"Mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten"?

  • Ja, den auf Akteneinsicht oder die Bitte um Zusendung einer Kopie des Gutachtens.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")


  • Ich kenne deine Situation nicht genau, aber die geschilderten Probleme erscheinen mir deutlich gravierender, das klingt eher nach 50-70, auch ohne Arbeitslosigkeit.Eigentlich ist soziale Isolation schon ein starkes Indiz für mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten (50-70) und ein Hinweis auf mögliche schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten. Darf man fragen, ob du gegen die Entscheidung des VA Widerspruch eingelegt/geklagt hattest?


    Das hört sich bei dir ja auch so an als ob die Bewertung bei dir sehr streng ist.
    Mein Fall ist aktuell beim Gericht und ich warte auf die Entscheidung. Wenn der Richter sich nur nach dem Gutachter richtet, dann wird es bloß ein GdB von 40.
    Meine psychische Erkrankung, die ich außerdem habe (bipolare Störung), ist für den Gutachter ebenfalls kein Grund den GdB zu erhöhen. Für ihn sind meine psychischen Probleme deckungsgleich mit der AS-Symptomatik. Ich sehe es eher so, dass sich beides negativ beeinflusst.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Das finde ich merkwürdig.
    Allein die amtliche Feststellung deiner Beeinträchtigungen lässt dich auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen?
    Da kann ich nur die Daumen drücken, dass es klappt!

    Ja, denn es gibt ja bei jeder Bewerbung den Satz mit "Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt". Und soweit ich weiß (und bei meinen bisherigen Erfahrungen bzw. Berichten aus meinem Umfeld) scheint das in meinem Berufszweig (Forschung und Lehre/Universität) auch wirklich zu stimmen. Und auch bei der Praktikumssuche wurde oft gefragt, ob ich für meine Einschränkungen entsprechende Nachweise hätte, dann könnte man gemeinsam versuchen da Lösungen zu finden. Nur die Nachweise haben bisher immer gefehlt.

    Außerdem beginn ich wenn alles gut läuft in 18 Monaten meine Promotion. Leider hab ich durch die Einschränkungen, die seit der Diagnose deutlicher zutage treten, einige weniger gute Elemente im Lebenslauf. Die könnten mit einer entsprechenden amtlichen Feststellung dann zumindest erklärt werden. Ohne diese amtliche Feststellung würden die meisten Chefs es wohl eher auf Faulheit oder Ignoranz schieben.

    Des Weiteren möchte ich mich für die Promotion um ein Stipendium bewerben, da ich in meinem Wohnort keine Doktorandenstelle bekommen kann und mein Therapeut bezweifelt, dass ich noch einen Umzug mit entsprechend neuem sozialen, alltäglichen und beruflichen Umfeld psychisch aushalten kann. Promotionstipendien sind aber sehr rar gesät, insbesondere da ich durch die psychischen Probleme der vergangenen Monate meine Regelstudienzeit überschreiten werde und auch nicht die Noten erreichen werde, die ich mit entsprechenden Nachteilsausgleichen (die ich hätte beantragen können mit einem SBA bzw. einer amtlichen Feststellung irgendeiner Art) hätte erreichen können. Da ich aber trotz Einschränkungen ehrenamtlich aktiv bin (soweit es mir das Asperger erlaubt), könnte der Ausweis mir zumindest den Hauch einer Chance auf so ein Stipendium liefern. Oder zumindest bessere Chancen auf eine Doktorandenstelle, Nachteilsausgleiche während der Promotion, etc..

  • ....könnte der Ausweis mir zumindest den Hauch einer Chance auf so ein Stipendium liefern. Oder zumindest bessere Chancen auf eine Doktorandenstelle, Nachteilsausgleiche während der Promotion, etc..

    Okay, das mit der Chance aufs Stipendium scheint klar zu sein.
    Vielleicht hilft es sogar deinem Anliegen, wenn du dem Amt gegenüber angibst, dass du ohne Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gar keine Chance auf Teilhabe in deinem Tätigkeitsbereich hast.

