Autismustherapieinstitut, aber wie?

  • Hallo,

    ich versuche seit nunmehr einem Jahr die Hilfen durch ein ATZ in Anspruch zu nehmen, doch das gestaltet sich schwieriger als vermutet. Die Kostenträger fühlen sich nicht zuständig, leiten an andere Kostenträger weiter, die dann wiederum Ablehnen, weil diese sich ebenfalls nicht zuständig fühlen. In meinem Fall habe ich auf Anraten des ATZ den Antrag bei der DRV als gestellt, die hat aufgrund von fehlender Zuständigkeit (ATZ sei angeblich medizinisch) weitergeleitet an meine gesetzliche Krankenkasse und dort wurde abgelehnt (ATZ sei zu wenig medizinisch, nicht im Leistungskatalog). Eine Dame vom Gesundkeitsamt meinte wiederum dass sie vergleichbare Fälle hatte, in den gesetzliche Krankenkasse die Leistung übernommen hätten und auch meine KK die Kosten hätte übernehmen müssen. Mittlerweile war ich beim Sozialpsychatrischen Dienst und habe eine "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" kontaktiert mit dem Ergebnis, dass es als "kompliziert" bewertet wird. Darauf hin habe ich auf Anraten Widerspruch bei der DRV eingelegt um (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) mitgeteilt zu bekommen, dass ich bei der KK Widerspruch einlegen müsse.


    Wer macht dort eine Therapie und kann mir über seine Erfahrungen bzgl der Kostenübernahme berichten? Ich überlege langsam ob es nicht gesünder wäre auf die Hilfe zu verzichten nur um endlich Ruhe zu haben oder iwie selbst zu zahlen, doch ich vermute das wird zu teuer...

    Ich bin dankbar für Erfahrungsberichte, von Leuten die es geschafft haben. Mich würde auch interessieren, als wie hilfreich das Angebot empfunden wird.

  • 'ne gute Frage, @tr909

    Zuerst: ich kenne das örtliche ATZ nur über meine Söhne, von denen einer gar keine Therapie bekommen hat.
    Eigene persönliche Erfahrung habe ich also nicht.

    Ich würde ggfs. direkt im ATZ anrufen/Kontakt aufnehmen und mich dort über genau dein Problem beraten lassen.

    Eine Beratung sollte auch dort erst mal kostenfrei sein. Und wenn das ATZ nicht weiß, woher das Geld kommt, wer denn dann?


    Im hiesige ATZ gab es zum Beispiel auch mal ein peer counseling, was vielen jugendlichen Aspies sehr gut weitergeholfen hat. Gibt es sowas in der Art bei dir?

    Die Kostenübernahme "nur" für Autismusspektrumsstörungen ist in der Tat eine Herkulesaufgabe für Autisten. Die gesetzlichen KV zahlen bei Autismus nicht, nur bei Folgestörungen (Angst-, Zwangs-,Tic- Erkrankungen usw.).
    Ich weiß nicht, wie alt du bist, aber es gibt den § 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz, da sind Trägerorganisationen die Jugendämter oder die Sozialämter (je nach Bundesland).

    Dass die EUTB sich so kryptisch geäußert hat, wundert mich nicht, die sind ja noch nicht lange installiert und sicherlich wie die VdK-Ortsverbände oder SoVDeutschland unterschiedlich kompetent.

    Vielleicht ergibt sich aus anderen Antworten aber schon eine Lösung für deine Anfrage. Viel Erfolg!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Es tut mir immer fürchterlich Leid wenn ich lesen muss wie viele scheinbar so grosse Probleme haben, die Unterstützung zu bekommen die ihnen mutmaßlich zusteht.

    Es fehlt mir natürlich einiges an Hintergrundwissen, warum es bei Dir so schwer zuzuordnen zu sein scheint. Vor allem weil schon mehrere "Beratungsstellen" involviert sind und diese scheinbar keine grosse Hilfe sind (sozialpsychiatrischer Dienst, Teilhabeberatung).

    Bei mir lief (mal wieder, ich schäme mich fast) alles total unkompliziert, damals sogar nur mit der Verdachtsdiagnose. Es wurde ein formloser Antrag mit einem Bericht meiner Psychotherapeutin und ergänzend dazu eine erste Einschätzung des ATZ an den LWL (Inklusionsamt - soziale Teilhabe) geschickt und 6 Monate später kam die Bewilligung für die Autismus-Therapie, die jetzt seit November läuft. Ob "hinter den Kulissen" noch etwas gelaufen ist kann ich nicht sagen.

