Capricorn: Wenn die Leitlinien hier "nur begrenzt Aussagekraft" haben, warum hebt dann das Gericht darauf ab? Kann natürlich sein, dass es ein recht exotisches Urteil in diesem Zusammenhang ist; ich habe nicht weiter danach gesucht, sondern nur den erstbesten Link gewählt. Aber verwundern würde es mich schon...
Da müsstest du das Gericht fragen!
Ich verstehe dich - na klar.
Aber ich wollte dich vor unrealistischen Erwartungen warnen. Ein einzelnes Soz.-Gericht kann mal so entscheiden. Die Landessozialgerichte sind schon genauer und vor dem Bundessozialgericht haben die Leitlinien der AWMF weniger Durchschlagskraft als die VersMedV.
Der medizinischen Beurteilung im Schwerbehindertenrecht haben in erster Linie die VersMedV zugrunde zu liegen.
Wenn ein Gutachter in einem vom Gericht bestellten Gutachten schlicht gesagt Unfug macht, kann ein Richter natürlich auf die leitliniengerechte Diagnostik verweisen.
Das heißt aber nicht, dass die VersMedV als Grundlage der Beurteilungen nicht gilt.