Aber es ist ja auch so: jemand, der studiert, wird in aller Regel später auch mal eine höherwertige Tätigkeit mit Verantwortung übernehmen. Da will ein Arbeitgeber, der so eine Kraft sucht, vielleicht keinen, der von der Behinderten-Uni kommt. Besser ist es, wenn man einen normalen Uni-Abschluss nachweisen kann, und wenn man dafür eine Assistenzkraft in Anspruch genommen hat, muss das bei einer Bewerbung niemand erfahren.
Wenn man hier bestimmten Postern glaubt, ist das aber ja gerade auch der Fall beim Berufsbildungwerk. Deiner Logik nach müsste man das ja dann auch abschaffen. Also ich versuche das ganze nur zu verstehen, für mich ist es nämlich nicht wirklich logisch oder konsequent.