    Der Träger für eine Therapie hängt auch vom Einkommen ab was man evtl. erzielt. Ich erhalte aktuell nur eine kleine Rente und ergänzend Grundsicherung, weswegen bei mir der LWL zuständig ist.

    Hier findest Du auch noch ein paar Informationen:

    https://aspies.de/selbsthilfefor…rapie/&pageNo=2

    https://www.autismus.de/fileadmin/RECH…August_2017.pdf

    ~ Einmal entsandt, fliegt das Wort unwiderruflich dahin ~
    Quintus Horatius Flaccus

    Einmal editiert, zuletzt von frankjetzt (19. Januar 2020 um 16:20)

  • @tr909

    Es ist zunächst wichtig, ob es um berufliche Themen geht oder soziale Themen, an denen du im ATZ arbeiten willst. Bei beruflichen ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei der Agentur für Arbeit erforderlich, bei soziales das Sozialamt (ebenfalls Teilhabeantrag). Ich würde offiziell nicht beides angeben, sonst schieben sich die Träger die Zuständigkeit vermutlich gegenseitig zu. Wenn du nur eine Autismustherapie willst und keine arbeitsmäßige Eingliederung, würde ich das Sozialamt für zuständig sehen. Da musst du nur die Vermögens- und Einkommensgrenzen berücksichtigen, aber die sind seit 2020 recht hoch.

    Es kommt aber auch auf deinen Berufsstatus an, also was du gerade machst bzw in welcher Schublade du dahingehend steckst (in Ausbildung, Arbeit, arbeitslos mit Alg1 oder Hartz4 etc).

    Es ist kompliziert, aber was man dir erzählt hat, ist meiner Meinung nach großer Schmu. :shake:

    2 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (19. Januar 2020 um 16:52)

  • @Capricorn + @FruchtigBunt : das hätte ich erwähnen sollen: es geht um Erwachsene. Ich hatte mich beim ATZ informiert. Dass Kinder und Jugendliche recht unproblematisch durch das entsprechende sozialgesetz für jugendliche und kinder übernommen werden, sagte sie mir auch. In meinem Fall hat sie einen Antrag als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (mehr oder weniger beruflich) empfohlen, genauer gesagt als zusätzliche therapeutische, pädagogische Hilfe zur LTA.

    Wie ist es denn nun, "lohnt" sich die Therapie/Hilfe denn, profitiert ihr davon?

    @frankjetzt: in welchen Fällen ist "LWL (Inklusionsamt - soziale Teilhabe)" zuständig, nur wenn man Rente bezieht?

    Autismus Deutschland werde ich diesbezüglich kontaktieren. Danke

  • in welchen Fällen ist "LWL (Inklusionsamt - soziale Teilhabe)" zuständig, nur wenn man Rente bezieht?

    Kurz ausgedrückt liegt es bei mir nicht am Rentenbezug sondern daran, dass ich ergänzend dazu Grundsicherung nach dem SGBXII erhalte. Bei einer Vollrente würde ich darauf tippen, dass die DRV zuständig ist. Da bin ich aber nicht sicher. Es hängt viel davon ab nach welchem SGB man Leistungen bezieht. Sorry, dass ich nicht hilfreicher sein kann, diese ganzen Gesetzbücher und Zuständigkeiten machen mich kirre, weswegen ich meine Betreuung für sowas habe.

    Zum LWL und SGBXII:

    https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/Eingliederungshilfe/

    PDF von der DRV:

    Leistungen zur Teilhabe

    ~ Einmal entsandt, fliegt das Wort unwiderruflich dahin ~
    Quintus Horatius Flaccus

  • Wer macht dort eine Therapie und kann mir über seine Erfahrungen bzgl der Kostenübernahme berichten?