    Einen Nachteilsausgleich bekommst du jedoch auch als chronisch kranker Mensch oder bei nachgewiesener Behinderung, dafür muss aber kein Grad der Behinderung von 50 (erst ab GdB 50 bekommst du den Ausweis, vorher nur den Bescheid) oder mehr vorliegen.

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  • Meine psychische Erkrankung, die ich außerdem habe (bipolare Störung), ist für den Gutachter ebenfalls kein Grund den GdB zu erhöhen. Für ihn sind meine psychischen Probleme deckungsgleich mit der AS-Symptomatik. Ich sehe es eher so, dass sich beides negativ beeinflusst.

    Da geht es mir so wie dir, das kann ich nicht wirklich verstehen.

    Wenn jemand beispielsweise Herzrhythmusstörungen hat und dazu noch hohen Blutdruck, dann ist es doch auch eine doppelte Belastung für den Herzmuskel.
    Dann sollte man es ja auch zusammen und höher bewerten als nur eine Störung der Funktion des Kreislaufsystems allein.

    Und auch die Psyche gilt als "System", bei dem alle Störungen/Beeinträchtigungen/Teilhabeeinschränkungen zusammen bewertet werden sollten.

    Vielleicht wird es Zeit für dich, einen Änderungsantrag zu stellen...?

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  • Ja klar, aber diese Nachteilsausgleiche bekommt man ja nur in Schule und Uni. Und mein Studium ist in 18 Monaten um, die entscheidenden Prüfungen abgesehen von der Masterarbeit sind in den nächsten 8-12 Monaten. Und das Prüfungsamt hat meinen ersten Antrag abgelehnt, weil da die aktuelle Diagnose noch eine Angststörung war (die ich ja zusätzlich zum Asperger habe) und in NRW angeblich eine Angststörung keine Nachteilsausgleiche rechtfertigt. Die neue Diagnose müsst ich also erst mal samt Symptomatik von der Autismusambulanz bestätigt werden, bis die aber durch ist dauert es noch ca. ein halbes Jahr. Da lohnt es sich kaum noch einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Darum brauch ich den Ausweis in erster Linie für Stipendium und Arbeitsstelle.

  • Wichtig: In NRW musst du keine Diagnosen angeben, um einen Nachteilsausgleich zu erhalten! Das hat mir die Uni Münster selbst geschrieben, nachdem es geheißen hatte, für ADHS gäbe es keine Nachteilsausgleiche. Solange dein Therapeut/Psychiater plausibel darlegen kann, wofür dieser und jener Nachteilsausgleich benötigt wird, sollte das klappen.

  • Bei mir war glaub ich keine konkrete Diagnose angegeben, sondern nur "Angststörung" oder "Angstsymptomatik". Damals war mir nicht bewusst das meine "Panikattacken" gar keine sind, sondern Zusammenbrüche unter anderem wegen Reizüberflutung. Ich hab halt in vielen alltäglichen Situationen und vor allem in Situationen, in denen ich erhöhtem Druck ausgesetzt bin (z.B. Prüfungen) körperliche Symptome, für die ich Nachteilsausgleiche erhalten sollte, z.B. mehr Zeit für Hausarbeiten, bei mündlichen Prüfungen eine Vertrauensperson dabeihaben, Freistellung von mehrtägigen Exkursionen und Gruppenarbeiten.

    Wurde aber (auch von der Uni Münster) abgelehnt, weil man für Prüfungsangst keine Nachteilsausgleiche bekäme. Und um eine Chance zu haben, jetzt doch noch mal nen Ausgleich zu bekommen, müsste ich ja erst mal beweisen, dass es keine Prüfungsangst ist (was es nie war, da die Angst nicht nur bei Prüfungen auftritt), was ich aber erst mal richtig diagnostiziert bekommen müsste.

    Inzwischen habe ich mich aber auch mit den meisten Dozenten unter der Hand verständigt auf gewisse Erleichterungen, dadurch überschreite ich aber die Regelstudienzeit, was mich z.B. pro forma von vielen Stipendien ausschließt, solange ich diese Überschreitung nicht irgendwie offiziell begründen kann. So habe ich z.B. bei vielen Prüfungen einfach so mehr Zeit bekommen, auch ohne Nachteilsausgleich oder meine Dozenten haben mich anderweitig unterstützt.

