immer gescheitert war.

    Ein paar Gedanken von mir dazu.. Ich bin kein Sklave, mein Arbeitspotential gehört mir. Ich lasse mich nicht (weiter) in prekäre Situationen einsperren die mir nicht gut tun und verhindern, dass ich mein Potential entfalten kann. Ich habe Einschränkungen über die ich jetzt (mehr) Bescheid weiß. Dadurch wird sowieso in Zukunft vieles besser laufen.
    Ich kann arbeiten, in Umgebungen die meinen sensorischen Besonderheiten Sorge tragen, die meinem sein als ADHS-Aspie nicht entgegen stehen. Ich brauche meine Nische in diesem NT-System. Diese werde ich mir erkämpfen, niemand kann mich zu etwas zwingen das mir nicht gut tut.

  • Ich brauche noch mal einen Denkanstoß.

    Die Familienkasse hat wieder einmal die Zahlung eingestellt und verlangt nun monatliche Einkommensnachweise, obwohl es keinerlei Anhaltspunkt dafür gibt, dass meine Situation sich geändert hätte.
    Ich hatte einen Monat vor Fristablauf um Fristverlängerung gebeten - keine Antwort, Zahlung eingestellt (zum zweiten Mal in diesem Jahr).

    Kann man sich gegen dieses "Piesacken" zur Wehr setzen? Wie?
    Ist die Einforderung monatlicher Lohnnachweise zulässig? Ich lag in jedem Jahr deutlich unter den "Freibeträgen".
    Lohnt es sich, gegen die Zahlungseinstellung Klage einzureichen? Wäre das eine Leistungsklage?

  • Ist die Einforderung monatlicher Lohnnachweise zulässig?

    Stelle doch genau diese Frage schriftlich an die Familienkasse: "Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage ich in monatlichen Abständen Einkommensnachweise vorlegen muss." Mindestens Ausführungsvorschriften oder so was Ähnliches muss es dann ja geben.

  • Was @Grubber schreibt, finde ich genial.
    Einfach genau so stur fragen. ... wie die Familienkasse.
    Nur dass du leider warten musst, bis sie dir wieder Geld anweisen.
    Dabei haben sie aber vor dem Finanzgericht (wenn es soweit kommt) schlechte Karten.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • @Capricorn
    Gäbe es nicht die Möglichkeit, auf Basis eines rechtskräftigen Urteils gegen die FamKa deine Forderung
    1. Titulieren zu lassen und
    2. umgehend ein Mahnverfahren einzuleiten zur Beitreibung der offenen Zahlungen?

    Zuzüglich


    (...)

    Ich möchte hiermit noch einmal an meinen Post Nr. 47 erinnern - gerade mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde in Verbindung mit einer Strafanzeige kannst du im öffentlichen Dienst eine ganze Menge erreichen.

    Jedes isolierte Bewusstsein macht sich auf den Weg - wie die Kraft des Wassers V_V

  • @Coocy

    Das ist vollkommen richtig.
    Nur hatte ich @Lissy so verstanden, dass sie schon mit einem Anwalt zugange ist und ungern eine weitere juristische "Baustelle" aufmachen will.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • @Capricorn - ja, das hatte ich dann auch so verstanden nach deinem Hinweis, aber die Familienkasse scheint sie ja weiterhin zu piesaken und irgendwie muss sie sich ja wehren. Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde braucht man nicht unbedingt einen Anwalt - die ist für den Sachbearbeiter auch so ärgerlich und nervig genug - und führt evtl. zu dessen Wechsel.

    Jedes isolierte Bewusstsein macht sich auf den Weg - wie die Kraft des Wassers V_V

  • Danke für die Tipps. Tatsächlich müsste ich, um das sinnvollste weitere Vorgehen festzustellen, wissen, ob mein Anwalt noch zuständig ist. Kennt sich damit jemand aus? Der Kindergeldanspruch für die Zeit ab Ende 2020 war ja bejaht worden, ich ging daher davon aus, dass der engagierte Anwalt, der ja für uns noch das Kindergeld für vergangene Zeiträume einklagt, für künftige Zeiträume nicht mehr zuständig sei... aber vielleicht täusche ich mich da?
    Will ihm da nicht in den Rücken fallen, ihn aber auch nicht mit einer erneuten Anfrage nerven.

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