    Ich habe von Juni 2015 bis Mai 2016 eine Therapie bei einem ATZ gemacht.
    Ich hatte kackfrech die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt und zügig bewilligt bekommen.
    Erst beim Verlängerungsantrag fiel ihnen auf, dass die Leistung einkommens- und vermögensabhängig ist und sie vergessen hatten, meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu prüfen.
    Ich habe darauf geantwortet, dass ich ja gar keine einkommens- und vermögensabhängige Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben wollte, sondern eine priviligierte (einkommensunabhägige) Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Für diese wäre aber nicht das Sozialamt, sondern die DRV zuständig, die seitdem mit üblen juristischen Tricks und an den Haaren herbeigezogenen Argumenten das Verfahren in die Länge zieht. Inzwischen ist eine klage vor dem (völlig überlasteten!) Sozialgericht anhängig.

    Mich würde auch interessieren, als wie hilfreich das Angebot empfunden wird.

    Hilfreich war es schon und wäre es sicher auch gewesen, wenn es fortgesetzt worden wäre.

    In meinem Fall hat sie einen Antrag als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (mehr oder weniger beruflich) empfohlen, genauer gesagt als zusätzliche therapeutische, pädagogische Hilfe zur LTA.

    Du beziehst bereits eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben? Von der DRV?
    Dann müsste imho die DRV auch die Therapie beim ATZ als zusätzliche, pädagogische Hilfe übernehmen, sofern sie nicht nur "mehr oder weniger" sondern überwiegend berufliche Ziele hat.

    Eine Dame vom Gesundkeitsamt meinte wiederum dass sie vergleichbare Fälle hatte, in den gesetzliche Krankenkasse die Leistung übernommen hätten

    Das mag sein, aber

    und auch meine KK die Kosten hätte übernehmen müssen.

    das bedeutet leider nicht, dass die Krankenkasse dazu verpflichtet ist.

    ATZ sei zu wenig medizinisch

    Diese Auffassung wird bestätigt durch Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.6.2018 unter Aktenzeichen L 7/12 AL 46/16 (Rn 27-29)
    Dieses Urteil ist der DRV übrigens bekannt aus dem Verfahren S 10 R 237/17 vor dem Sozialgericht Dortmund (Ich gegen DRV).

    Darauf hin habe ich auf Anraten Widerspruch bei der DRV eingelegt um (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) mitgeteilt zu bekommen, dass ich bei der KK Widerspruch einlegen müsse.

    Dann solltest du jetzt einen neuen Antrag bei der DRV stellen und darauf hinweisen, dass die GKV nach dem obigen Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen nicht als Leistungsträger in Betracht kommt.
    Die übrigen Feststellungen aus diesem Urteil sind für deinen Fall nicht relevant, wenn du bereits eine LTA beziehst und einen klaren beruflichen Bezug der Maßnahme belegen kannst.

    Wenn du so wenig Einkommen und Vermögen hast, dass du auch bei einer Leistung zur sozialen Teilhabe nicht zuzahlen müsstest, könntest du alternativ auch einen Antrag beim Sozialamt (Therapie als Leistung zur sozialen Teilhabe) stellen.

    in welchen Fällen ist "LWL (Inklusionsamt - soziale Teilhabe)" zuständig

    Auf jeden Fall nur regional in Westfalen-Lippe.

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. (Georg Christoph Lichtenberg)
    Veränderungen führen deutlich öfter zu Einsichten, als dass Einsichten zu Veränderungen führen. (Milton H. Erickson)
    Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon. (Christine Busta)

  • Auf jeden Fall nur regional in Westfalen-Lippe.

    Ansonsten halt ein anderer, dementsprechend regional zuständiger, Landschaftsverband. Danke für den Hinweis.
    Beispielsweise Rheinland oder Osnabrücker Land.

    ~ Einmal entsandt, fliegt das Wort unwiderruflich dahin ~
    Quintus Horatius Flaccus

    Einmal editiert, zuletzt von frankjetzt (19. Januar 2020 um 20:39)

  • Zitat von tr909

    das hätte ich erwähnen sollen: es geht um Erwachsene

    Davon war ich ausgegangen. Also meine Ausführungen gelten für Erwachsene. Ich mache selbst Autismustherapie und habe das Antragsverfahren durchlaufen.

  • Zitat von Tuvok

    Erst beim Verlängerungsantrag fiel ihnen auf, dass die Leistung einkommens- und vermögensabhängig ist und sie vergessen hatten, meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu prüfen.

