• Das sehe ich genauso. Es macht das Gefühl für die Betroffenen zwar nicht besser, aber ich würde keinem Sachbearbeiter oder Gutachter Böswilligkeit unterstellen.

    Ich ja. Zumindest sind den meisten immer "die Hände gebunden".... eine tolle Ausrede... Außerdem kennt man ja: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing"............... Es gibt ausgesprochene SCHLECHTachter, die ganz im Sinne derer arbeiten, die einem NICHT wohlgesonnen sind. Bei mir bei der Erwerbsunfähigkeitsrente. 7 Jahre Streit übers Sozialgericht. Ein paar falsche Gutachten, ein paar Fehldiagnosen..... Beurteilungen nach Aktenlage. Doch, ich unterstelle den Behörden Willkür und Boshaftigkeit.

  • Zitat von HowAboutNo

    Am allermeisten hängt es aber wohl davon ab, wie gut und glaubhaft die Beschwerden dargelegt sind und von welchem Arzt.

    Ich glaube auch, dass dieses Manko (viele Ärzte schreiben eher etwas von Diagnosen, statt von Teilhabeeinschränkungen, obwohl sie seit x Jahren Stellungnahmen in GdB-Verfahren schreiben. Aber bis zu einigen scheint dieser wesentliche Unterschied noch nicht durchgedrungen zu sein) der Hauptgrund für Bescheide sind, die die Realität nicht abbilden.

    Aber zu einem hohen Anteil spielen vermutlich auch fehlerhafte Anreize, Unwissen, Personalmangel, restriktive Anweisungen statt Einzelfallentscheidungen etc. bei den Behörden mit rein.

  • @Inanna
    Ja, die Zweitwohnsteuer muss man dabei auf dem Schirm haben. Da müsste man sich vorher informieren, wie hoch die tatsächlich in der jeweiligen Gemeinde ist bzw. ob diese eine erhebt. Wenn man es mit beruflichen oder anderen Gründen verbinden kann (sofern man noch arbeitet), wäre die Steuer vielleicht auch wieder abzusetzen im Rahmen einer Steuererklärung, aber das weiß ich nicht.

  • Ich glaube auch, dass dieses Manko (viele Ärzte schreiben eher etwas von Diagnosen, statt von Teilhabeeinschränkungen, obwohl sie seit x Jahren Stellungnahmen in GdB-Verfahren schreiben. Aber bis zu einigen scheint dieser wesentliche Unterschied noch nicht durchgedrungen zu sein) der Hauptgrund für Bescheide sind, die die Realität nicht abbilden.

    Das sehe ich genauso.

    Das lässt sich auch von Behördenseite nicht einfach ändern.
    Diejenigen, die etwas ändern könnten, sind die "Kunden" jeder Ärzte, also die Patient*innen. Wenn sie sich beschweren und schließlich wegbleiben, ist das noch am überzeugendsten für jene Ärzte, um endlich was zu ändern.

    Traurig ist nur, dass - wenn man einmal falsch bzw. unzutreffend beurteilt wurde -es fast keine (zumindest keine einfache) Möglichkeit gibt, dies zu ändern.
    Denn das Spiel mit den Gutachtern, die keine Ahnung von Autismusspektrumstörungen oder überhaupt tief greifenden Entwicklungsstörungen - besonders im Erwachsenenalter - haben, geht ja weiter, wenn es zur Klage kommt.
    Ich würde es nicht immer von vorneherein annehmen, aber ich habe es schon oft erlebt.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Zitat von Capricorn

    Diejenigen, die etwas ändern könnten, sind die "Kunden" jeder Ärzte, also die Patient*innen. Wenn sie sich beschweren und schließlich wegbleiben, ist das noch am überzeugendsten für jene Ärzte, um endlich was zu ändern.

    Ich habe meiner Behandlerin gesagt, dass die Einschränkungen wichtiger sind als die Diagnose, als sie behauptete, es käme sowieso nur auf die Diagnose an. Ich hatte nicht den Eindruck, dass sie mir glaubte.
    Ich schaffte es aber doch (dauerte ein halbes Jahr), dass sie dann anhand meiner Liste meine Einschränkungen darlegte.

