Autismustherapieinstitut, aber wie?

  • Zitat von Tuvok

    Wenn du dich mit deinen Vorstellungen bei diesem ATZ nicht durchsetzen kannst, solltest du vielleicht über eien Wechsel des Anbieters nachdenken.

    Ja. Ich bin schon auf der Warteliste für einen anderen Anbieter. Die Sorge ist aber, wie es dort werden wird. Womöglich ist dann dort irgendetwas anderes ungünstig und dann würde ich mich vielleicht ärgern, dass ich gewechselt habe. Aber ehrlich gesagt bringt mir die aktuelle Therapie so gut wie nichts, also vielleicht 2 von 10 Punkten. Zwischendurch waren auch mal einige Stunden dabei, wo ich hilfreiche Rückmeldungen zu NT-Verhalten bekam, aber sonst ist das einfach nur ein Abarbeiten dessen was ich in der Woche gemacht habe.


    Zitat von Tuvok

    Gerechter ist es ganz bestimmt nicht. Ich habe jahrzehntelang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, um genau für den Fall abgesichert zu sein, dass meine Dienstfähigkeit durch eine Behinderung gefährdet ist. Der Versicherungsfall ist nun eingetreten, also soll die Versicherung auch die Maßnahme bezahlen, die erforderlich und geeignet ist, meine Dienstfähigkeit zu erhalten.

    Äh sorry, ich meinte nicht dich, sondern @tr909 Er schrieb ja, dass es nicht vorwiegend um das Berufliche geht und damit er überhaupt Hilfe bekommt, würde ich lieber zum Sozialamt gehen als jahrelang vor den Gerichten zu kämpfen.
    Vielleicht könntest du das auch so pragmatisch sehen, aber ich vermute, jetzt wo das Verfahren läuft, kann man das nicht mehr rückgängig machen. Von der Sache her stimmt es schon, dass die DRV zahlen müsste. Ich kann verstehen, dass man dann auch sein Recht bekommen will.
    Was ich aber nicht verstehe: Du schreibst von dienstfähig. Das betrifft doch nur Beamte, oder? Bei Angestellten heißt es doch erwerbsfähig, oder? Ist die DRV auch für Beamte zuständig?


    Zitat von Tuvok

    Die Argumentation war ja, dass das ATZ keine eigenen Ziele hätte, also auch keine überwiegend beruflichen

    Ach so. Das habe ich wohl falsch verstanden. Ich hatte es so gelesen, dass es in der von @tr909 ersuchten Unterstützung (bzw. die, die von der DRV geprüft wurde) nicht überwiegend um berufliche Ziele ginge.


    Zitat von Tuvok

    Aber möglicherweise hast du ja noch ganz andere Ziele, die gar nichts mit dem Arbeitsleben zu tun haben.

    Ja. Bei mir geht es momentan nur um soziale Teilhabe bei der Autismustherapie. Ich hatte es so verstanden, dass es auch dem Antragsteller darum ginge.

    Ich bin halt der Meinung, wenn es faktisch um soziale Teilhabe geht (ist mir hier jetzt nicht mehr ganz klar und der Antragsteller kommuniziert wohl nicht gerne mit mir) dann wäre auch ein Antrag beim Sozialamt sinnvoller, da mMn erfolgsversprechender und schneller genehmigt.

  • Was ich aber nicht verstehe: Du schreibst von dienstfähig. Das betrifft doch nur Beamte, oder? Bei Angestellten heißt es doch erwerbsfähig, oder? Ist die DRV auch für Beamte zuständig?

    Allgemein spricht man bei Angstellten von Erwerbsfähigkeit.
    Als angestellter Lehrer bin ich aber im öffentlichen Dienst beschäftigt und mache die gleiche Arbeit wie die verbeamteten Kollegen.
    Deswegen ist Erwerbsfähigkeit in diesem Fall mit Dienstfähigkeit gleichzusetzen.
    Für Beamte ist die DRV nicht zuständig. Die zahlen keine Rentenversicherung und haben insofern auch keinen Versicherungsschutz.