    8o
    Haben Sie dann das Geld von dir zurückgefordert? Es war ja deren Fehler gewesen. Wie kann man denn die EInkommens- und Vermögensprüfung vergessen. :shake:


    Zitat von Tuvok

    Du beziehst bereits eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben? Von der DRV?
    Dann müsste imho die DRV auch die Therapie beim ATZ als zusätzliche, pädagogische Hilfe übernehmen, sofern sie nicht nur "mehr oder weniger" sondern überwiegend berufliche Ziele hat.

    @tr909
    Der Sicht schließe ich mich an. Ich vermute mal, dass die DRV sich versucht zu winden, indem sie behauptet, es ginge nicht um berufliche Teilhabe, so dass sie ans Sozialamt 'abschieben' will. Wenn es aber tatsächlich (!) inhaltlich nur um berufliche Inhalte geht, ist das Sozialamt nicht zuständig. Die Krankenkasse schon gar nicht (ist sie nie) und somit entweder die Bundesagentur für Arbeit oder DRV. Ich gehe auch davon aus, wenn schon ein Verfahren bezüglich Beruf bei der DRV läuft, dass dann diese und nicht die Arbeitsagentur zuständig ist. Das sollte man aber nochmal nachschauen.

    Aber wie gesagt könnte man das Ganze vereinfachen, indem man sagt, es geht um soziale Teilhabe. Dann ist ganz klar das Sozialamt zuständig. Ob dann in der Therapie auch über den Beruf gesprochen wird, bleibt den Therapeuten überlassen. Ich denke nicht, dass sie so strikt sind. Wenn du aber spezielle berufliche Angebote des ATZ nutzen willst, dann macht es Sinn auch konkret die berufliche Teilhabe zu beantragen.
    Auch wenn du irgendwo mal nachweisen musst, dass du vom ATZ beruflicihe Teilhabeleistungen bekommst, wäre es sinnvoller, das auch konkret so zu beantragen.

    3 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (19. Januar 2020 um 20:54)

  • Haben Sie dann das Geld von dir zurückgefordert?

    Nein. Das geht wohl auch nicht, den Bewilligungsbescheid können sie nicht einfach mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen.

    Wie kann man denn die EInkommens- und Vermögensprüfung vergessen.

    Als Autist steht man vielleicht unter dem Generalverdacht, nicht genug zu verdienen, um zuzahlen zu müssen!?

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    Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon. (Christine Busta)

  • Zitat von Tuvok

    Als Autist steht man vielleicht unter dem Generalverdacht, nicht genug zu verdienen, um zuzahlen zu müssen!?

    Das glaube ich nicht. Und selbst wenn, dann hätten sie von dir bestimmt einen Satz dazu gefordert, wo du hättest schreiben müssen "kein Einkommen und Vermögen vorhanden". Ich hörte schon, dass Ämter (anderer Antrag) verlangten, dass die Person Ablehnungsbescheide über Sozialleistungen vorlegt, also dass man kein HartzIV, Wohngeld etc. bekommt, weil man das dann vorrangig hätte einsetzen müssen.
    Ich finde, die haben einen sehr großen Fehler bei der Bearbeitung gemacht. Ich verstehe nicht, wie man vergessen kann, das zu prüfen. Vielleicht hat den Antrag jemand bearbeitet, der gar keine Erfahrung hatte. :roll: Es muss doch irgendeine Checkliste geben oder ein Formular, wo das auszufüllen ist.

    Dass du die Therapie seitdem nicht mehr bekommst, ist ein Unding. :frown: Aber das ist das Problem, sobald man das Thema "soziale Teilhabe oder berufliche Teilhabe" ins Spiel bringt. Dann fängt die Ämterschieberei um Zuständigkeiten an. :shake:

    Ich habe den Antrag relativ schnell bewilligt bekommen. Ich möchte eigentlich umziehen in ein anderes Bundesland. Dann müsste ich das auch nochmal alles von vorne machen. Das schreckt mich extrem ab und erschwert mir den Umzug ganz erheblich. Der hiesigen Behörde ist wohl durch viele Fälle schon bekannt, dass das Sozialamt die Therapie zahlt. Ich musste nicht mal eine Ablehnung der Krankenkasse vorlegen, obwohl das hier ja auch irgendwo im Forum behauptet wurde, dass das Sozialamt das immer fordern würde. Das Sozialamt hat vermutlich genügend Erfahrung damit, dass die Krankenkassen sich weigern, die Therapie zu zahlen.