  • Mein Therapeut meinte auch einmal, für seine Bewertung käme es nicht nr daruaf an, was ich rein von der Kompetenz her kann, sondern auch unter wie viel Belastung ich meine Kompetenzen nutzen kann. Wenn es rein nach Kompetenz ginge, wäre ich anhand der Arbeitshilfe wohl nur GdB 30-40. Da es für mich allerdings so viel Mühe kostet und meistens mit extremen Stress, körperlichen Symptomen und negativen Gefühlen verbunden ist, meine Alltagsbewältigung auf diesem Level zu halten

    Diese Erfahrung habe ich leider auch gemacht!

    Allerdings arbeite ich und das ist für den Gutachter Grund genug mir keine mittleren Anpassungsschwierigkeiten zu bescheinigen.

    Ja, leider!

    Eigentlich ist soziale Isolation schon ein starkes Indiz für mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten (50-70) und ein Hinweis auf mögliche schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten.

    In der Realität wird aber die berufliche Situation höher gewertet, weil anscheinend niemand damit umgehen kann, dass es Personen gibt (unter den Autisten), die beruflich besser klarkommen als privat.

    Und soweit ich weiß (und bei meinen bisherigen Erfahrungen bzw. Berichten aus meinem Umfeld) scheint das in meinem Berufszweig (Forschung und Lehre/Universität) auch wirklich zu stimmen.

    Außerdem beginn ich wenn alles gut läuft in 18 Monaten meine Promotion.

    Ähm, das erstaunt mich jetzt ein bisschen ... du schreibst, wie schwierig dir das Studium fällt und wie abhängig du von anderen bist. Also, um zu promovieren (und ich denke, das gilt auch für Arbeit in der Forschung) muss man doch gerade selbstständig arbeiten können. Das war bei mir so und das ist auch der Gedanke einer Dissertation, man beweist, dass man in der Lage ist, sich etwas Neues selbstständig zu erschließen.

  • Nicht unbedingt, das kommt auch immer auf den betreuenden Dozenten an.

    Meine Probleme sind, dass ich eben immer klare Arbeitsanweisungen bzw. ganz klare Ziele und Pläne brauche.

    Beispiel:
    Mit der Arbeitsanweisung "Erarbeiten Sie zu nächster Woche einen fachlich einschlägigen Text zu einem selbstgewähltem, zum Seminarthema passenden Thema" bin ich völlig überfordert, da ich Probleme habe einzuordnen, was fachlich einschlägig ist, was zum Seminarthema passend ist und vor allem was "erarbeiten" heißt, also z.B. soll ich nen Bericht schreiben, einen mündlichen Vortrag vorbereiten oder nur einen Text heraussuchen, lesen und den Inhalt erklären können.

    Wenn mein Dozent mir in einem Seminar zum Thema Farbe und Kultur mir aber sagt: "Suchen sie einen Text zu der Fragestellung, welche Symbolische Bedeutung die Farbe Gelb in der Kulturgeschichte hatte und bereiten Sie ein 30-Minütiges Referat vor", hab ich damit keinerlei Probleme, sondern weiß sofort wie ich vorgehen muss.

    Bei einer Dissertation hab ich ja eine ganz klare Arbeitsvorgabe und ganz klare Zielvorgaben. Ich weiß ich soll eine wissenschaftliche Abhandlung von X Seiten schreiben, die Fragestellung steht ja schon vor Anmeldung der Doktorarbeit fest, genauso wie ein gewisser Literatur- und Quellenkorpus.

    Mein Ziel ist ja Dozentin an der Uni. Da darf ich meine Seminartitel und -inhalte entweder selbst bestimmen oder habe eine Prüfungsordnung als Handlungsanweisung. Wenn ich wider erwarten z.B. doch eine Doktorandenstelle bekäme, wäre ja ganz klar, dass ich (wenn ich ein Themenseminar geben müsste) ein Seminar passend zu meiner Doktorarbeit mache. Wenn ich später als Dozentin arbeite ist mein Forschungsfeld durch mich selber ganz klar definiert.