    Ich bin halt der Meinung, wenn es faktisch um soziale Teilhabe geht (...) dann wäre auch ein Antrag beim Sozialamt sinnvoller

    Wenn es faktisch um soziale Teilhabe geht, wäre ein Antrag an das Sozialamt nicht nur sinnvoller, sondern auch gerechter. Für überwiegend soziale Teilhabe ist die Rentenversicherung nicht zuständig. Da stimme ich dir voll zu.

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. (Georg Christoph Lichtenberg)
    Veränderungen führen deutlich öfter zu Einsichten, als dass Einsichten zu Veränderungen führen. (Milton H. Erickson)
    Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon. (Christine Busta)

  • § 14 SGB IX

    Also eigentlich nur Antrag stellen und den Rest sollen die Behörden untereinander ausmachen. In NRW am ehesten beim zuständigen Landschaftsverband.

    Allerdings helfen die ATZ oftmals auch nach einem freien Beratungsgespräch beim Antrag bzw. stellen den stellvertretend.

  • ...ich habe mittlerweile post von der DRV bekommen, dass sie auch den neuen Antrag an die KK weitergeleitet haben - nicht zuständig.
    Tuvok: der hinweis auf das urteil hat in dem fall leider erstmal nichts bewirkt

  • @tr909
    Die Krankenkasse wird als allerletztes (bzw. gar nicht) zuständig sein. Die kann schon rein faktisch gar nicht zuständig sein.

    Bei "Teilhabe zum Arbeitsleben" kommen in Frage (in dieser Reihenfolge): Arbeitsamt; DRV
    Bei "Teilhabe zum Leben in der Gemeinschaft": Sozialamt.

  • @FruchtigBunt Das befürchte ich auch. Letzteres wollte ich eigentlich verhindern. Da mittlerweile die LTA abgebrochen wurde, weil ich zu lange krank war, muss ich erstmal gucken, ob ich überhaupt den Restanspruch auf ALG1 geltend machen kann. Ich befürchte das wird nicht so einfach, da ich in der zwischenzeit nur in maßnahmen und krank war. Krankgeschrieben bin ich immer noch. Da könnte ich mir gut vorstellen, dass es heißt, es gebe kein ALG1 Anspruch, weil ich gar nicht arbeitsfähig sei. Bin ich auch gerade nicht bzw schon längere zeit nicht mehr gewesen...

  • @tr909
    Ich glaube nicht, dass das irgendwie mit einem ALG1-Anspruch zusammenhängt. Bist du erwerbsfähig (so lange nicht deine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde. Achtung, nicht das gleiche wie arbeitsunfähig), so ist das Arbeitsamt für dich zuständig für die Teilhabe am Arbeitsleben oder die DRV, wenn du eine Teilhabe am Arbeitsleben beantragen willst.

    Mein Tipp (hatte ich schon mehrmals abgegeben - ach so, das wolltest du verhindern. Warum?) ist, dass du eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beim Sozialamt beantragst (wenn dein Einkommen und Vermögen nicht zu hoch sind) und dann die Autismustherapie machen kannst. In der Autismustherapie ginge es dann vorwiegend um gesellschaftliche Teilhabe, aber ich denke, dort wird man auch über deine beruflichen Probleme sprechen, obwohl es eigentlich nur die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist und nicht die berufliche Teilhabe.
    Wenigstens hast du da in der Regel nicht die Probleme mit den Zuständigkeiten.

    Wenn du aber wirklich in irgenwelche Maßnahmen (statt Autismustherapie) hineinwillst, solltest du Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsamt oder DRV; NICHT Sozialamt!) beantragen.