  • Ich habe meine Therapie im Autismus Zentrum und die Kostenübernahme auch relativ schnell bewilligt bekommen...

    Das aber so viele Autisten Probleme damit haben. Also mit den Ämtern ist echt ein Problem.

    Warum zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eigentlich nicht für eine Autismus Therapie?

  • Danke Tuvok! Ich bin beruhigt, dass du das perfide Verhindern von Hilfen (mit dem Ziel weiter Beiträge an die DRV zahlen zu können :m(: ) durch die DRV, bestätigen konntest. Es ist langsam wirklich absurd geworden.

    Zitat von Tuvok

    Du beziehst bereits eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben? Von der DRV?Dann müsste imho die DRV auch die Therapie beim ATZ als zusätzliche, pädagogische Hilfe übernehmen, sofern sie nicht nur "mehr oder weniger" sondern überwiegend berufliche Ziele hat.

    Ja. Das war auch die Meinung des ATZ. Überwiegend berufliche Ziel haben sie dort anscheinend aber nicht. Dazu kommt, dass die derzeitige LTA schon berufliche Ziele hat. Im Endeffekt wurde es so im ersten Versuch nicht bewilligt.

    Zitat von Tuvok

    Dann solltest du jetzt einen neuen Antrag bei der DRV stellen und darauf hinweisen, dass die GKV nach dem obigen Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen nicht als Leistungsträger in Betracht kommt.Die übrigen Feststellungen aus diesem Urteil sind für deinen Fall nicht relevant, wenn du bereits eine LTA beziehst und einen klaren beruflichen Bezug der Maßnahme belegen kannst.

    Ich werde es tatsächlich einfach mal probieren. Würdest du das genau so formulieren wie oben. Hast du evtl bereits sogar eine fertiges Dokument oder zumindest den Text? 8o

  • Warum zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eigentlich nicht für eine Autismus Therapie?

    Weil Krankenkassen platt formuliert für "Heilung" zuständig sind. Also dort maximal für eventuelle Komorbiditäten bei denen Aussicht auf Heilung besteht. Autismus ist eine Entwicklungsstörung und gilt als nicht heilbar.

    ~ Einmal entsandt, fliegt das Wort unwiderruflich dahin ~
    Quintus Horatius Flaccus

  • Überwiegend berufliche Ziel haben sie dort anscheinend aber nicht.

    Es macht mich jetzt hellhörig, wenn sie überhaupt Ziele haben.
    Bei mir war es so, dass ich vor Beginn der Therapie (aber erst nach der Bewilligung durch das Sozialamt) in einem Anamnesebogen nach meinen Zielen (vorrangige Probleme, wichtigster und dringendster Unterstützungsbedarf)* befragt wurde. So finde ich es auch richtig. Das ATZ soll mich bei der Verwirklichung meiner Ziele unterstützen und mir nicht seine eigenen Ziele bei der Behandlung verfolgen. Sie können mich darüber hinaus gerne beraten, welche Ziele ich mir noch setzen könnte, aber die letztendliche Entscheidung über die Ziele möchte ich selbst treffen!
    Es gibt kein Universalkonzept für eine Therapie beim ATZ, das auf jeden Klienten passen würde. Das ATZ muss immer flexibel auf die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Klienten eingehen. Beim ATZ Dortmund waren sie dazu auch bereit und in der Lage. Aber ich kann nicht garantieren, dass das bei jedem anderen ATZ auch der Fall ist.
    Wenn du den Eindruck hast, dass dein ATZ schon jetzt eigene feste Ziele für deine Therapie hat, dann würde ich nochmal gründlich prüfen, ob sich das mit deinen eigenen Zielen deckt und ggf. ein Alternativangebot einholen.

    * Der Anamnesebogen belegt in meinem Fall eindeutig, dass von Anfang an der Schwerpunkt auf beruflichen Zielen lag.

    Dazu kommt, dass die derzeitige LTA schon berufliche Ziele hat.