    Zitat von Capricorn

    Traurig ist nur, dass - wenn man einmal falsch bzw. unzutreffend beurteilt wurde -es fast keine (zumindest keine einfache) Möglichkeit gibt, dies zu ändern.

    Deshalb rate ich ganz dringend dazu, dass die Stellungnahme vor dem Antrag an den Patienten ausgehändigt wird. Wenn die Stellungnahme vollkommen unzureichend ist, kann man immer noch einen anderen Behandler aufsuchen. Geht eine unzutreffende Stellungnahme direkt an das Versorgungsamt, ist die Chance gering, dass in Arzt bereit ist, nochmal etwas zu korrigieren. Das würde für sie/ihn einem Gesichtsverlust gleichen. Ob der Patient dadurch Nachteile erleidet, scheint meiner Meinung nach dabei weniger im Mittelpunkt zu stehen.

  • Wenn ich das so lese, wundere ich mich schon, wie das manche Ärzte handhaben. Mein Psychiater hat das Ding in meiner Gegenwart diktiert und so von mir "absegnen" lassen und es am Ende ausgedruckt und mir in die Hand gedrückt. Aber er ist auch einer von den Ärzten, die von allein von den Einschränkungen schreiben, ohne dass man ihm das sagen muss.

  • @HCS
    Das klingt nach einem professionell arbeitenden Arzt, der Kompetent ist und die Patienten mit einbezieht. :thumbup: Ich bin immer noch auf der Suche nach so jemandem. Die Therapeutin im ATZ wollte mir nahelegen, dort zu bleiben, weil es anderswo auch nicht besser sei. Ich finde die Zustände dort aber nicht hinnehmbar. Ich würde gerne zu so einem Arzt gehen, wie du ihn beschreibst. Ich könnte mir vorstellen, dass du da nicht monatelang debattieren musstest, weswegen du eine Stellungnahme für den GdB-Antrag brauchst. Bis jetzt nehmen die, bei denen ich anfragte, keine neuen Patienten auf.

  • @FruchtigBunt
    Musste ich nicht, im Gegenteil - meine ursprüngliche Idee war nur, die Diagnostik zu machen und im "Erfolgsfall" mit der Diagnose den angestrebten Zweck zu erreichen. Es war dann seine Idee, dass da ein GdB doch hilfreich wäre. Allerdings ging es mir auch nicht um finanzielle Vorteile oder Therapie oder sonst etwas kostenträchtiges zu Lasten der Allgemeinheit, sondern nur darum, notfalls die letzten drei Jahre bis zur Rente auf Teilzeit gehen zu können (was bei meinem Job nur mit medizinischer Begründung geht).

  • ....dass die Stellungnahme vor dem Antrag an den Patienten ausgehändigt wird.

    Sollte man dran denken, ja.
    Zumindest sollte man Einsicht nehmen können ( bei einem guten Verhältnis Patient/Arzt klappt das ja auch manchmal).

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • @Mock vom Plock

    Ich habe im letzten Jahr ein Antrags- und Widerspruchsverfahren durchlaufen und letztlich einen GdB 50 in NRW bekommen.
    Mir fallen einige Dinge an Deinem Beitrag auf. Zum Einen ist von Attesten die Rede. Das klingt weder nach einem ausführlichen Befundbericht noch nach einem Gutachten. Mich würde interessieren, was da inhaltlich drin steht.
    Dann stammen diese Dokumente von einem Psychiater. Insgesamt scheinen die Chancen auf einen hohen GdB besser zu sein, wenn die Diagnostik von einer spezialisierten Einrichtung durchgeführt wurde und nicht von einem niedergelassenem Arzt. Ich persönlich halte das sogar für nachvollziehbar und valide.
    Meine Ratschläge an Sich wären:
    1. Rechtlichen Beistand holen. Ich habe letztlich gute Erfahrungen mit dem VdK gemacht.
    2. Innerhalb der Frist dem Feststellungsbescheid widersprechen
    3. Diagnostik bei einer anerkannten Stelle (LWL Klinik, Uniklinik, ...) durchführen

    Und es dann nochmal probieren. Insbesondere die Sache mit den Attesten klingt für mich sehr merkwürdig.

