Arztgutachten für Teilhabeantrag (Autismustherapie)

  • Für den Antrag zur sozialen Teilhabe soll ich ein Gutachten meines behandelnden Arztes beibringen, das aus einem wahnwitzigen Formular besteht, auf dem Dinge abgefragt werden, wie "Compliance" und "Non-Compliance", wobei "negative Glaubenssätze" zu Non-Compliance gezählt wird. Ich habe extrem viele negative Glaubenssätze, an denen ich mit diversen Therapeuten ambulant und stationär gearbeitet habe. Aber diese Glaubenssätze gehen bei mir nicht weg. Ich habe immer gesagt bekommen, dass ich sehr reflektiert bin und eine hohe 'Krankheits'einsicht habe, aber ich bekomme diese Glaubenssätze nicht weg (was kein Wunder ist, wenn man neben dem Asperger noch komplex traumatisiert ist). Ich habe Angst, wenn die Psychiaterin diesen Punkt ankreuzt (ich habe ja diese negativen Glaubenssätze), dass das Amt dann schlussfolgert, dass ich "non-compliant" bin und mir der Antrag abgelehnt wird.

    In diesem Formular werden noch alle möglichen wirklich wahnwitzigen Dinge abgefragt und es erschließt sich mir überhaupt nicht, was diese Dinge darüber aussagen sollen, welche Leistungen zur sozialen Teilhabe ich brauchen könnte. Wenn die Ärztin wirklich nur dieses vollkommen hirnrissige Formular ausfüllt, werde ich die Teilhabe leistungen nie bekommen. Meine Idee war nun, dass die Ärztin einen Bericht formuliert, in dem einfach geschrieben wird, dass ich z. B. Autismustherapie beantrage. Wie soll das Amt denn sonst verstehen, dass ich Autismustherapie brauche, wenn da nur so komische Dinge anzukreuzen sind wie "nimmt die Medikamente regelmäßig ein" (das steht bei "Compliant") und "hat Skills zur Emotionsregulation erlernt". Ich weiß nicht, wieso das überhaupt alles abgefragt wird. Offenbar gilt dieser Bogen für alle psychischen Erkrankungen.

    Kennt sich damit jemand aus? Ich wollte mich eigentlich bei der EUTB beraten lassen, aber die sind nicht fähig, ihre Sprechstunden einzuhalten und ich habe den Termin fürs Sozialamt leider recht kurzfristig bekommen. Vermutlich schaffe ich es nun nicht mehr, vorher zur EUTB zu gehen. :(

    Da meine Psychiaterin keine E-Mail-Adresse hat und auch telefonisch nicht erreichbar ist (es gehen immer nur die Arzthelferinnen ran und meine Bitten, mich zurückzurufen wurden noch nie erfüllt) mache ich mir nur noch Sorgen. Einen Termin habe ich dort erst in ein paar Wochen. Hat jemand eine Idee, wie ich vorgehen könnte?

    Ich hatte die Idee, der Ärztin dieses Formular zu schicken und einen Brief. In dem Brief wollte ich ihr auflisten, was ich genau beim Sozialamt beantragen möchte und sie bitten, das in einem kurzen Bericht zu befürworten. Leider scheint das für sie immer ein Riesenaufwand zu sein. Auf das Gutachten für den Schwerbehindertenausweis habe ich ja auch sechs Monate warten müssen. Hat jemand noch andere Ideen, wie ich das bewerkstelligen könnte?
    Ich bin mir auf jeden Fall sehr sicher, dass es ganz dumm wäre, der Ärztin nur das Formular hinzuschicken, weil man aus dem Formular wirklich überhaupt nicht ableiten kann, was ich für Leistungen benötige und weil das meiner Meinung nach auch die Gefahr beinhaltet, dass die Dinge, die man ankreuzt, beim Amt zu Schlussfolgerungen führen, denen nach der Antrag abgelehnt würde. Anders kann ich mir nicht erklären, wieso da sowas wie "compliance" und "non-compliance" abgefragt wird.