    Das ist eher ein Vorteil als ein Nachteil. Bei mir argumentiert die DRV unter anderem, dass eine Autismustherapie nur dann als LTA bezahlt würde, wenn es eine Ergänzung (Annexleistung) zu einer anderen LTA mit beruflichen Zielen ist.
    Auch das ist aber bereits vom LSG Saarland anders entschieden worden.
    Eine Autismustherapie kann eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §49 Abs. 6 sein:

    Mehr kann, soll und wird die Autismustherapie als LTA nicht leisten. Aber in meinem Fall hat sie das auch geleistet und ich habe es als hilfreich empfunden.

    ... weil sie versucht haben, es auf die Krankenkasse abzuwälzenIm Endeffekt wurde es so im ersten Versuch nicht bewilligt.

    ... weil sie versucht haben, es auf die Krankenkasse abzuwälzen.

    Würdest du das genau so formulieren wie oben. Hast du evtl bereits sogar eine fertiges Dokument oder zumindest den Text?

    Ein fertiges Dokument habe ich nicht, aber ich würde etwa wie folgt formulieren:

    "Neuantrag auf Autismustherapie

    Hiermit beantrage ich eine Autismustherapie beim ATZ ... (Ort einsetzen) als Annexleistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    Ich beziehe bereits folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der DRV: ... (Leistungen aufführen)

    Die folgenden Unterlagen belegen, dass eine Therapie beim ATZ erforderlich und geeignet ist, meine Erwerbsfähigkeit entsprechend meiner Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und meine Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern: ... (Unterlagen aufführen und Kopien als Anlage beifügen)

    Die Therapie beim ATZ soll insbesondere umfassen
    1. Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung,
    2. Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen,
    3. die Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen,
    4. die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten,
    5. Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen,
    6. das Training lebenspraktischer Fähigkeiten,
    7. das Training motorischer Fähigkeiten,
    8. die Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
    9. die Beteiligung von Integrationsfachdiensten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung
    und ist daher im konkreten Einzelfall als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gem §49 Abs. 6 SGB 9 zu gewähren.

    Eine (erneute) Weiterleitung an die Krankenkasse kommt nicht in Betracht, da diese bereits den Erstantrag vom ... (Datum einsetzen) abgelehnt hat und nach Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.6.2018 unter Aktenzeichen L 7/12 AL 46/16 (Rn 27-29) tatsächlich nicht zuständig ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    tr909 (durch Realnamen ersetzen)"

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. (Georg Christoph Lichtenberg)
    Veränderungen führen deutlich öfter zu Einsichten, als dass Einsichten zu Veränderungen führen. (Milton H. Erickson)
    Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon. (Christine Busta)

  • Es macht mich jetzt hellhörig, wenn sie überhaupt Ziele haben.

    Haben sie auch nicht, deshalb auch (erst einmal) nicht überwiegend Berufliche.


    Ein fertiges Dokument habe ich nicht, aber ich würde etwa wie folgt formulieren [...]

    Wow, meinen aufrichtigen Dank für die Ausführung! Ich würde dir gerne einen ausgeben:) Ich habe das gerade entsprechend angepasst und würde es direkt abschicken wollen. Eine FachärztlicheEmpfehlung (Psychiatrie und Psychotherapie) habe ich bereits und eine Kopie als Anhang ausgedruckt. Mein Erstantrag war allerdings für ein Clearing, nicht für Therapie. Könnte diese "Kleinigkeit" ein Problem werden, oder würdest du empfehlen das anzupassen?

    Klingt jedenfalls gut, ich hoffe das ich damit ohne Gerichtsverfahren weiter komme...

  • Zitat von Tuvok

    Das ATZ muss immer flexibel auf die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Klienten eingehen. Beim ATZ Dortmund waren sie dazu auch bereit und in der Lage. Aber ich kann nicht garantieren, dass das bei jedem anderen ATZ auch der Fall ist.

    Das ist meinen Erfahrungen nach leider nicht in jedem ATZ der Fall. Ich überlege, die Therapie wieder abzubrechen, weil die Therapeutin sehr rigoros bestimmt, was bearbeitet wird, obwohl ich vor Beginn der Therapie eine gute Auflistung vorgelegt habe, was meine Hauptprobleme sind. Eigentlich heißt es immer nur (und das seit fast einem Jahr), dass das dann auch mal Thema werden wird. Bis jetzt wird die ganze Zeit irgendwie nur wie in einer Art Kaffeekränzchen darüber geredet, wie meine Woche verlaufen ist. Gute Rückmeldungen bekomme ich dabei nicht sehr viele. Das einzig wirklich sehr positive ist, dass die Therapeutin ansonsten sehr zuverlässig und extrem hilfsbereit ist.