    Womit ich aber z.B. Probleme hatte in Praktika: Mir selbstständig mit vagen Angaben Arbeit "suchen". Ich habe ja eine Ausbildung zur Sozialassistentin und ihm Rahmen dessen mehrere Prakika in Kindergärten gemacht. Hier zwei Situationen in denen ich kritisiert wurde von meiner Ausbilderin und wo ich persönlich überfordert war:

    Situation 1: Ich stand mitten in der Gruppe und sollte mich mit Kindern beschäftigen. Ich war aber völlig überfordert damit, mit welchem der 25 Kinder. Solange ich von meiner Ausbilderin nicht konkrete Anweisungen bekommen habe (z.B. beschäftige dich mit Kind XY) oder ich nicht anhand des Tagesablaufs festmachen konnte, welche Aufgabe ich als nächstes Erfüllen muss (z.B. wenn ich keine genaue Zeitangabe bekommen habe, wann ich mit Aufräumen oder Tischdecken anfangen soll) wusste ich nie was ich machen sollte oder stand nur doof in der Gegend rum (was mir als mangelnde Arbeitsbereitschaft/Arbeitsverweigerung ausgelegt wurde).

    Situation 2: Ein Kind war von einem Kletterburg gefallen, hatte sich dabei mehrfach überschlagen und den Kopf angehauen (ca. 1,80m Fallhöhe eine Treppe runter). Jetzt hatte ich in einem vorherigen Praktikum erlebt, wie ein Kind von der Schaukel gefallen war und die Erzieher gesagt haben auf keinem Fall hochheben, um vorhandene Verletzungen nicht zu verschlimmern und den Krankenwagen gerufen haben. Dieses Kind aus dem früheren Praktikum hatte dann einen komplizierten Beinbruch und wäre es hochgehoben worden, so hätte sich der Bruch so verschlimmern können, dass es lebenslang eingeschränkt gewesen wäre, so damals der Notarzt.
    Jetzt stand ich da also, vor mir das gestürzte brüllende Kind und war überfordert was ich jetzt machen soll, da ich einerseits gelernt habe Kind weint = Kind trösten, andererseits aber das Erlebnis ausm früheren Praktikum im Kopf hatte. Im Endeffekt hat wegen meines Zögerns dann eine andere Mitarbeiterin das Kind getröstet und ich hab nen Riesenanschiss meiner Ausbilderin bekommen, wie ich das Kind hätte da liegen lassen können und wäre fast rausgeschmissen worden, weil ich völlig ungeeignet sei für den Erzieherberuf (was andere Ausbilder aus vorherigen Praktika aber anders sahen und meine Lehrer in der Schule auch).

  • Was hat denn meine Behinderung mit Lebensfreude zu tun?
    Nur weil ich Hilfe brauche kann ich doch trotzdem noch lebensfroh sein.
    Und Medikamente für Asperger gibt es meines Wissens nach noch nicht.

  • Moin,

    ich habe auf Grund eines hochfrequenten Tinnitus und einer schweren, länger andauernden Depression vor 1,5 Jahren im Mai einen GdB von 30 zuerkannt bekommen.

    Im September 2019 war bei mir (53 Jahre) Asperger festgestellt worden, worauf ich dann im Dezember einen Antrag zur Änderung des GdB gestellt hatte. Gestern bekam ich Post, dass das Versorgungsamt nicht auf Grund der Aktenlage entscheiden könne und somit soll ich mich zu einer ärztlichen Untersuchung bei der Leitung einer Tagesklinik einfinden. Weiß jemand, was mich da erwartet?

    Viele Grüße

  • Bei einer Dissertation hab ich ja eine ganz klare Arbeitsvorgabe und ganz klare Zielvorgaben. Ich weiß ich soll eine wissenschaftliche Abhandlung von X Seiten schreiben, die Fragestellung steht ja schon vor Anmeldung der Doktorarbeit fest, genauso wie ein gewisser Literatur- und Quellenkorpus.

    Und woher kommt die klare Anweisung - von deinem Betreuer?
    Außerdem musst du mit einem Exposé von wenigen Seiten eine mehrhundertseitige Arbeit verfassen und sehr wohl entscheiden, was wichtig ist und was nicht.
    Nicht dass ich dir keine Dissertation könne, aber da gibt es keine klaren Anweisungen. Dann wäre es nicht deine eigene Arbeit.