  • Zitat von LeuChris

    Diagnostik bei einer anerkannten Stelle (LWL Klinik, Uniklinik, ...) durchführen

    Die Stelle sollte dann aber auch eine Stellungnahme zu den Teilhabeeinschränkungen schreiben. Ich hatte so ein Schreiben auch von der Diagnostikstelle bekommen. Das habe ich nicht eingereicht, weil es mir zu schematisch vorkam, als wäre das irgendein Standardvordruck, der nur leicht abgeändert worden war. Die Teilhabeeinschränkungen habe ich dann in Ruhe meiner Psychiaterin schriftlich vorgelegt, die nach Ewigkeiten die Einschränkungen in einer Stellungnahme aufgeführt hat. Ich hätte mir gewünscht, dass die Diagnostikstelle sich dafür mehr Zeit genommen hätte. Die Psychiaterin sagte mir ständig, sie hätte keine Zeit für sowas.

  • Ich warte jetzt auf die Akteneinsicht und werde dann widersprechen. Klagen werde ich nicht für etwas, was mir nichts bringt. Klagen werde ich auch nicht innerhalb eines derart vermurksten Systems. Die Bewertung psychischer Leiden ist zwar schwierig, erscheint mir aber im Vergleich zu vielen körperlichen Gebrechen nicht im Verhältnis zu stehen.
    Nehmen wir z. B.den Penis. Ich habe gelesen, dass es für seinen Verlust 50 gibt. Ich habe den zwar noch, kann ihn aber sozial seit Jahren nicht mehr nutzen, weil schon der ganze Vorlauf mit Körperkontakt nicht funktioniert. ...

  • Also es ist nachdem was ich gelesen habe in der Tat wichtig, ob die Diagnose eine Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie oder ein Psychologe gestellt hat, wenn es um die Anerkennung dieser Diagnose geht...

    Ich habe gestern auf Anfrage vom Versorgungsamt die ärztliche Stellungnahme meines Festellungsbescheides bekommen. Es ist mal interessant zu lesen, wie die auf die mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten gekommen sind.
    Es stand folgendes drin:

    Behinderung : Tiefgreifende Entwicklungsstörung mit Prosopagnosie als Wahrnehmungsstörung

    Einzel-GdB 50

    Diagnoseschlüssel: F84

    Es sind keine Nachprüfungen erforderlich

    Dann haben die noch dazu geschrieben was für den GdB spricht und was gegen einen höheren GdB spricht...

    Begründung der festgestellten/abgelehnten Behinderung :

    Erreichen des erweiterten Realschulabschlusses ohne Nutzung von Sonderregelung. Das sprach gegen einen höheren GdB...

    Es werden weitreichende Voraussetzungen für einen in Frage kommenden Aus oder Arbeitsplatzes fachärztlich beschrieben. Die tiefgreifende Entwicklungsstörung und Prosopagnosie als Wahrnehmungsstörung werden hier als Begründungen beschrieben.

  • Traurig ist nur, dass - wenn man einmal falsch bzw. unzutreffend beurteilt wurde -es fast keine (zumindest keine einfache) Möglichkeit gibt, dies zu ändern.
    Denn das Spiel mit den Gutachtern, die keine Ahnung von Autismusspektrumstörungen oder überhaupt tief greifenden Entwicklungsstörungen - besonders im Erwachsenenalter - haben, geht ja weiter, wenn es zur Klage kommt.
    Ich würde es nicht immer von vorneherein annehmen, aber ich habe es schon oft erlebt.

    Ich bekam erst 30, und nach Widerspruch 70 (heute habe ich 80). Das war ohne Klage oder so, nur der normale Widerspruch. Mein Psychiater hatte zur Begründung für den Widerspruch, nochmal was denen geschrieben.
    Also das fanden die Leute auch sehr komisch, dass der Sprung so stark war. Dabei ging es übrigens in der ersten Stellungnahme des Psychiaters durchaus um die Einschränkungen, und auch recht ausführlich.

    Ich kann dem TE also Mut machen: Vielleicht genügt ja der Widerspruch und eine Klage wird nicht nötig. Und du bist leider kein Einzelfall, wo die Ersteinschätzung so niedrig ist, obwohl die Beeinträchtigung größer ist.