    Ich glaube, dass es so klappen könnte. Die Ämter verarschen dich, wenn du es nicht besser weißt. Ich kann nicht 100%ige Gewähr dafür bieten, dass es stimmt oder klappen wird, aber so wie es momentan läuft, ist es Murks und die schieben sich den schwarzen Peter gegenseitig zu, was daran liegt, dass sie entweder nicht wollen oder nicht können.

  • Ich erfülle die Bedingungen aus sgbXII nicht. Ich könnte nur mit viel glück, wie anfangs bei tuvok, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft bewilligt bekommen.

    Deshalb habe ich auch große sorge, dass ich vom AA dazu aufgefordert werden könnte hartz4 zu beantragen, weil ich gerade nicht arbeitsfähig bin. Die Bedingungen erfülle ich ebenfalls nicht. Außerdem befürchte ich, dass ich dann die Möglichkeit verliere EU rente (oder teilweise EU Rente) zu bekommen. Da kenne ich mich aber nicht gut aus. Ich habe gelesen, dass mit hartz4 die Bedingungen dafür irgendwann nicht mehr erfüllt sind.

  • Ich bin seit mehreren Monaten (!) dabei, eine Autismustherapie überhaupt beantragen zu können.

    Eingliederungshilfe bekomme ich bereits (ambulant begleitetes Wohnen) und über die Eingliederungshilfe würde mir auch die Autismustherapie bezahlt werden.

    Der Ablauf ist hier so, dass ich selbst erst Mal Ziele aufschreiben sollte, die ich mit Hilfe der Therapie erreichen möchte. Dass Selbsteinschätzung ein Problem von mir ist, war der Behörde egal. Also habe ich die Aufgabe zweckmäßig erfüllt. Circa 2-3 Wochen später kam die Mitarbeiterin der Eingliederungshilfe, um in einem persönlichen Gespräch meine Ziele der Therapie zu besprechen.

    Dann dauert es nochmal 2 Monate, bis sich die Mitarbeiterin der Behörde um einen Erst-Termin bei der Autismustherapie kümmerte. Hierbei sollen wieder mögliche Ziele besprochen werden.

    Der Erst-Termin soll auch dafür sein um sich gegenseitig kennen zu lernen. Aber der Erst-Termin findet statt, bevor der Antrag für die Therapie (Kostenzusage) von der Behörde bewilligt/abgelehnt wird. Blödestenfalls kommt man mit dem Therapeut super klar, bespricht und klärt alles, legt Ziele fest und bekommt dann vielleicht die Therapie (Kostenübernahme) aber gar nicht genehmigt von der Behörde.

    Ich finde dieses Vorgehen insgesamt unnötig verkompliziert. Menschen, denen so etwas sowieso schwer fällt, hält das vielleicht sogar davon ab das zu beantragen.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • Bei uns ist es so, dass das ATZ nach dem Ersttermin einen Bericht schreibt, und dieser Bericht ist Grundlage für die Bewilligung. Deshalb muss der Termin vor der Bewilligung sein, aber dafür gibt es (bisher) im Vorfeld kein extra Gespräch mit der Eingliederungshilfe (könnte sich durch das Bundesteilhabegesetz auch noch ändern). Die vielen Gespräche machen es unnötig kompliziert, sehe ich auch so. Da hilft es wahrscheinlich auch wenig, wenn man sagt, dass man keine Angst haben muss, wenn ein Gespräch halt Angst macht.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Bei uns ist es so, dass das ATZ nach dem Ersttermin einen Bericht schreibt, und dieser Bericht ist Grundlage für die Bewilligung. Deshalb muss der Termin vor der Bewilligung sein, aber dafür gibt es (bisher) im Vorfeld kein extra Gespräch mit der Eingliederungshilfe (könnte sich durch das Bundesteilhabegesetz auch noch ändern). Die vielen Gespräche machen es unnötig kompliziert, sehe ich auch so. Da hilft es wahrscheinlich auch wenig, wenn man sagt, dass man keine Angst haben muss, wenn ein Gespräch halt Angst macht.

    Danke für die Info.

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