  • Dann laufen bei euch Dissertationen anders ab. Ich bewerbe mich bereits mit einem vorläufigen Exposé bei potentiellen Betreuern. In dem Exposé MÜSSEN enthalten sein:
    - Vorläufige inhaltliche Gliederung (d.h. z.B. in welchem Kapitel behandele ich welches Thema)
    - Vorschlag für einen Quellen Corpus
    - groben Forschungsstand anhand von Forschungsliteratur skizzieren
    - Methodik vorstellen

    Das heißt BEVOR ich meine Doktorarbeit überhaupt anfange weiß ich schon, welche Quellen meine Hauptquellen sind, welches Inhaltsverzeichnis meine Dissertation haben soll, welche Fragestellungen ich behandle, welche Literatur benutze, welche Forschungsmethoden ich benutze. Das steht alles schon fest bevor ich überhaupt die Betreuungsvereinbarung unterschreibe.

    Und das steht alles schon fest. Ich habe schon das Thema meiner Doktorarbeit und auch die Forschungsfragen. Das Exposé steht schon fest. Und ja beim Exposé hatte ich Unterstützung einer Dozentin, die es gegen gelesen hat und mir Feedback gegeben hat, was realistisch ist, was noch fehlt, etc.. Ich habe auch schon 2 Betreuungsangebote bekommen, nur leider ohne Doktorandenstelle. Bei mir stehen nur vier Sachen noch nicht fest: Der Betreuer, die Finanzierung, die Uni an der ich promoviere und ob ich mich auf ein spezielles Phänomen meiner Forschungsgebiets beschäftige oder mit 2-3 Phänomenen (das wird vom Dozenten abhängen). Alles andere (2 vorläufige Gliederungen, grober Quellenkorpus, grober Forschungsstand, grobe Literaturrecherche und 2 Themenvorschläge samt pro Vorschlag ein Exposé) sind schon fertig.

    Wenn man dann einen Betreuer hat spricht man sich mit dem dann ganz klar ab, bis wann man welchen Teil der Dissertation fertigstellt. In der Regel trifft man sich mindestens halb- teilweise auch vierteljährlich, bespricht den bisherigen Fortschritt der Dissertation und legt gemeinsam das nächste Arbeitsziel fest.

    Angenommen meine Dissertation hätte 6 Inhaltliche Elemente, sagen wir mal Forschungsstand + Methodik und 5 Forschungsfragen. Dann würde die Betreuung so ablaufen, dass bei halbjährlichen Treffen ich zum 1. Treffen Forschungsstand und Methodik fertigstellen muss, zum zweiten Treffen die erste Forschungsfrage, zum Dritten die zweite Frage, etc.. Man schickt dem Betreuer zwischendurch auch die Manuskripte und er liest die und gibt Feedback. So läuft bei uns die Dissertation, wie mir von mehreren Professoren bestätigt wurde.

    Diesen Zeitplan (z.B. nach einem halben Jahr Kapitel XY fertig haben) muss ich bei Stipendienbewerbungen sogar einreichen, um zu beweisen, dass ich entsprechende eindeutige Arbeitsanweisungen formuliert habe.


    Die Promotion läuft also genau so ab wie ich es brauche:
    Ich habe strikte Arbeitsanweisungen, nämlich: "Bis zu dem Termin XY bereiten sie bitte das Kapitel Z ihrer Dissertation vor, anhand der Inhalte, die in der Gliederung festgelegt wurden." Und was wichtig ist oder nicht, bekomme ich ja im Feedback mitgeteilt. Wie gesagt: In der Regel (zumindest haben mir das alle bisherigen Dozenten so bestätigt) LIEST der Betreuer regelmäßig das Manuskript und gibt dir Hinweise und Feedback an welchen konkreten Stellen du nochmal dran arbeiten sollst.

    Einmal editiert, zuletzt von Samtpfote (16. Januar 2020 um 23:26)

  • Was hat denn meine Behinderung mit Lebensfreude zu tun?
    Nur weil ich Hilfe brauche kann ich doch trotzdem noch lebensfroh sein.
    Und Medikamente für Asperger gibt es meines Wissens nach noch nicht.