    Ich habe im letzten Jahr ein Antrags- und Widerspruchsverfahren durchlaufen und letztlich einen GdB 50 in NRW bekommen.
    Mir fallen einige Dinge an Deinem Beitrag auf. Zum Einen ist von Attesten die Rede. Das klingt weder nach einem ausführlichen Befundbericht noch nach einem Gutachten. Mich würde interessieren, was da inhaltlich drin steht.
    Dann stammen diese Dokumente von einem Psychiater. Insgesamt scheinen die Chancen auf einen hohen GdB besser zu sein, wenn die Diagnostik von einer spezialisierten Einrichtung durchgeführt wurde und nicht von einem niedergelassenem Arzt.

    Vielleicht ist das in NRW so, das weiß ich natürlich nicht. Ich habe das aber bisher nicht so beobachtet, konnte da keine Regelmäßigkeit erkennen (da waren Leute, da ging es ohne Probleme mit einem GdB >50, die bei einem niedergelassenen Psychiater waren; und Leute, die in einer Ambulanz waren, wo es Probleme gab) . Wie kommst du darauf?

    Hier, bei meinem ersten Antrag, war das nicht so, da gab es hier auch gar keine Autismusambulanz wie es sie heute gibt.


    ---
    Ich kann zustimmen, dass meiner Beobachtung nach, es bei körperlichen Behinderungen nicht besser läuft. Ich kenne da wen, der hat sogar für eine psychische Krankheit, mehr bekommen, als für eine körperliche (obwohl er kaum laufen kann).

  • Zitat von Niklas22

    Erreichen des erweiterten Realschulabschlusses ohne Nutzung von Sonderregelung. Das sprach gegen einen höheren GdB...

    8o
    Das ist doch unfassbar. Aber ich wette, vor Gericht hätte man selbst mit so einer schwarz-auf-weiß belegten unsinnigen Einschätzung dennoch nicht die Sicherheit, dass man Recht bekommt. :shake:

    Super, ich habe Abitur und erfolgreich einen Studienabschluss auf den zweiten Anlauf erreicht. Darf ich dann überhaupt einen GdB von 50 haben? :sarcasm: :shake:
    Da wundert einen doch wirklich nichts mehr. Was arbeiten denn da für Ärzte?


    Zitat von Niklas22

    Begründung der festgestellten/abgelehnten Behinderung :

    Kannst du mir sagen, wo so etwas genau zu finden ist? Ich habe die gesamte Akte von meinem Versorgungsamt kopiert und bei mir steht sowas nicht in der Akte. Einen ärztlichen Bericht kann ich gar nicht in der Akte finden. Kann das sein, dass der in einer separaten Akte geführt wird? Steht da irgendwie "ärztlicher Bericht des Versorgungsamtes" drüber oder wie nennt sich das offiziell? Ich überlege, ob ich das für mich auch anfordere. Möglicherweise wurde mir das bei der Akteneinsicht nicht geschickt, obwohl ich ausdrücklich schrieb, dass ich alle Unterlagen einsehen möchte, auch die, die sich in anderen Akten etc. befinden. :frown:

  • Das Versorgungsamt unterscheidet auch garnicht zwischen den einzelnen autistischen Störungen.

    Die gehen generell nur nach den Einschränkungen einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung...

  • Zitat von Niklas22

    Also in der Stellungnahme des ärztlichen Dienstes

    Wie sieht denn diese Stellungnahme aus? Steht da groß drüber "ärztliche Stellungnahme vom soundsovielten" und der Name des Arztes etc? Ich habe in meiner AKte überhaupt keine Stellungnahme von einem Arzt des Versorgungsamtes und das macht mich stutzig.

    @Niklas22
    Kannst du vielleicht zukünftig darauf achten, nicht immer solche Endloszitate zu nutzen? Man soll eigentlich möglichst zielgerichtet nur noch einzelne Sätze oder Passagen zitieren.

  • Wie sieht denn diese Stellungnahme aus? Steht da groß drüber "ärztliche Stellungnahme vom soundsovielten" und der Name des Arztes etc? Ich habe in meiner AKte überhaupt keine Stellungnahme von einem Arzt des Versorgungsamtes und das macht mich stutzig.

    Ja... Da steht Stellungnahme unseres ärztlichen Dienstes des Versorgungsamtes mit dem Namen und der Unterschrift des Arztes

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