GdB 40 - Widerspruch einlegen?

  • Hallo zusammen,

    ich hab gestern Post vom Versorgungsamt bekommen und einen GdB 40. In den nächsten vier Wochen könnte ich dagegen noch Widerspruch einlegen. Könnte im Sinne von "wenn ich Kraft dazu hätte". Hab ich aktuell nicht. Der Overload von Sonntag ist immer noch nicht weg und es fühlt sich nach wie vor an, als könnte mein Gehirn jederzeit explodieren. Studium klappt nicht, Essen klappt nicht, Einkaufen klappt nicht. Im Moment klappen nicht mal meine SIs. Ich will einfach nur noch, das es aufhört...
    Und mich jetzt noch mit meiner derzeitigen Psychologin über "Von wegen Autismus. Sie sind doch einfach nur depressiv." zu streiten, da hab ich auch keine Energie zu, die wird mir da nicht helfen.

    Weiß gerade nicht, was ich in Sachen GdB jetzt machen soll. Habt ihr einen Tipp?

    LG und Danke,
    MathePinguin

  • Widerspruch einlegen ist erst mal ein Zweizeiler. Begründung: wesentliche Aspekte blieben unberücksichtigt (mehr wäre natürlich immer besser, aber wenn Du im Moment die Kraft für mehr nicht hast, ist es besser als nichts - manchmal reicht ja das Wort "Widerspruch" im Betreff schon aus, um als arbeitsvermeidende Maßnahme Recht zu bekommen). Ansonsten: Psychologin wechseln, notfalls sofort, also ohne jemand neues zu haben - eine Psychologin, die Dich nervt, ist schlechter als niemanden vom Fach zu haben. Meine erste Adresse wäre mein Psychiater (oder eben die Diagnosestelle), um ggf. eine bessere Begründung für den Widerspruch nachgeschoben zu bekommen (da müsstest Du den Widerspruch vom Zwei- zum Dreizeiler plus Adresse aufpumpen). Also: Du hast eine Notlösung die wenig Aufwand kostet (den knappen Widerspruch), aber vier Wochen Zeit, aus der momentanen psychischen Situation rauszukommen.

    Das ist das erste. Das zweite ist: wieviel praktische Relevanz hat ein höherer GdB kurzfristig für Dich? Nachteilsausgleiche im Studium z.B. sind ja nicht an einen bestimmten GdB gebunden, sondern an einen von Fachpersonal attestierten Bedarf (wenn auch das Wedeln mit dem Ausweis mit GdB 60 oder mehr die Argumentation natürlich erleichtert, verglichen mit dem Schrieb mit GdB 40).

    Vielleicht hilft es, weitere Überlegungen erst einmal zu vertagen und Ruhe in die Situation zu bringen (bei mir hat sich damals eine Kiste Bier dafür bewährt, aber das ist nicht jedermanns Sache). Die Zeit für den Widerspruch läuft Dir erstmal nicht weg - siehe oben, ein Zweiteiler ist auch am letzten Tag der Frist noch möglich.

  • Auf jeden Fall innerhalb der Frist (ein Monat; NICHT vier Wochen!) Widerspruch einlegen, Begründung kann man immer noch nachreichen. Und vom Amt die Unterlagen anfordern, die der Einstufung zugrunde gelegt wurden.

    Nobody expects the spanish inquisition!

  • Hallo zusammen,

    ich hab gestern Post vom Versorgungsamt bekommen und einen GdB 40. In den nächsten vier Wochen könnte ich dagegen noch Widerspruch einlegen. Könnte im Sinne von "wenn ich Kraft dazu hätte". Hab ich aktuell nicht. Der Overload von Sonntag ist immer noch nicht weg und es fühlt sich nach wie vor an, als könnte mein Gehirn jederzeit explodieren. Studium klappt nicht, Essen klappt nicht, Einkaufen klappt nicht. Im Moment klappen nicht mal meine SIs. Ich will einfach nur noch, das es aufhört...

    Ich weiß, es ist scheiße, aber innerhalb eines Monats muss das "Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom XXX ein und beantrege eine Erhöhung meines GdB auf 60%" (wenn Du willst, mach Copy and paste) raus. Alles andere kannst Du nachreichen. Andererseits: Ich hab mir vom Autismuskompetenzzentrum helfen lassen, einen begründeten Widerspruch zu basteln.

  • Ich kenne das nur zu gut: Da kommt der GdB von (bei mir) 30, also im Endeffekt eine Ablehnung und man ist mit den Nerven fertig. Vielleicht gerade noch genug Kraft, um Widerspruch einzulegen, aber dann Termine bei den Ärzten zu machen für weitere Schreiben geht nicht...

    Zwei Tipps:
    1. Melde dich beim SoVD oder beim VDK (bei beiden muss man zuerst Mitglied werden, wird aber dann auch sofort beraten): Die machen den Widerspruch fertig, fordern die Unterlagen zur Einsicht an und schicken später auch die Begründung für dich weg. Nachteil: Du musst zumindest selber eine Liste mit Teilhabebeeinträchtigungen schreiben oder Nachweise von Ärzten/Therapeuten beibringen. Kostet beim SoVD ca. 50€.

    2. Lass es einen (spezialisierten) Anwalt machen. Ich habe einen für Sozialrecht, der auch schon Autisten vertreten hat. Der fordert die Unterlagen an, schreibt deine behandelnden Ärzte an und erstellt die Begründung. Nachteil: Je mehr du ihm über deine Einschränkungen selber schreibst, desto eher kann er eine gute Begründung verfassen. Auch die Kosten sind happig, maximal 540€ plus MwSt. könne es werden (Rechtsschutzversicherung vorhanden?).