    Diese Richtlinien sind nicht nur für Asperger. Sie hat das hieraus zitiert: Arbeitshilfe bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen im SGB IX
    Das betrifft "Neurosen", Persönlichkeitsstörungen, affektive Störungen, tief greifende Entwicklungsstörungen, Psychotraumata"

    Und doch, bei ASS wird auch mit Medikamenten behandelt, je nach Bedarf. Bei Komorbiditäten sowieso (zb Depression, Angststörung, Zwangsstörung), aber es gibt auch Therapieversuche bei Reizüberflutung oder Schlafstörungen. Starke motorische Unruhe oder: Aggression, Wutanfälle, Selbstverletzung (das dann wohl eher seltener bei AS, sondern LFA)...

    Meine psychische Erkrankung, die ich außerdem habe (bipolare Störung), ist für den Gutachter ebenfalls kein Grund den GdB zu erhöhen. Für ihn sind meine psychischen Probleme deckungsgleich mit der AS-Symptomatik. Ich sehe es eher so, dass sich beides negativ beeinflusst.

    Das könnte dein Arzt ja so argumentieren, wie sich die bipolare Störung negativ auf die Bewältigung vom AS auswirkt? Viel Glück.

  • Gestern bekam ich Post, dass das Versorgungsamt nicht auf Grund der Aktenlage entscheiden könne und somit soll ich mich zu einer ärztlichen Untersuchung bei der Leitung einer Tagesklinik einfinden. Weiß jemand, was mich da erwartet?

    Ich war bisher bei einer Begutachtung beim Amtsarzt. Es ist ein Gespräch mit dem Arzt. Es geht dann um die psychischen Beschwerden und die Probleme im Alltag/Leben.
    Evtl auch kurze körperliche Untersuchung (zb Gewicht, oder kurzer neurologischer Test wie Gleichgewichtssinn, Tastsinn, Reflexe...).
    Aktuelle Unterlagen sollst du wahrscheinlich auch mitbringen.

    Das las man bisher auch von anderen so, die bei diversen Begutachtungen wegen AS waren (ob nun wegen Versorgungsamt, Arbeitsamt, Rentenversicherung...)

  • Außerdem musst du mit einem Exposé von wenigen Seiten eine mehrhundertseitige Arbeit verfassen und sehr wohl entscheiden, was wichtig ist und was nicht.
    Nicht dass ich dir keine Dissertation könne, aber da gibt es keine klaren Anweisungen. Dann wäre es nicht deine eigene Arbeit.

    Alles nicht falsch, aber dennoch ist die Diss. am ehesten machbar als Aspie. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Schwierigkeiten beim Unterscheiden wesentlich/unwesentlich zu groß sind. Ein Kollege (ich habe keine Ahnung, ob er diagnostiziert ist, bin mir aber von seinem Verhalten und eben seiner Arbeitsweise her relativ sicher, dass er Aspie ist) hat weit über 10 Jahre gebraucht - das ist natürlich zu lang. Bei mir waren es 6, auch schon üppig, aber ich habe zwischendrin immerhin 1 Jahr anderweitig gearbeitet. Und dabei läuft es bei uns im Fach tatsächlich so unstrukturiert, wie Du es beschrieben hast, geht aber trotzdem - auch meine Projekte laufen eigentlich so wie eine Diss., nur ganz ohne Betreuung. Da es bei @Samtpfote einen klaren Rahmen gibt, nicht nur zeitlich (den gibt ja oft schon das Geld vor), sondern auch durch relativ enge Betreuung, sehe ich da kein Problem.

  • Bei einer Dissertation kann eine Menge schief gehen. Aber grundsätzlich halte ich das für Autisten bei Interesse am Thema und geeigneten Rahmenbedingungen auch für gut machbar. Sich dauerhaft in der Wissenschaft zu etablieren ist jedoch etwas ganz anderes.

    From my youth upwards my spirit walk'd not with the souls of men. (...)
    My joys, my griefs, my passions, and my powers, made me a stranger.

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