    Zitat von Tuvok

    Hiermit beantrage ich eine Autismustherapie beim ATZ ... (Ort einsetzen) als Annexleistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    Icih würde ganz dringend davon abraten, das als Teilhabe am Arbeitsleben laufen zu lassen, sondern es über die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft abwickeln.


    Zitat von tr909


    Haben sie auch nicht, deshalb auch (erst einmal) nicht überwiegend Berufliche.

    Das lässt eigentlich eindeutig eine Zuständigkeit des Sozialamtes erkennen. Wenn nun also nicht zu viel Vermögen und Einkommen vorhanden ist, ist es das Schlaueste, einen Antrag beim Sozialamt zu stellen.

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (20. Januar 2020 um 23:43)

  • Das ist meinen Erfahrungen nach leider nicht in jedem ATZ der Fall. Ich überlege, die Therapie wieder abzubrechen, weil die Therapeutin sehr rigoros bestimmt, was bearbeitet wird, obwohl ich vor Beginn der Therapie eine gute Auflistung vorgelegt habe, was meine Hauptprobleme sind. Eigentlich heißt es immer nur (und das seit fast einem Jahr), dass das dann auch mal Thema werden wird. Bis jetzt wird die ganze Zeit irgendwie nur wie in einer Art Kaffeekränzchen darüber geredet, wie meine Woche verlaufen ist. Gute Rückmeldungen bekomme ich dabei nicht sehr viele.

    Das ist schade. Du bist die Klientin und darfst da wirklich Einfluss nehmen, dass auch das bearbeitet wird, was für dich wichtig ist. Wenn du dich mit deinen Vorstellungen bei diesem ATZ nicht durchsetzen kannst, solltest du vielleicht über eien Wechsel des Anbieters nachdenken.

    Icih würde ganz dringend davon abraten, das als Teilhabe am Arbeitsleben laufen zu lassen, sondern es über die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft abwickeln.

    Es mag bequemer sein und eventuell auch höhere Erfolgsaussichten haben, es als soziale Teilhabe (nach der alten Fassung des SGB: Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) beim Sozialamt zu beantragen.
    Gerechter ist es ganz bestimmt nicht. Ich habe jahrzehntelang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, um genau für den Fall abgesichert zu sein, dass meine Dienstfähigkeit durch eine Behinderung gefährdet ist. Der Versicherungsfall ist nun eingetreten, also soll die Versicherung auch die Maßnahme bezahlen, die erforderlich und geeignet ist, meine Dienstfähigkeit zu erhalten.

    Das lässt eigentlich eindeutig eine Zuständigkeit des Sozialamtes erkennen.

    Überhaupt nicht. Die Argumentation war ja, dass das ATZ keine eigenen Ziele hätte, also auch keine überwiegend beruflichen.
    Es kommt gar nicht darauf an, ob das ATZ Ziele hat und wenn ja welche. Das ATZ hat sich nach den Zielen zu richten, die der Klient hat (und gegenüber dem Kostenträger geltend gemacht hat).

    Auch du wärst doch gegenüber dem ATZ in einer viel stärkeren Position, wenn du die Therapie als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen hättest. Man kann noch nachvollziehen, dass ein wöchentliches "Kaffeekränzchen" dem schwammigen Ziel der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dient, aber bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben muss schon deutlich mehr kommen.

    Aber möglicherweise hast du ja noch ganz andere Ziele, die gar nichts mit dem Arbeitsleben zu tun haben. Dann kann es für dich durchaus sinnvoll sein, das als Leistung zur sozialen Teilhabe in Anspruch zu nehmen.
    Ds muss jeder selbst für sich entscheiden (und gegenüber dem Kostenträger glaubhaft machen), ob es eher um soziale Teilhabe oder um Teilhabe am Arbeitsleben geht.

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. (Georg Christoph Lichtenberg)
    Veränderungen führen deutlich öfter zu Einsichten, als dass Einsichten zu Veränderungen führen. (Milton H. Erickson)
    Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon. (Christine Busta)

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