    Ich würde es nicht nur bei einem unbegründeten Widerspruch lassen: Wenn du Glück hast, wird ihm stattgegeben, aber ohne Begründung eher abgelehnt. Nach meiner Erfahrung bewegen die sich erst, wenn der SoVD oder ein Anwalt dabei ist.

    Gruß

  • Als Studentin ist dein Einkommen womöglich so gering, dass du auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe Anspruch hättest - wenn du darauf hinweist, dass du unter einer speziellen "Erkrankung"/Behinderung leidest, die von Versorgungsämtern schnell missverstanden und falsch "begradet" wird, dürftest du auch schon im Widerspruchsverfahren Untersützung - also Beratungshilfe - erhalten. Dazu musst du den Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Geht aber nur, wenn eine Beratung nicht schon durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist (das kann allerdings wieder relativiert und ggf. nichtig werden, wenn du einen Eigenanteil zu leisten hast, den du nicht leisten kannst). So zumindest mein Kenntnisstand.

  • Ich würde mir ganz erlich auch einen neuen Facharzt suchen. Wenn du den AS schon diagnostiziert bekommen hast, finde ich es merkwürdig das deine Psychologin das anzweifelt und alles auf Depression schieben will.
    Ich habe zB beides bescheinigt bekommen. Das steht auch in dem schreiben drinn was ich vom Versorgungsamt bekommen habe und den GdB erklärt.
    Ich habe 50 bekommen, was für mich ausreichend ist.Ich denke wenn meine Psychologin nicht die Depression auch als Aspekt mit in den bericht hätte einfließen lassen, hätte ich auch keine 50 bekommen. Ich habe auch Merkzeichen beantragt aber ich habe sie nicht erhalten, ich habe aber auch auf Widerspruch keine Kraft bzw auch nicht das Knowhow das selber durchzuziehen. VdK oder wie diese Dinge heißen kann ich mir nicht leisten und Anwalt etc ist mir ohne eine Begleitung zu schmer und kompliziert, daher gebe ich mich lieber mit den 50 unbefristet zufrieden. Wenn ich irgendwann mal noch was anderes haben werde, kann ich immernoch einen Verschlimmerungsantrag stellen.

    Go bad or go home!

  • Anwalt etc ist mir ohne eine Begleitung zu schmer und kompliziert

    Ich hatte den riesigen Vorteil: Ich konnte bislang mit meinem Anwalt alles per E-Mail und Telefon erledigen.

    Ich würde mir ganz erlich auch einen neuen Facharzt suchen.

    Das Problem sind hier aber die Wartezeiten! Einen Monat Zeit für den formlosen Widerspruch und nochmal ein Monat (verlängerbar) für die Begründung. Wartezeit auf den Facharzt wären hier 3-4 Monate, und ständig beim Amt um Verlängerung der Frist bitten ist seeeeeehr Kraftaufwändig.

    @MathePinguin
    Was ist denn mit dem Arzt, der dich diagnostiziert hat? Es ist schon etwas, wenn dieser nochmal deine Einschränkungen in einem Arztbrief erläutern würde.

  • @MathePinguin

    Ich schreibe es extra so kleinschrittig, damit du dir überlegen kannst, ob du die Schritte schaffst (ich drücke dir die Daumen, dass es klappt):

    • Blatt Papier nehmen und Empfänger drauf schreiben (dem Bescheid entnehmen). Aktenzeichen drauf schreiben (dem Bescheid entnehmen) sowie drauf schreiben "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx Widerspruch ein. Die Begründung wird nachgereicht." Deine Unterschrift druntersetzen.
    • Das Ganze bringst du zur Post oder einer anderen Stelle, die ein Faxgerät haben, bei dem eine Sendebestätigung mit Bild rauskommt und faxt es weg.
    • Dann legst du erstmal eine Pause ein und kannst hier weiter überlegen, wie du vorgehst. Durch das Einlegen des Widerspruchs dürften dir keine Nachteile entstehen. Einen Ausweis kriegst du ja momentan nicht, so dass es damit keine Probleme gibt (sonst würde der Ausweis möglicherweise wegen dem Widerspruch nicht losgeschickt werden, obwohl das auch nicht zulässig ist). Du kannst den Widerspruch auch jederzeit mit einem einfachen Fax oder Brief wieder zurücknehmen.


    Zitat von HCS

    und Ruhe in die Situation zu bringen (bei mir hat sich damals eine Kiste Bier dafür bewährt, aber das ist nicht jedermanns Sache).

    Ich weiß nicht, was HCS mit der Kiste Bier gemacht hat, aber ich kann nur raten, bloß niemals Alkohol oder andere Drogen zum Lösen von Problemen (Stress wegdrücken wollen ist auch ein Problem) einzusetzen. Kein einziges Mal.

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (13. Dezember 2019 um 14:49)

  • Das Problem sind hier aber die Wartezeiten! Einen Monat Zeit für den formlosen Widerspruch und nochmal ein Monat (verlängerbar) für die Begründung. Wartezeit auf den Facharzt wären hier 3-4 Monate, und ständig beim Amt um Verlängerung der Frist bitten ist seeeeeehr Kraftaufwändig.

    Stimmt, daran hab ich nicht gedacht, das ist in der Tat ein ziemlicher Nachteil.

    Go bad or go home!

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