    Hat jemand Erfahrung, wie man da am Besten vorgehen kann? Wenn ich wieder auf das Gutachten ein halbes Jahr warten muss, kann ich es knicken, ab Januar die Autismustherapie vom Sozialamt übernommen zu bekommen.

  • Hallo...

    Ich habe auch vor Monaten eine Autismustherapie nach dem SGB Teilhabe in der Gemeinschaft beantragt. Das ist alles ziemlich kompliziert. Ich musste verschiedene Dokumente ausfüllen lassen von der Bank,dass ich nicht im Stande bin , die Therapie selbst zu bezahlen. Den Diagnosebericht und den Befundbericht aus der Autismus-Ambulanz der Uniklinik musste ich zum zuständigen Gesundheitsamt übersenden. Ich wurde beim ATZ auf die Warteliste für die Autismustherapie gesetzt.

    Übernächste Woche habe ich eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt bezüglich der Therapie im ATZ. Ich hoffe,dass die Kostenübernahme vom Landkreis bewilligt wird.
    Sonst kann ich keine Therapie starten. Denn eine Autismustherapie kostet im Monat an die 400 Euro...


    LG Niklas

    Spoiler anzeigen
  • Die vom Gesundheitsamt wollen auch alles wissen.
    Ich musste so ein Anamnesebogen ausfüllen zu meinen bisherigen Krankheiten und ob ich rauche und wie viel ich die Woche an Alkohol konsumiere...

    Ich muss auch erstmal abwarten... Dann kann ich dir vielleicht mehr sagen.

  • Wenn man privat versichert ist, zahlt unter Umständen die private Krankenkasse die Therapie. Dann muss man gar keinen Antrag stellen. Das würde ich zuvor abklären, falls noch nicht geschehen.
    Ansonsten: einfach an das vorgegebene Verfahren halten, das macht die geringsten Komplikationen.
    Negative Glaubenssätze sind ein Grund für eine Therapie, kein Hinderungsgrund. Fehlende Compliance allerdings gefährdet den Erfolg einer Therapie.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Wenn man privat versichert ist, zahlt unter Umständen die private Krankenkasse die Therapie. Dann muss man gar keinen Antrag stellen. Das würde ich zuvor abklären, falls noch nicht geschehen.

    Das muss sie sowieso tun. Den Ablehnungsbescheid braucht das Amt.

    Der Antrag selbst ist nicht die Hürde, die man gehen muss. Die Hürde ist der Amtsarzt. Dieser möchte nämlich, dass Therapien auch einen Erfolg haben damit sich die Ausgabe auch lohnt. Den hat man aber bei Autismus nicht. Dort geht ja um den Umgang mit den Problemen nicht um die Lösung der Probleme.
    Das muss man dem Amtsarzt irgendwie begreiflich machen.

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Das muss sie sowieso tun. Den Ablehnungsbescheid braucht das Amt.
    Der Antrag selbst ist nicht die Hürde, die man gehen muss. Die Hürde ist der Amtsarzt. Dieser möchte nämlich, dass Therapien auch einen Erfolg haben damit sich die Ausgabe auch lohnt. Den hat man aber bei Autismus nicht. Dort geht ja um den Umgang mit den Problemen nicht um die Lösung der Probleme.
    Das muss man dem Amtsarzt irgendwie begreiflich machen.

    oh ja...
    Das ist bei Autismus immer so eine Sache...

    Glaubst du , dass ich da bei der Untersuchung Probleme haben könnte? Das mit der Kostenübernahme?

  • Kommt auf den Amtsarzt an.
    Bei mir wurden damals erst ein paar Probestunden bewilligt. Danach musste die Therapeutin einen Bericht schreiben und erklären warum es sinnvoll ist da weiterzu machen.

    Wie das bei Dir sein wird kann ich nicht wissen.

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Ich muss zu überhaupt keinem Amtsarzt, sondern soll nur ein Gutachten der Psychiaterin beibringen. Ist das in allen Bundesländern üblich, dass man dann auch noch zu einem Amtsarzt muss? x( Das heißt, dem, was der jahrelang betreuuende Psychiater schreibt, wird mal wieder nicht geglaubt oder wozu braucht man da einen Amtsarzt? Woher will der denn sehen, was ich genau für Probleme habe? Der muss mir das ja auch alles glauben, was ich erzähle und da ich genau vor solchen Terminen so eine Panik habe, würde ich dort wahrscheinlich einen Nervenzusammenbruch kriegen und gar nichts sagen. Ich weiß nicht, was die dann daraus ableiten wollen. :|

  • Ist das in allen Bundesländern üblich, dass man dann auch noch zu einem Amtsarzt muss?

    Ich weiß es nicht, aber @Niklas22 und ich sind schonmal aus zwei verschiedenen Bundesländern.

    Das heißt, dem, was der jahrelang betreuuende Psychiater schreibt, wird mal wieder nicht geglaubt oder wozu braucht man da einen Amtsarzt?

    Die wollen immer nochmal einen Unabhängigen draufschauen lassen. Ist so eine Art zusätzliche Sicherheit dafür, dass man kein Geld zum Fenster rauswirft.


    Ich muss zu überhaupt keinem Amtsarzt, sondern soll nur ein Gutachten der Psychiaterin beibringen.

    Ahja.. das mit dem Amtsarzt kommt erst im Verlauf des Bearbeitens des Antrags, also nachdem Du Dein Zeug eingereicht hast.

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Ich weiß es nicht, aber @Niklas22 und ich sind schonmal aus zwei verschiedenen Bundesländern.

    Die wollen immer nochmal einen Unabhängigen draufschauen lassen. Ist so eine Art zusätzliche Sicherheit dafür, dass man kein Geld zum Fenster rauswirft.

    Ahja.. das mit dem Amtsarzt kommt erst im Verlauf des Bearbeitens des Antrags, also nachdem Du Dein Zeug eingereicht hast.

    ja genau...

  • Ich glaube, solche Gutachtertermine sind manchmal auch Glück/ Pech, je nachdem, was gerade alles auf dem Schreibtisch liegt, welcher Monat ist (wieviel Budget noch im "Pott" ist (RW)), wie deine Persönliche Aktenlage usw....

  • Ich habe nun erfahren, dass ich nicht zu einem Gutachter muss, sondern die Unterlagen ausreichen, die ich vorliegen habe, also ich muss noch nicht mal neue Unterlagen vorlegen. Immerhin das erleichtert mich. Ich habe zusätzlich ein Infoblatt für Kostenträger vom Autismusverband Deutschland e. V. vorgelegt, wo auch nochmal drin steht, dass von Gutachterterminen abgesehen werden soll, da dadurch keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten seien und das nur enorm hohen Stress für Betroffene darstellen würde. Das Sozialamt hat mir auch signalisiert, dass sie keinen Gutachter beauftragen werden. Die gleiche Auskunft hat mir die Europäische Teilhabeberatung gegeben. Mir wurde aber auch gesagt, dass das Sozialamt in Bezug auf Teilhabe hier relativ human arbeite.

    2 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (15. November 2019 um 19:38)

  • Da hast Du Glück gehabt! Viel Erfolg!


    Ich habe zusätzlich ein Infoblatt für Kostenträger vom Autismusverband Deutschland e. V. vorgelegt, wo auch nochmal drin steht, dass von Gutachterterminen abgesehen werden soll, da dadurch keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten seien und das nur enorm hohen Stress für Betroffene darstellen würde.

    Das hier heißt nämlich gar nichts. Die Autismustherapiezentren beantragen das ja normalerweise direkt selbst und das hilft auch nicht :)

    Aber gut wenn das in Deinem Kreis tatsächlich so leicht ist! :thumbup:

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Ich muss morgen früh zur amtsärztlichen Untersuchung...

    Viel Erfolg!

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

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